
Das Problem kennen Urlauber und Geschäftsreisende: Der Flug verspätet sich. Und der Ärger beginnt. Denn Unregelmäßigkeiten bei der Abfertigung eines Fluges können bisweilen für Reisende ein wahres Mysterium sein.
Wenn es vor dem Abflug tatsächlich zu Problemen kommt, werden Passagiere häufig mit mangelhaften Informationen zurückgelassen. Dann verbringen sie Stunden damit, im Terminal herumzuirren und einen Verantwortlichen zu finden, campieren in der Boarding-Zone oder noch schlimmer, werden stundenlang im Flieger sitzengelassen. Personelle Schwierigkeiten können ebenso die Ursache sein wie das Wetter, technische Probleme oder organisatorische Versäumnisse.
Eines haben alle diese Fälle aber gemeinsam, die Leidtragenden sind die Passagiere. Ist die Tortur eines solchen Fluges überstanden, sind die meisten Menschen erst einmal froh wieder zu Hause zu sein oder doch noch den verdienten Urlaub zu genießen.
Nur die Wenigsten kümmern sich später um mögliche rechtliche Ansprüche gegen die Verantwortlichen. Dabei gibt es im europäischen Reiserecht sehr vorteilhafte Klauseln, mit denen sich die Betroffenen auf einfachem Wege eine profitable Flugkostenerstattung sichern können.
Regeln bei Flugverspätung einer EU-Fluggesellschaft
Die EU hat ein Gesetz, das besagt, dass Passagiere Anspruch auf Entschädigung haben, wenn ihr Flug sich stark verspätet hat. Diese Verordnung ist das Ergebnis einer Vereinbarung namens „EG 261/2004“, die 2004 von allen EU-Ländern angenommen wurde. Sie besagt, dass Passagiere grundsätzlich versorgt und entschädigt werden müssen, wenn ihr Flug verspätet oder annulliert wurde. Sie legt auch Richtlinien für die Höhe der Entschädigung fest, die jeder Passagier erhalten soll.
Für welche Flüge gibt es diese Entschädigung?
Die Verordnung gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen in einem EU-Mitgliedstaat abfliegen, unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft oder dem Heimatland der Fluggesellschaft. Sie betrifft also alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union oder von einem Flughafen außerhalb der EU abfliegen, aber an einem Flughafen innerhalb der EU ankommen.
Voraussetzungen für die Fluggastentschädigung
Es gibt eine Reihe von Faktoren, die beeinflussen, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung für Ihre Flugverspätung haben. Die Dauer der Verspätung muss mindestens drei Stunden betragen. Wenn die Entfernung des Fluges unter 1500 km liegt, gibt es nur 250 Euro, darüber 400 Euro und ab 3500 km sogar 600 Euro pro Ticket.
Falls Ihre Reise einen Zwischenstopp in einem anderen Land beinhaltet, ist dies unerheblich, solange der Anschlussflug sich unter der gleichen Buchung befindet. Entscheidend ist die Ankunftszeit am Zielflughafen.
Ob Sie eine Entschädigung erhalten, obwohl sie rechtzeitig vor dem Einsteigen über die Verspätung informiert wurden, ist unklar. In diesen Fällen muss der Fall einzeln geprüft werden. Je größer die Differenz zwischen der geplanten und der tatsächlichen Ankunftszeit ist, desto besser stehen die Chancen.
Die Regeln über rechtzeitige Mitteilungen werden dabei eher zugunsten der Kunden ausgelegt. Für Ausfälle gilt grundsätzlich eine Frist zur Mitteilung von mindestens zwei Wochen vor Abflug.
Entschädigungen von EU-Fluggesellschaften
Die Rechtslage für Entschädigungen durch Fluggesellschaften ist kompliziert, da an sich für jedes Land unterschiedliche Regeln gelten. In einigen Ländern besitzt und betreibt die Regierung sogar alle Fluggesellschaften selbst.
In anderen Ländern gibt es viele private Fluggesellschaften, die miteinander konkurrieren, um verschiedene Strecken und Ziele zu bedienen. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Verordnung der EU geradezu ein Lichtblick für Flugreisende. Denn falls einmal etwa schiefgeht, sollten sie gerade nicht das gesamte Risiko tragen.
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