Start Business Compliance bei A1: Im Zweifel aufs Geschäft verzichten

Compliance bei A1: Im Zweifel aufs Geschäft verzichten

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Managementboard CEO Hannes Ametsreiter (mi.), CTO Walter Goldenits (li.), CFO Siegfried Mayrhofer (re.)  3erVorstand_02Web-610x421pix

Der Konzern A1 Telekom hat nach den bekannt gewordenen  Affären als Antwort auf die veränderte Gesetzeslage in Österreich (Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz und neue Spendenregelungen) reagiert und den im eigenen Unternehmen aufgetretenen Reputationsschaden das Compliance Management System (CMS) neu ausgerichtet und einen eigenständigen Compliance-Bereich geschaffen.

„Bei Compliance geht es um den Grundsatz, dass sich Führungskräfte und Mitarbeiter compliant – anständig, integer, regelkonform – verhalten sollen. Das Empfinden, es gehört sich einfach nicht, ist dabei eine ganz fundamentale Aussage,“ sagte kürzlich Dr. Martin WalterChief Compliance Officer bei A1 Telekom, bei einem Vortrag in der Business Travel Lounge der abta.

Die „right results“, der Zweck des Unternehmens, seien ausschließlich auf dem richtigen Weg – right way – zu erreichen.

Dr. Martin Walter
Chief Compliance Officer Dr. Martin Walter

Walter: „Das bedeutet, dass wir im Zweifelsfall auf ein Geschäft verzichten, weil es sich nicht gehört und dadurch mittelfristig schädlich ist.“ Die auf diese Weise angestrebte White Economy entwickelt sich nach den Worten des A1 Managers analog zur Green Economy.

Während aber die Green Economy in den 2010er Jahren bereits voll ausformuliert und in die Geschäftswelt integriert ist, dauert dieser Vorgang bei der White Economy noch länger. A1 Telekom bemüht sich, eine Vorreiterrolle in Sachen Compliance einzunehmen.

Konkret wurden Richtlinien entwickelt, die ins Internet gestellt wurden und jeder nachlesen kann. Wichtig sei die enge Zusammenarbeit mit der Personalabteilung.

„Integrität ist ein ganz wichtiges Anforderungsprofil. Regeln allein ohne die richtigen Leute nützen gar nichts. Es geht letztlich um die Menschen“, betonte Dr. Martin Walter. „Wir setzen alles daran, Fehlverhalten künftig zu vermeiden.“

Im Bereich Travel Management wurde festgelegt, dass Reise- und Übernachtungskosten immer vom Unternehmen zu leisten sind.

Ausnahmen gibt es bei Einladungen zu Vorträgen – hier kann der Veranstalter die Kosten übernehmen – sowie auf Vorstandsbeschluss. Die Annahme von Einladungen muss im wirtschaftlichen und sachlich gerechtfertigten Interesse des Unternehmens liegen. Reisen sind daher immer Dienstzeit.

Foto_A1_Rebranding_Ansfelden1Web610x380Einladungen ins Ausland sind nach österreichischen Kriterien zu beurteilen, sonst macht man sich nach österreichischem Gesetz strafbar, erklärte A1 Compliance Officer Mag. Rudolf Schwab. „Auch hier muss immer ein wirtschaftlicher Grund hinter einer Reise stehen.“

Auf die Frage, ob in anderen Kulturkreisen ein anderes, angepasstes Verhalten erlaubt sei, meinte Schwab: „Man muss den Anspruch haben, dass man Integrität und Anstand überall einhält.“

Durch die Sonderregelungen des Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetzes für Amtsträger wurde der Personenkreis wesentlich erweitert.

Damit ist es, so Mag. Rudolf Schwab, „ziemlich kompliziert geworden, Amtsträger überhaupt einzuladen. Und Sie ahnen gar nicht, wieviele Amtsträger es in Österreich gibt!.“