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BahnBonus mit Vorteil für Business People

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BahnBonus der Deutschen Bahn mit Vorteil für Business People. Bild zeigt eine Frau am Laptop mit zwei männlichen Reisenden in einem Zugabteil der Deutschen Bahn
Der BahnBonus der DB will mehr Geschäftsteisende auf die Schiene bringen (Bild: DB AG, Max Lautenschläger)

Für Geschäftsreisende werden Dienstreisen mit der Deutschen Bahn einfacher. Ab dem 1. Juli 2023 übernimmt die DB Fernverkehr AG die pauschale Versteuerung für das Vorteilsprogramm BahnBonus. Geschäftsreisende, die BahnBonus Punkte privat nutzen dürfen, müssen zukünftig keine Angaben mehr in der persönlichen Lohnsteuer machen. Bei den Unternehmen entfällt der entsprechende administrative Aufwand.

Geschäftsreisende, die sich für die Bahn als nachhaltiges Verkehrsmittel entscheiden, können ihre Reisezeit produktiv nutzen und von geschäftlich gesammelten BahnBonus Punkten nun auch persönlich profitieren.

Statusvorteile für Vielfahrende wie DB Lounge Zugänge, eigene Sitzplatzbereiche in den Fernverkehrszügen der DB, Freigetränke in den Bordbistros oder Bordrestaurants etc. erfüllen den Wunsch nach dem gewissen Extra und Entspannung durch Rückzugsmöglichkeiten.

Durch die neuen Regelungen ergeben sich gleichzeitig Vorteile für die Unternehmen: Da nun der administrative Aufwand zur Steuerthematik im Hinblick auf BahnBonus entfällt, kann das BahnBonus Vorteilsprogramm zum echten Anreiz für Mitarbeitende werden.

Sie können Punkte sammeln und, sofern unternehmensseitig erlaubt, diese dann auch persönlich nutzen. So wird nicht nur nachhaltige Mobilität, sondern auch die Arbeitgeber:innen attraktiv.

So macht die Bahn einen weiteren, wichtigen Schritt hin zum Verkehrsmittel der Wahl – für Geschäftsreisende und Unternehmen. „Wir müssen Mobilität neu denken. Wenn wir über New Work sprechen, müssen wir auch New Mobility planen.

Die Thesen renommierter Mobilitäts-Expert:innen, die im Rahmen des New Corporate Mobility Monitors heute vorgestellt werden, zeigen, dass berufliches Reisen zukünftig unter anderem umweltschonend und flexibel sein soll.

Mit der Pauschalversteuerung erhöhen wir den Anreiz, sich bei Geschäftsreisen öfter für die klimafreundliche Bahn zu entscheiden. Dazu trägt sicherlich bei, wenn Reisende die dabei erreichten BahnBonus Punkte jetzt auch unkompliziert privat für Prämien nutzen können“, sagt Stefanie Berk, Vorständin Marketing und Vertrieb DB Fernverkehr AG.

Background: In Deutschland müssen alle lohnsteuerpflichtigen Personen Vorteile, die sie aus geschäftlichen Anlässen erhalten haben und von denen sie privat profitieren, im Rahmen ihrer persönlichen Steuererklärung angeben (sog. geldwerter Vorteil), sofern gewisse Freibeträge überschritten werden. Zusätzlich müssen privat verwendete Prämien zum Zwecke des Lohnsteuerabzugs dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.

Ab dem 1. Juli 2023* wird nach § 37a EStG für BahnBonus nun eine Ausgleichszahlung durch die DB Fernverkehr AG pauschal vorgenommen. Reisende müssen also zukünftig bei der privaten Inanspruchnahme von Prämien im Rahmen des Vorteilsprogramms BahnBonus nichts mehr dazu in ihrer Lohnsteuererklärung angeben. Dadurch entfällt auch der korrespondierende, administrative Aufwand für Unternehmen.

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