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Ist Korruption auf Geschäftsreisen erlaubt?

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Korruption auf Geschäftsreisen
Korruption auf Geschäftsreisen? Schmiergelder als Türöffner oder für Gefälligkeiten? (Foto: Pixabay)

Schmieren oder nicht schmieren? Das ist die ewige Frage auf Geschäftsreisen nach Afrika, Arabien oder Asien. Dabei ist Korruption kein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, im Gegenteil, es erhöht das Geschäftsrisiko gewaltig.

Viele durch „Hilfszahlungen“ gewonnene Geschäfte stellen sich nach Endabrechnung als Verlust heraus. Denn wer einmal als „Zahler“ bekannt ist, wird immer wieder zu Zahlungen „eingeladen“ und auch „Freunde des Bestochenen“ halten die Hand auf.

Worauf Unternehmen und Geschäftsreisende im Ausland achten sollten, erklärt Dr. Maximilian Burger-Scheidlin, Geschäftsführer der ICC Austria, der Internationalen Handelskammer, in seinem TRAVELbusiness-Expertenbeitrag.

Es geht darum, ein Geschäft bis zum Ende profitabel abzuwickeln – und das können bei Investitionen auch schon einmal 15 Jahre sein. Bei guter Vorbereitung, die ein Geschäft bis zu 9 Monaten verzögern kann, sind die meisten Geschäfte im privaten Sektor – auch in schwierigen Ländern – ohne Korruption machbar.

Ausnahme sind kleinste „Facilitation payments“ an Zöllner etc. bzw. Top-Korruption an die Staatsführung. Wo der „Partner“ absolut auf Schmiergeldern besteht, ist es vielleicht ratsam, das Geschäft aufgrund der hohen Folgerisiken gar nicht erst abzuschließen. Was viele Geschäftsleute in ihrer Argumentation „man muss schmieren“ übersehen, sind folgende Fakten:

Weltkarte der Korruption
Die Weltkarte der Korruption bringt es an den Tag, wo geschmiert wird: In den blau gefärbten Staaten ist der Korruptionsindex niedrig, in den rot und dunkelrot gefärbten Ländern sind Bestechung und Korruption üblich. Besonders hoch ist der Korruptionsindex in den schwarz gefärbten Staaten (Illustration: Wiki Commons)
  • Korruption – im Ausland begangen – auch in Österreich strafbar ist! Die Verantwortung für Agenten, Berater, Rechtsanwälte, Tochterunternehmen etc. liegt beim Mutterunternehmen (ultimate beneficiary);
  • Konkurrenten Sie auf Schadenersatz klagen können, wenn Sie ihnen einen Auftrag durch Korruptionszahlungen weggeschnappt haben! Besticht z.B. bei einer Ausschreibung in Indien Ihr Unternehmen einen indischen Amtsträger, kann z.B. Ihr britischer Konkurrent beim „UK Serious Fraud Office“ Anzeige erstatten. Letzteres ermittelt selbständig in UK und wird Behörden in Indien, Österreich etc. um Amtshilfe ersuchen.
  • Korruption meist „Untreue gegen das Unternehmen“, ein Buchhaltungsvergehen, ein Steuerdelikt und Geldwäsche (für Schmiergeld) vorausgeht! Alle 5 Straftaten haben Mitwisser, die Sie erpressen können.
  • Ihre Kontrollbankabsicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam;
  • Ausschreibende Stellen zunehmend Nachweise über zertifizierte Compliance-Systeme verlangen, manche multinationale Konzerne kein Geschäft mit Ihnen machen;
  • Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. auf die Branchenüblichkeit (in wenig-korrupten Industrieländern) abgestellt wird. Sollten sie „zu hoch“ sein, werden darin offiziell versteckte Bestechungsgelder vermutet werden.
  • Korruption, einmal gezahlt, macht Sie erpressbar. Auch durch eigene Mitarbeiter, Agenten, Berater, Bankern. Russische Mafiosi machen daraus einen eigenen sehr profitablen „Geschäftszweig“.
  • Korruption schafft Unsicherheit und Misstrauen. Bleibt der „Geschmierte“ an der Macht?
  • Wird er seine Zusagen auch einhalten? Was ist, wenn Ihr „Partner“ abgesetzt wird?
  • Ein PR-Schaden durch Korruption Ihr Unternehmen gefährden kann!
  • Der Marktwert für M&A Ihres Unternehmens sinkt ohne starkes Compliancesystem.
  • „Korruption macht abhängig“ und bedeutet langfristig die Aufgabe der eigenen Souveränität.
  • Ihre Geschäftsreisenden verlernen zu verkaufen – ohne Korruption.
  • Korruption ist kein Kavaliersdelikt ist – sie führt direkt in die Strafbarkeit!
  • Korruption fängt schon bei kleinen Gefälligkeiten an!
  • Es geht bei Korruption nicht allein um gezahlte bzw. empfangene Bestechungsgelder, sondern v.a. um die damit verbundenen Folgen und Kosten von Fehlentscheidungen.
  • Weder Bestecher noch Bestochener Interesse an Aufklärung von Korruption haben! Neider des Bestochenen oder Mitbewerber des Bestechers hingegen, haben größtes Interesse daran.
  • In der öffentlichen Diskussion wird oft nur von der Bestechung von Amtsträgern gesprochen. Dabei ist die Korruption zwischen Unternehmen in der Privatwirtschaft ebenso groß und hoch problematisch.

    Meist wird das Thema Korruption unter dem Gesichtspunkt Ethik und mögliche strafrechtliche Konsequenzen betrachtet, aber es ist v.a. ein Thema des Risk-Managements!

    Korruption ist ein Problem des Risk-Managements

    Das neue österreichische Anti-Korruptionsstrafrecht (Jan. 2013) verschärft die bisherigen Vorschriften. Rund 35 Prozent aller österreichischen Unternehmen werden in Zukunft „Amtsträger“ in Sinne des Gesetzes sein (Verbund, ASFINAG, EVN, Hypo Alpe Adria, etc.) – mit sehr strengen Vorschriften.

    Vielen Unternehmen fehlt eine strikte Anti-Korruptionsstrategie. Wer schmiert, muss mit hohen Strafen rechnen (Foto: Pixabay)

    Selbst was nach österreichischem Recht noch erlaubt ist, kann im Lande „X“ eines Partners verboten sein. Eine in Österreich erlaubte Einladung, kann im Lande „X“ einen Strafrechtsverstoß darstellen. Es ist nicht undenkbar, dass Neider des Eingeladenen oder Ihre Konkurrenz Sie im Lande „X“ anzeigen, und Sie bei der nächsten Reise dort verhaftet werden.

    Um Probleme zu vermeiden, rät ICC-Austria zu einer strikten Anti-Korruptionspolitik und einem sehr gemäßigten Umgang mit Einladungen, Geschenken etc. Die Grenze zwischen akzeptablem und korruptem Verhalten ist nicht scharf zu ziehen. Transparenz hilft, Grauzonen zu minimieren.

    Die Unternehmen sollten eine klare und harte Anti-Korruptionspolitik fahren, auch wenn es keine strafrechtlichen Konsequenzen gäbe! So manche Unternehmen lassen sich durch ihren Rechtsanwalt einen „Code of Conduct“ ausarbeiten, ihr Wirtschaftsprüfer macht Vorschläge für Kontroll- und Reportinglines. Dann werden die Mitarbeiter geschult, was sie alles nicht dürfen.

    Alles schön und richtig, aber was bei fast allen Schulungen fehlt, ist der dritte wichtige Teil der Schulung: Wie soll denn nun im hoch korruptionsanfälligen Umfeld des Landes X in Afrika oder Asien der Mitarbeiter erfolgreich verkaufen – bei gleich Zielvorgaben wie zuvor? Dieses Thema ist das Spezialgebiet der ICC! Erarbeiten Sie Ihre firmeneigene Ethik- und Anti-Korruption-Strategie.

    • Die Internationale Handelskammer unterstützt bei der Erarbeitung und der praktischen Umsetzung im Unternehmen und bei den Vertriebspartnern.
    • Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz verpflichtet jedes Unternehmen Mitarbeiter und Vertriebspartner in Anti-Korruption zu schulen, sonst kann das Unternehmen und auch das Management persönlich haftbar gemacht werden!
    • Ihr Unternehmen sollte durch eine aktive Ethik und Anti-Korruptionsstrategie Ihren Geschäftspartnern und Ihren Mitarbeitern eine klare Unternehmensphilosophie kommunizieren!
    • ICC Austria unterstützt Sie mit einem Spezialisten, eine maßgeschneiderte Anti-Korruptions-Strategie für Ihr Unternehmen zu erarbeiten.
    • Nach einer individuellen Analyse werden die Risikobereiche identifiziert, effektive Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt und Leitfäden zur Umsetzung erstellt.
    • Ziel ist, die Unternehmensrisiken, aber auch mögliche Gefährdungen für Mitarbeiter, im internationalen Geschäftsverkehr zu minimieren.

    Schwerpunkte von ICC sind die Beratung von international aktiven Unternehmen, Banken und Rechtsanwälten bei den Themen Prävention von Korruption, Produktfälschungen, Wirtschaftskriminalität sowie bei Streitvermeidung, Streitbeilegung und Schiedsgerichtsbarkeit, Import-Exportverträge, abgesicherte internationale Finanzierung, internationale Verhandlungsstrategien.

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