Das Angebot an günstigen Flüge, Strecken und Abflughäfen wächst im Niedrig-Preis-Segment rapide. Die Billig-Airlines bieten immer mehr Flugziele an und starten zunehmend von zentral gelegenen Flughäfen. Dadurch geraten die Preise unter Druck. Fraglich ist, ob sich für Geschäftsreisende ein Umstieg auf Billig-Airlines tatsächlich lohnt.
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So eröffnen beispielsweise Easyjet und Ryanair gerade zusammen in Hamburg ihr zweites Drehkreuz in Deutschland. Easyjet fliegt künftig statt sechs Ziele 17 Ziele an, die größtenteils im Süden liegen.
Im letzten Jahr hat der skandinavische Luftdiscounter Norwegian in Hamburg Strecken nach Spanien eröffnet. Auch von Berlin, Köln und München fliegt die Airline.
Von Hamburg startet außerdem die katalanische Vueling, die zur Iberia/British-Airways-Gruppe gehört. Sie fliegt nach Málaga und zum Drehkreuz Barcelona. Schon jetzt fliegt Vueling zehn deutsche Städte an. Noch in diesem Jahr soll sie auch von Leipzig nach Barcelona und von Berlin nach Rom fliegen.
Das Interesse von europäischen Billigfliegern an Deutschland und Österreich ist generell groß. Für die Reisenden stellen die Billigflieger eine wichtige Alternative zu Germanwings und Lufthansa dar. Außerdem locken aufgrund des gestiegenen Wettbewerbs günstige Preise.
Dazu Thomas Ansorge, strategischer Einkäufer Geschäftsreisen bei Hans Becker: „Die Zeiten, in denen Ryanair, Easyjet & Co. günstiger waren sind schon lange vorbei. Schließlich müssen Sie immer die Gesamtkosten betrachten. Fließen bei Ryanair noch die An- und Abfahrt von den von Ryanair bedienten Flughäfen in die Rechnung ein, relativiert sich der Preisvorteil schnell. Jedes Unternehmen muss prüfen, ob sich der Einsatz der günstigen Konkurrenz im Vergleich zum etablierten Linienflieger lohnt.“
„Berücksichtigen Sie auch standardisierte Abrechnungsvorgänge von Billigfliegern; diese passen nicht zu den von den Firmen bevorzugten Abrechnungsmodellen mit Reisestellen-Kreditkarten inkl. der Erfassung von Zusatzdaten wie Kostenstellen etc. Prüfen Sie außerdem, ob Zusatzleistungen, welche im Linienflug enthalten sind, bei den Billig-Flügen möglicherweise teuer hinzugekauft werden müssen. Besondere Vorsicht ist bei der Vorab-Bestellung und -Bezahlung von zusätzlichen Mahlzeiten für einen Flug geboten; denn diese stellen eine unentgeltliche Abgabe von Mahlzeiten an den Arbeitnehmer und somit einen geldwerten Vorteil nach dem deutschen Steuerrecht dar. Dieser wird mittels Pauschalabzügen verrechnet“, sagt Thomas Ansorge.
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