
Geschäftsreisende und Urlauber vergessen bei ihren Reisevorbereitungen immer wieder, dass in fast jedem Land Europas unterschiedliche Verkehrsregeln herrschen – angefangen bei der Geschwindigkeitsbegrenzung über Straßenschilder bis hin zu der Autoausstattung. In Frankreich ist es zum Beispiel Pflicht, ein Alkoholtestgerät im Auto mitzuführen.
Um Autoreisenden in Europa bei der Planung und Durchführung ihrer Reise zu helfen, hat TRAVELbusiness eine Liste der zehn wichtigsten Regeln für die nächste Geschäftsreise oder Urlaubsfahrt zusammengestellt:
- 1. Kindern im Alter von über zehn Jahren dürfen nicht immer und überall auf dem Beifahrersitz Platz nehmen, die Regelungen hierfür sind von Land zu Land unterschiedlich und sollten im Vorfeld geprüft werden.
- 2. In Deutschland ist verboten und wird mit Bußgeld geahndet, wegen Treibstoffmangel auf der Autobahn liegen zu bleiben. Man sollte daher immer darauf achten, dass der Tank ausreichend gefüllt ist.
- 3. In Belgien sind sogenannte U-Turns an Straßenkreuzungen verboten.
- 4. In Spanien müssen Brillen- oder Kontaktlinsenträger während der Fahrt Ersatz mitführen.
- 5. In vielen europäischen Ländern müssen Autofahrer während der gesamten Fahrt das Abblendlicht eingeschaltet lassen. In Italien beispielsweise müssen Autofahrer das Abblendlicht auch tagsüber auf der Autobahn, auf mehrspurigen Straßen und Straßen außerhalb des Stadtzentrums einschalten. In Ungarn ist es allgemein untersagt, das Fernlicht anzustellen.
- 6. In manchen Ländern ist es verboten, Navigationssysteme zu benutzen, welche den Standort von Geschwindigkeitsmessgeräten ausfindig machen können. Wer sein eigenes Navigationsgerät benutzt, sollte sicherstellen, dass diese Funktion ausgeschaltet ist.
- 7. In Großbritannien bedeutet ein grünes ‚P‘ auf einem Fahrzeug, dass es sich um einen Fahranfänger handelt. In Spanien sind die Fahrzeuge entsprechend mit einem ‚L‘ gekennzeichnet. Da heißt es, Abstand halten und Geduld haben.
- 8. Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder sind von Land zu Land verschieden. In einigen Ländern wird die maximale Geschwindigkeit ausgezeichnet, während in anderen Ländern die minimale Geschwindigkeit angezeigt wird.
- 9. An vielen Mautstationen in Europa können Autofahrer nicht mit Kreditkarte bezahlen. Man sollte daher immer ausreichend Kleingeld bei sich haben. In Portugal bietet Avis eine elektronische Mautbezahlung an.
- 10. Unbedingt die Grüne Versicherungskarte mitnehmen. In vielen europäischen Ländern – vor allem in den früheren Oststaaten – ist die Grüne Versicherungskarte Pflicht. Auch eine zeitlich begrenzte Vollkaskoversicherung ist zu empfehlen. Am besten bei den Autofahrerorganisationen wie etwa ADAC, ARBÖ oder ÖAMTC nachfragen.

Martin Gruber, Geschäftsführer von Avis Österreich, empfiehlt: „Die Geschäfts- oder Urlaubsreise mit dem Auto ist eine tolle Möglichkeit, ein neues Land zu erkunden. Denn neben den gut erschlossenen touristischen Sehenswürdigkeiten können die Geschäftsreisenden und Urlauber auch unentdeckte, weniger bekannte Ecken erreichen und so in die Kultur der Einheimischen eintauchen. Meist ist es jedoch sehr anstrengend, die weiten Strecken in das Reiseland mit dem eigenen Auto zurückzulegen und die Urlauber müssen nicht nur an Warndreiecke, Leuchtwesten und Verbandskästen denken, sondern eben auch an bestimmte Sonderregelungen, zusätzliche Spiegel und nicht zuletzt die passende Versicherung.“
„Einfach, bequem und stressfrei ist es daher, sich vor Ort ein Auto zu mieten, das mit allen im jeweiligen Reiseland vorgeschriebenen Merkmalen ausgestattet ist. Die Mitarbeiter an unseren Mietstationen geben Kunden darüber hinaus wertvolle Hinweise zu Geschwindigkeitsbeschränkungen und vielen anderen Vorschriften. Auch die passende Versicherung, die den Bedürfnissen der Geschäftsreisenden gerecht wird, kann bei der Anmietung gleich mit abgeschlossen werden. Nichtsdestotrotz raten wir Geschäftsreisenden und Touristen, sich immer zusätzlich über die neuesten Vorschriften selbst zu informieren, denn auch der erfahrenste Fahrer kann durch Änderungen überrascht werden“, so Gruber.
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