
Die militärischen Aufmärsche rund um die Ukraine bedrohen den Flugverkehr. Es gibt zwar seit 2014 Flugbeschränkungen, dennoch kam es im selben Jahr zum Abschuss des Malaysia Airlines Fluges MH17.
„Je mehr Soldaten und Kriegsmaterial in umstrittenen Gebieten stationiert werden, desto größer ist aus unserer Sicht auch die Gefahr, dass Gerätschaften in die falschen Hände fallen“, so Capt. Sebastian Feiner, Security Experte der ACA.
„Diese Situation weist viele Parallelen zum Jahr 2014 auf, als der Malaysian Airlines Flug MH-17 über der Ostukraine durch Luftabwehrraketen abgeschossen wurde und alle 298 Menschen an Bord ihr Leben verloren. Damals fielen, vermutlich russische, Buk M-1 Abwehr-Raketensysteme in die Hände von Abwehrkämpfern.“ so Feiner.
Wegen der massiven Stationierung von Artillerie und Soldaten an der ukrainischen Grenze in den vergangenen Wochen und dem Aufmarsch von NATO-Truppen meiden die meisten Fluggesellschaften den Luftraum über der Ukraine. Dennoch bleibt die finale Entscheidung, eine Ausweichroute zu fliegen, noch den Airlines überlassen.
Als Interessenverband der österreichischen Verkehrspiloten setzt sich ACA seit vielen Jahren gemeinsam mit den Dachverbänden ECA und IFALPA auch auf internationaler Ebene dafür ein, dass Lufträume sicher sind. Risikogebiete sollen von zivilen Flugzeugen gemieden werden.
Leider stehen oftmals wirtschaftliche Überlegungen einer objektiven Risikobewertung entgegen. Deshalb ist es notwendig, dass Lufträume über Risikogebieten von behördlichen Stellen geschlossen werden. Zivilluftfahrt und damit alle Beteiligten – Crews und Passagiere – brauchen den Schutz der Politik und die Behörden müssen diesen sicherstellen.
Security Experte Sebastian Feiner: „ACA fordert Verantwortliche in Politik und bei Behörden auf, sich bei internationalen Organisationen für den weltweiten, verlässlichen Schutz der zivilen Luftfahrt einzusetzen! Insbesondere ist darauf zu drängen, dass alle Staaten die entsprechenden Konventionen (Montreal Convention – ICAO Doc 8966) ratifizieren und die geforderten Maßnahmen umsetzen!“
Sicherheit für Luftfahrt ist das oberste Gebot
Angesichts des sich immer weiter zuspitzenden Konflikts in der Ukraine stellt die Gewerkschaft vida klar, dass in der Risikobewertung von Flügen in die oder aus der Ukraine bzw. bei Überflügen keine wirtschaftlichen Interessen mit einfließen dürfen.
„Vielmehr muss die Sicherheit des Airline-Personals sowie der Passagiere in der Zivilluftfahrt in der Gewichtung von Risiken oberste Priorität haben“, fordern Daniel Liebhart, Vorsitzender des vida-Fachbereichs Luftfahrt, und Anton Fuszko, Vorsitzender des vida-Ausschusses Fliegendes Personal.
Auch wenn die meisten Fluggesellschaften aktuell den Luftraum über der Ukraine meiden, bleibt die Entscheidung, eine Ausweichroute zu fliegen, derzeit den Airlines überlassen. „In Krisen mit zunehmendem militärischem Aufmarsch liegt es daher auf der Hand, dass nur entsprechende Vorsichtsmaßnahmen seitens der Regierung oder der verantwortlichen Behörden solche verhängnisvollen Ereignisse schlussendliche verhindern können“, bekräftigen Liebhart und Fuszko.

Reisewarnung für die Ukraine ernstnehmen
Aufgrund der durch die russischen Truppenbewegungen an der Grenze zur Ukraine ausgelösten Spannungen wird zurzeit von allen nicht unbedingt notwendigen Reisen in die Ukraine abgeraten.
Bei einer allfälligen Reiseplanung ist jedenfalls mit besonderer Umsicht vorzugehen. Allen Reisenden in die Ukraine und dort lebenden Auslandsösterreichern wird dringend empfohlen, sich auf der Website des Außenministeriums zu registrieren und die Entwicklung der Lage in den Medien aufmerksam zu verfolgen.
Für die Gebiete Donezk und Luhansk sowie für die Halbinsel Krim besteht zudem unverändert eine partielle Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5). Vor Reisen auf die Halbinsel Krim und in die Regionen Donezk und Luhansk wird daher gewarnt. Insbesondere entlang der „Kontaktlinie“ zwischen den regierungskontrollierten Gebieten und den Separatistengebieten besteht die Gefahr von kriegerischen Handlungen und somit potenzielle Lebensgefahr.
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