Unglaublich, aber wahr: Urlauber, die mit ihrem vierbeinigen Freund in Berlin übernachten, müssen auch für den Hund die Bediensteter bezahlen.
Anzeige
Seit Anfang 2014 erhebt Berlin die umstrittene City-Tax. Doch dass diese Bettensteuer nicht nur für Zweibeiner sondern auch für Vierbeiner gilt, sorgt für helle Aufregung. Seit Januar 2014 müssen die Beherbergungsbetriebe für jede Übernachtung eines Privatgastes fünf Prozent Bettensteuer abführen.
Diese neue Steuerpflicht, von der Dienstreisende und Schüler auf Klassenfahrten ausgenommen sind, hat bei Hoteliers und Reisenden bereits Sorgen- und Zornesfalten verursacht. Dass auch für Hunde gezahlt werden muss, sorgt für Zoff.
Es gibt Ausnahmen: „Die Mitnahme eines Blindenhundes durch einen blinden Übernachtungsgast ist kein Ausdruck eines über den normalen Lebensbedarf hinausgehenden Aufwandes und damit nicht übernachtungssteuerbar”, zitiert die „Morgenpost“ die Finanzverwaltung. Dasselbe gilt für Wachhunde. „Ein dienstlich/beruflich gehaltener Wachhund löst keine Übernachtungssteuer aus, wenn sein Aufenthalt beruflichen Gründen dient.”
Der Finanzsenator von Berlin Ulrich Nußbaum erhofft sich durch die neue Steuer Mehreinnahmen in Höhe von bis zu 25 Millionen Euro jährlich. Das Geld soll zur Erhaltung und Einrichtung von „touristischer Infrastruktur“ verwendet werden (Quelle: Merian.de)
TRAVELbusiness-Lesetipps:
Lissabon führt Touristen-Steuer ein
Was lassen Hotelgäste am liebsten mitgehen?