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Harter Brexit und die Folgen für Reisende

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Welche Folgen bringt ein harter Brexit für die Luftfahrt? Wie wirkt er sich auf Verkehr und Telekommunikation aus? Ab 29. März um Mitternacht ist Großbritannien nicht mehr Teil der Europäischen Union. So sieht es der Austrittsvertrag vor, den die britische Premierministerin Theresa May mit der Europäischen Union geschlossen hat. Aber dieser Vertrag wurde vom Parlament abgelehnt. Was jetzt? Was bedeutet das für Österreich?

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) hat ein No-Deal-Szenario vorbereitet. Verkehrsminister Norbert Hofer: „Wir können mit gutem Gewissen behaupten, dass wir gewappnet sind.“ Aber, so der Minister, „es wird notwendig sein, zwischen UK und Österreich weiterhin eine gute Gesprächsbasis zu haben, um für österreichische und britische Staatsbürger keine zu großen Nachteile entstehen zu lassen.“

Was wird sich im Luftverkehr ändern?

Es ist geplant eine EU-weite Regelung zur Aufrechterhaltung der Flugverbindungen zwischen der EU und UK einzuführen. In jedem Fall wird auf österreichischer Ebene für eine weiterhin bestehende Konnektivität im Luftverkehr gesorgt werden.

Allerdings kann es dennoch zu Flugausfällen kommen, sodass Geschäfts- und Privatreisen nach Großbritannien ab dem 30. März 2019 vorsichtig zu planen sind. Darüber hinaus sollten Reisende bei Buchungen von Flügen und Urlaubsreisen darauf achten, ob in den Vertragsbestimmungen Klauseln enthalten sind, die einen Ausfall der Reise bei einem Austritt Großbritanniens ohne Abkommen vorsehen.

Bezüglich der Ansprüche von Passagieren bei Verspätung oder Absage eines Fluges ist derzeit mit keinen Änderungen zu rechnen, da UK angekündigt hat alle Fluggastrechte auch weiterhin zu gewährleisten. Alle Ansprüche bleiben jedenfalls wie bisher erhalten, wenn es um Flüge einer europäischen Fluggesellschaft geht oder um Flüge aus der EU nach UK.

Harter Brexit im Straßenverkehr

Autofahrten in Großbritannien sind auch nach dem Austritt weiterhin möglich. Es ist laut Ankündigung des UK für Besitzer eines österreichischen Führerscheins nicht notwendig, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Voraussichtlich wird das Mitführen der „Grünen Karte“ als Versicherungsnachweis verpflichtend sein.

Inhaber eines britischen Führerscheines, die in Österreich wohnhaft sind, müssen ihren Führerschein umschreiben lassen. Eine neuerliche Fahrprüfung ist nicht notwendig.

Für Besitzer von Autos, die entsprechend einer Typengenehmigung von einer Behörde des UK zugelassen wurden, ändert sich durch den Austritt Großbritanniens aus der EU nichts.

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Harter Brexit in der Telekommunikation

Ab dem 30.03.2019 werden Konsumenten aus der EU, die ihr Mobiltelefon im Vereinigten Königreich nutzen (bzw. auch umgekehrt, britische Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU) nicht mehr berechtigt sein, von der EU-Roaming-Verordnung zu profitieren. Der jeweilige Mobilfunkanbieter kann dann festlegen, welche Tarife für seine Kundinnen und Kunden gelten, wenn sie das internationale Roaming im Vereinigten Königreich nutzen.

Die Mobilfunkanbieter sind verpflichtet, ihre Kunden über die Höhe der Roaming-Gebühren zu informieren, allerdings wird empfohlen, vor Antritt einer Reise nach Großbritannien bei diesem Erkundigungen einzuholen.

Mit dem Austritt fällt UK auch aus dem EU-Regelungsbereich für Beendigungsgebühren, welche sich die Telekommunikations-Betreiber gegenseitig verrechnen. Dies könnte zu höheren Gesprächsgebühren bei Telefonaten zwischen EU und UK führen.

Harter Brexit macht Briten Angst vor Engpässen

Professor Panos Koutrakos von der City University London glaubt, dass eine harter Brexit mehrere Bereiche der Reise- und der Tourismusindustrie beeinträchtigen wird.

Als Mitglied der EU-Expertengruppe des Guardian Small Business Networks teilt Koutrakos seine Befürchtungen mit Catherine Barnard, University of Cambridge, Professorin für Europäisches und Internationales Arbeitsrecht sowie mit Ian Cass, Geschäftsführer des britischen Forums of Private Business.

Professor Koutrakos: „Der EU-Austritt wird es Großbritanniens Reise- und Tourismusindustrie möglicherweise erschweren, Bürger aus den EU-Mitgliedstaaten einzustellen. Sollte eine Einigung zwischen der EU und Großbritannien nach einem Brexit nicht den freien Personenverkehr garantieren, so würden Arbeitskräfte der EU-Mitgliedstaaten dem britischen Einwanderungsrecht unterliegen. Visa-Regeln müssten angewandt werden. Für die Vergabe von manchen Visa-Arten könnten Höchstgrenzen eingeführt werden, außerdem müsste man mit Visa-Gebühren rechnen.“

Harter Brexit: Am 29. März 2019 heißt es: Goodbye United Kingdom! (Foto: Maret Hosemann, Pixabay)
Harter Brexit: Am 29. März 2019 heißt es: Goodbye United Kingdom! (Foto: Maret Hosemann, Pixabay)

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