Wer in der Slowakei eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung („s.r.o.“) gründen will, ist gut beraten, dieses bis Ende September zu tun. Denn sobald die Novellierung des Handelsgesetzbuches unter Dach und Fach ist, müssen Firmengründer über höhere Finanzmittel verfügen. Die Gesetzesänderung sieht nämlich vor, dass Unternehmer mindestens fünftausend Euro auf ein spezielles Bankkonto einzahlen und auch nachweisen müssen. Die Änderung in der Novelle des Handelsgesetzbuches wurde vom Justizministeriums vorgeschlagen, über die derzeit beraten wird. Stimmt das Parlament der Gesetzesnovelle zu, so ist diese ab Oktober wirksam und macht Firmengründungen teurer.
Gegenwärtig genügt es, wenn der Gesellschaftsgründer dem zuständigen Handelsregister eine Erklärung des Einlagenverwalters vorlegt, in der bestätigt wird, dass die erforderliche Einlage eingezahlt wurde. Von den zuständigen Organen wird das aber nicht überprüft.
Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass der Nachweis über die Einlageneinbringung von einer Bank ausgestellt werden muss. Die Bestätigung oder ein Kontoauszug ist obligatorisch ein Bestandteil des Antrages auf Eintragung der GmbH in das slowakische Handelsregister. Die gegenwärtig häufig in Anspruch genommene Einzahlung der Geldeinlage oder Teile davon in bar zu Händen des Einlagenverwalters wird dann nicht mehr möglich sein. Über die Einlage auf dem Bankkonto wird der Unternehmer erst nach Eintragung der Gesellschaft verfügen können.