
Vor Einführung des Verfahrens an deutschen Flughäfen sollen zunächst die Auswirkungen der flacheren Starts durch eine Testphase zur Schallmessung untersucht werden. Lufthansa geht dabei insgesamt von einem positiven Effekt aus, da sich die Flugzeuge früher in einer widerstandsarmen und somit schallreduzierteren Konfiguration befinden werden.
Ziel dieses schrittweisen Vorgehens ist eine transparente Erhebung und Evaluierung zuverlässiger Messdaten der Geräuschpegel des neuen Startverfahrens. Nach Auswertung der Daten wird über eine Einführung der 1000-Fuß-Acceleration an deutschen Standorten entschieden.
Was bedeutet 1000-Fuß-Acceleration?
Beim Abflug steigt ein Flugzeug nach dem Abheben von der Startbahn üblicherweise zunächst bis auf eine bestimmte Höhe mit ausgefahrenen Landeklappen und konstanter Geschwindigkeit. Dazu wird bei modernen Flugzeugen in der Regel nicht der maximal verfügbare, sondern ein reduzierter Startschub genutzt.
Bei Erreichen einer ersten Zielhöhe wird der Schub der Triebwerke auf Steigschub verändert. Im weiteren Verlauf des Abflugs muss das Flugzeug beschleunigen, um die Klappen einfahren und anschließend mit einer höheren Geschwindigkeit auf die Reiseflughöhe steigen zu können. Die Höhe, in der die Geschwindigkeitszunahme beginnt, wird Beschleunigungs-Höhe oder Acceleration-Altitude genannt.
Durch die Variation dieser beiden Höhen ergibt sich eine Abnahme des Luftwiderstands beim Einfahren der Klappen und somit des Treibstoffverbrauch.
Lufthansa geht davon aus, dass durch die Änderung des Verfahrens allein in Frankfurt im Jahr etwa 2200 Tonnen weniger Treibstoff verbraucht würden. Das entspräche rund 7000 Tonnen weniger CO2-Ausstoß. Weltweit liegt die Umweltentlastung deutlich höher: circa 6000 Tonnen weniger Kerosin bzw. etwa 18000 Tonnen weniger CO2.
Eine Absenkung der Beschleunigungshöhe von 1500 auf 1000 Fuß ist durch die ICAO-Regularien erlaubt und bei vielen Fluglinien bereits gängig. Jede Verfahrensänderung in den Betriebshandbüchern einer Luftfahrtgesellschaft ist der nationalen Aufsichtsbehörde vorzulegen.
Bei deutschen Fluggesellschaften ist dies das Luftfahrtbundesamt (LBA). Lufthansa hat die Genehmigung zur Änderung des Verfahrens vom LBA und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bereits erhalten.
Mehr interessante Beiträge zum Thema:
Die Lufthansa und ihre 4-Liter-Flieger
Lufthansa erweitert ihren Bahn-Zubringerdienst
Lufthansa Cargo sorgt auch am Boden für Nachhaltigkeit
Innovative Reinigungsmethode für Flugzeugtoiletten
Austrian auf der Suche nach überflüssigem Gewicht
Luftfahrt in der Krise: Rote Zahlen, grüne Ziele
Lufthansa ist die beliebteste Airline in Europa