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Wizz Air muss Familie Reisekosten ersetzen

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Wizz Air muss Reisekosten ersetzen
Arbeiterkammer-Klage erreichte, dass Wizz Air alle Reisekosten ersetzen muss (Foto: Wizz Air, Airbus 321)

Alles war perfekt geplant, vorbereitet und auch richtig gebucht. Für den gemeinsamen Griechenland-Urlaub hatte ein Ehepaar und ihre Tochter je ein Corona-Einreiseformular ausgefüllt – wie auf der Website der griechischen Gesundheitsbehörde verlangt. Die minderjährige Tochter war auf dem Einreiseformular des Papas mitregistriert. Doch die Reise fiel ins Wasser. Der ungarische Billigflieger Wizz Air verweigerte den Check-in, der Urlaub platzte.

Die Airline vertrat die Ansicht, für das minderjährige Kind hätte extra ein Einreiseformular mit nachfolgendem Erhalt eines QR Codes ausgefüllt werden müssen. Nicht nur am Flughafen stehen gelassen, sollte die Familie auch auf den gesamten Reisekosten sitzen bleiben. Erst nach einer Klage zahlte der Billigflieger Wizz Air alle Kosten retour – insgesamt rund 3.850 Euro.

So verhinderte Wizz Air einen Familienurlaub

2020 stand Griechenland auf dem Urlaubsplan von Familie R. Die Eltern und ihre zwei Kinder, eines minderjährig, freuten sich schon sehr auf die Reise. Herr R. buchte den Hin- und Rückflug bei der Fluglinie Wizz Air und das Hotel extra.

Wie auf der Website der griechischen Gesundheitsbehörde verlangt, füllte die vierköpfige Familie vor Reiseantritt die erforderlichen Corona-Einreiseformulare ordnungsgemäß aus: dreimal, da laut Website ihr minderjähriges Kind auf dem Einreiseformular von Mama oder Papa angegeben werden konnte.

Doch am Flughafen erlebte Familie R. ein blaues Wunder – obwohl sie die entsprechenden Einreisedokumente vorgelegt hatten, verweigerte die ungarische Billigfluglinie den Check-in. Der Grund: Die Einreiseformulare hätten für jede/n einzeln ausgefüllt werden müssen, also auch für das minderjährige Kind. Familie R. erklärte, dass laut Website der griechischen Gesundheitsbehörde ein minderjähriges Kind bei einem Elternteil registriert werden konnte.

Das bestätigte telefonisch schließlich auch die Hotline der griechischen Gesundheitsbehörde. Doch alle Beteuerungen halfen nichts. Wizz Air verweigerte den Flug.

Zu all dem Ärger sollte die Familie auch noch auf allen Kosten sitzen blieben, also Flug-, Gepäck-, Hotel- und Transportkosten. Da die Airline der Familie den Flug verweigerte, musste sie auch alle „Folgekosten“ tragen.

Mehrmaliges Rückfordern des bezahlten Reisepreises stoß auf taube Ohren. Familie R. suchte daher Hilfe in der AK KonsumentInnenberatung. Erst als die Arbeiterkammer eine Klage einbrachte, lenkte Wizz Air ein und zahlte die gesamten Kosten von 3.851,06 Euro zurück.

Wizz Air, eigentlich Wizz Air Hungary Ltd., ist eine ungarische Billigfluggesellschaft mit Sitz in Budapest. Mit derzeit 40 Basen in 21 europäischen und nahöstlichen Ländern und mit 120 Flugzeugen in ihrer Flotte ist sie die drittgrößte Billigfluggesellschaft Europas und bedeutendste in Mittel- und Osteuropa.

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