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Wie gut kennen Sie Ihre Fluggastrechte?

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Flug verspätet? Entschädigung bei Flugverspätung können sofort geltend gemacht werden. Passagiere vor Anzeigetafeln am Flughafen
Flug verspätet? Entschädigung kann sofort geltend gemacht werden (Foto: Flughafen Frankfurt/Fraport)

Rund 15 Jahre nach Inkrafttreten der Fluggastrechte-Verordnung EU-261/2004 liefert eine neue Studie erschreckende Zahlen: Nur ein Bruchteil der Flugpassagiere kennt seine Fluggastrechte und macht berechtigte Ansprüche geltend. Ein hoher Prozentsatz bekommt für eine Flugunregelmäßigkeit nichts, oder glaubt, dass eine Beschwerde zwecklos ist. Befragt wurde mehr als 27.000 Personen.

Im Licht dieser Studie erscheinen die geplanten Änderungen der EU-Fluggastrechte-Verordnung, die in der laufenden Periode des Ratsvorsitzes auf der Agenda stehen, als Schritt in die falsche Richtung. Es drängt sich die Vermutung auf, dass der starken Lobby der Luftfahrtunternehmen nachgegeben wird zu Lasten der
Verbraucher.

Werden Fluggastrechte von der EU beschnitten?

Laut EU-Kommission kennen nur 14 Prozent der Reisenden Ihre Fluggastrechte bei Flugverspätung (Grafik: ©Europäische Union)
Laut EU-Kommission kennen nur 14 Prozent der Reisenden Ihre Fluggastrechte bei Flugverspätung (Grafik: Europäische Union)

Dazu Luftrechtsexperte Prof. Dr. Ronald Schmid: „In der Veröffentlichung des Rates vom 15.2.2020 wird suggeriert, es ginge um Klärung rechtlicher Grauzonen. In Wirklichkeit beschneiden die meisten Neuregelungen im Wesentlichen das durch die Verordnung und die Judikatur des EuGH erreichte Schutzniveau der Fluggastrechte-Verordnung.““

Entschädigung erst ab fünf Stunden Verspätung?

Der Schwellenwert für die Verspätungsdauer, ab dem eine Ausgleichszahlung fällig wird, soll für alle Reisen innerhalb der EU von 3 auf 5 Stunden erhöht werden. Für Reisen außerhalb der EU soll sich der jeweilige Schwellenwert nach der Länge des Flugs richten. Diese Änderung würde eine drastische Reduzierung der Ansprüche auf Entschädigungen für Flugreisende bedeuten.

„Vor allem ein Insolvenzschutz, ähnlich der Reisepreissicherung bei Pauschalreisen, ist angesichts der zahlreichen Airline-Insolvenzen längst überfällig“, fordert der Luftrechtsexperte Schmid.


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