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Die Luftverkehrssteuer muss endlich weg!

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Die Gewerkschaften der Luftverkehrsbranche gehen gemeinsam gegen die Luftverkehrssteuer vor. Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit reichte mit der Unterstützung von der Kabinengewerkschaft UFO und ver.di beim deutschen Bundestag eine Petition zur Abschaffung dieser Steuer ein. „Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für eine schnellstmögliche Abschaffung der Luftverkehrssteuer einzusetzen, um weiteren Schaden von der deutschen Luftfahrt und der deutschen Wirtschaft insgesamt abzuwenden, sowie den damit verbundenen Arbeitsplatzabbau zu verhindern“, so Ilja Schulz, Präsident der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit.

Die deutschen Fluggesellschaften klagen über eine massive Wettbewerbsverzerrung, da die Steuer ihre Ticketpreise in die Höhe schnellen lässt. Darüber hinaus mussten durch die zusätzlichen Kosten von 600 Millionen Euro Investitionen in den Klimaschutz abgebrochen werden, auch viele Mitarbeiter verloren ihre Arbeitsplätze. Die Luftverkehrssteuer gibt den günstigeren Konkurrenten aus dem Ausland einen erheblichen, steuerlichen Vorteil, wodurch deutsche Fluggesellschaften für die Kunden meist nicht mehr attraktiv sind.

Schon jetzt ergeben sich bei einem einfachen Flug von Frankfurt/Main nach London bei einem Gesamt-Flugpreis von 107 Euro allein 62,13 Euro an Abgaben, bestehend aus:

• EUR 23,00 – Treibstoff- und Sicherheitszuschlag
• EUR 7,50 – Luftverkehrssteuer
• EUR 24,95 – Passagier Servicegebühr International
• EUR 6,68 – Flughafensicherheitsgebühr

Damit der Wirtschaftsstandort Deutschland nicht weiter geschädigt wird, fordern die Gewerkschaften der Luftverkehrsbranche wie auch das Flugbuchungsportal fluege.de von der Bundesregierung, die Luftverkehrssteuer abzuschaffen. Damit dieser Schritt auch in die Tat umgesetzt wird, braucht die Petition bis zum 07.05.2013 weitere Unterstützer. Jeder ist dazu angehalten, die Petition zu unterzeichnen und der Steuer Einzug zu halten.

Der Bundestag führte am 01.01.2011 im nationalen Alleingang die Luftverkehrssteuer mit der Begründung ein, einen Anreiz für ein umweltgerechteres Verhalten schaffen zu wollen. Hinter der Steuer stehen die verbrauchsorientierte Energiesteuer, die von allen Verkehrsträgern in Deutschland erhoben wird, und die Mehrwertsteuer, die vorher bei grenzüberschreitenden Flügen wegfiel. Im Vordergrund stand für die Bundesregierung allein der Klimaschutz. Sie nahm daher eine Wettbewerbsverzerrung zulasten von deutschen Fluggesellschaften und Flughäfen hin.

Entscheidend für die Berechnung der Steuer ist die Destination für abfliegende Passagiere von deutschen Flughäfen. Für eine Kurzstrecke (bis ca. 1.500 km) zahlt der Fluggast eine zusätzliche Luftverkehrsabgabe in Höhe von 7,50 Euro (inkl. Steuern pro innerdeutschem Flug 8,93 Euro). Für eine Mittelstrecke (bis ca. 3.500 km) werden dafür 23,43 Euro fällig, für Langstreckenflüge darüber hinaus sogar 42,18 Euro.

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