Ein deutsches Gericht billigt die Diskriminierung von Juden durch Kuwait Airways. Die Klage eines in Deutschland lebenden Israelis gegen die Fluglinie wurde mit ungewöhnlicher Begründung abgewiesen. Antisemitismus wollen die deutschen Richter in der kuwaitischen Haltung nicht sehen. Auch nicht, dass sie selbst mit der Unterscheidung zwischen Juden und Israelis Antisemitismus Vorschub leisten.
Der führende Reiserechtler Deutschlands, Professor Dr. Ernst Führich, ist über das kürzlich verkündete Kuwait Airways-Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main erschüttert: „Ein deutsches Gericht rechtfertigt die Nichtbeförderung eines in Deutschland wohnenden israelischen Staatsbürgers durch Kuwait Airways bei der Buchung eines Flugs und beachtet nicht von Amts wegen den ordre public-Vorbehalt des deutschen und europäischen Rechts.“
Das Urteil berücksichtigt bei der Interessenabwägung zwischen der Staatsairline aus Kuwait und dem isrealischen Passagier nicht die Grundfreiheiten des Grundgesetzes, der EU-Grundrechts-Charta und die Menschenrechte der Europäischen Menschenrfechtskonvention zum ordre public zählen. Art. 6 des EGBGB und Art. 21 der EU-Rom I-VO fordert als sogenannte „ordre public“ von jedem deutschen Gericht: „Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist.“
Reiserechtsexperte Erich Führich: „Das Boykottgesetz, das Flüge von Israelis durch den Staatscarrier bei Strafe untersagen will, widerspricht elementaren Grundsätzen deutschen und europäischen Rechts. Nach Art. 3 I des Grundgesetzes sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich!“
„Die Anwendung des staatlichen Boykottgesetzes Kuwaits von 1964 gegen Israel und seine Bürger durch ein deutsches Gericht darf nicht dazu führen, dass in Deutschland ein israelischer Staatsbürger allein aufgrund seiner Nationalität einen Flug nicht buchen kann und damit diskriminiert wird. Der Diskriminierung von Juden durch ein antisemitisches Gesetz darf und muss kein Gericht, erst recht kein deutsches Gericht folgen“, sagt Ernst Führich.
Und: „Ob der Airline die Landerechte in Deutschland entzogen werden sollte, ist eine politische Entscheidung der Regierung, nicht des Gerichts, das über den Beförderungsanspruch zu entscheiden hatte. Es ist zu hoffen, dass das nicht rechtskräftige Urteil in der nächsten Instanz durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main korrigiert wird.“
Die deutsche Bundesregierung will das Flugverbot der Fluggesellschaft Kuwait Airways für Israelis nicht hinnehmen. „Wir haben den Botschafter in Kuwait inzwischen gebeten, diese Frage mit den zuständigen kuwaitischen Stellen zu erörtern“, erklärte der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Michael Roth, gegenüber den Medien.
Der israelische Staatsbürger hatte einen Flug von Frankfurt nach Bangkok mit Zwischenlandung in Kuwait gebucht. Als die Airline von seiner Staatsangehörigkeit erfuhr, stornierte sie den Flug und berief sich auf ein kuwaitisches Gesetz von 1964, das Vereinbarungen mit Israelis verbietet. Der Ölstaat in der Golfregion erkennt Israel nicht an.
In der Vergangenheit war bei ähnlichen Klagen gegen Kuwait Airways in den USA und in der Schweiz gegen die Fluggesellschaft entschieden worden.
Kläger Adar M.: „Es ist schockierend für mich, dass ich 2017 in Deutschland antisemitisch diskriminiert werde und ein Gericht dafür noch Verständnis zeigt. Man muss solchen Entwicklungen doch von Anfang an entgegentreten, gerade in Deutschland! Jedes Jahr zum 9. November gelobt das Land ’Nie Wieder!’ und dann fällt ein deutscher Richter ein so unmenschliches Urteil. Ich bin fassungslos.“
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