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EU und Armenien für Handelsabkommen

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Die Europäische Union und die Republik Armenien haben die Verhandlungen über eine weitreichende und umfassende Freihandelszone als Teil des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien erfolgreich abgeschlossen. In der siebten und letzten Verhandlungsrunde in Eriwan verständigten sich die Unterhändler auf die zentralen Bestandteile einer Übereinkunft, die einen neuen Rahmen für die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Armenien vorgeben werden.

Die Freihandelszone wird die wirtschaftliche Verflechtung Armeniens mit der EU intensivieren, indem sie den Zugang europäischer beziehungsweise armenischer Waren und Dienstleistungen zu den Märkten der jeweils anderen Vertragspartei verbessert.

Durch eine weitreichende Harmonisierung der Rechts‑ und Verwaltungsvorschriften in verschiedenen handelsrelevanten Bereichen kann Armenien seine Handelsbeziehungen modernisieren und seine wirtschaftliche Entwicklung vorantreiben.

Die betreffenden Reformen werden die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Armenien Schlüsselsektoren seiner Wirtschaft mit den EU-Normen und ‑Standards in Einklang bringen kann. Die verbesserten Handelsmöglichkeiten, die sich durch die Freihandelszone ergeben, dürften sowohl der EU als auch Armenien wirtschaftliche Vorteile bringen.

Einer unabhängigen Studie zufolge könnte die armenische Wirtschaft auf lange Sicht 146 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich generieren, was einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 2,3 Prozent entspräche. Der Schlüssel dafür ist die Beseitigung nichttarifärer Maßnahmen. Die EU-Wirtschaft könnte ihrerseits um etwa 74 Millionen Euro zulegen.

Die Freihandelszone wird den Handel Armeniens in erheblichem Maße beeinflussen. Auf lange Sicht wird der für Armenien prognostizierte Anstieg der Ausfuhren um 15,2 Prozent und der Einfuhren um 8,2 Prozent die armenische Handelsbilanz relativ gesehen verbessern.

Background: Im Juli 2010 nahm die EU die Verhandlungen mit Armenien über ein Assoziierungsabkommen auf. Es galt, das alte Partnerschafts- und Kooperationsabkommens durch ein fortschrittlicheres Instrument zu ersetzen. Die Verhandlungen über den Handelsteil dieses Abkommens, d. h. über die weitreichende und umfassende Freihandelszone, wurden im Mai 2012 aufgenommen.

Nach sieben Verhandlungsrunden wurde am 24. Juli 2013 eine endgültige Einigung erzielt. Nun wird die EU-Kommission den Mitgliedstaaten über den ausgehandelten Wortlaut der Freihandelszone Bericht erstatten.

Danach werden die EU und Armenien die nächsten Schritte ergreifen, mit denen die Freihandelszone förmlich in das Assoziierungsabkommen eingebunden wird.

Die EU ist der größte Handelspartner Armeniens, denn Armenien wickelt 32 Prozent seines Handels mit der EU ab. Der bilaterale Warenhandel belief sich 2012 auf 951 Millionen Euro.

Das Land kommt bereits durch das Allgemeine Präferenzsystem (APS) der EU in den Genuss eines präferenziellen Zugangs zum EU-Markt, wobei es zusätzlich noch die Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung (APS+) in Anspruch nehmen kann.

Dies bedeutet, dass die derzeitigen Einfuhrzölle bereits sehr niedrig sind, so dass sich die positiven Auswirkungen der künftigen weitreichenden und umfassenden Freihandelszone eher hinter der Grenze bemerkbar machen werden, wenngleich sie auch Zollsenkungen mit sich bringen wird.

Die Regulierungsreform wird sich vor allem auf den gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Bereich konzentrieren, um die Lebensmittelsicherheitsnormen in Armenien an die EU-Normen anzugleichen. Armenien wird zudem verschiedene Rechtsvorschriften über gewerbliche Waren anpassen, wobei der Schwerpunkt auf der Verbesserung der inneren Sicherheit und des Verbraucherschutzes liegt.