
Maut nicht bezahlt? Geschwindigkeit überschritten? Parkgebühr vergessen? Italien ist auch 2022 wieder eine der Top-Reisedestinationen für den Sommerurlaub. Doch die schönen Erinnerungen an vergangene Urlaube verfliegen rasch, wenn Jahre später eine unerwartete Aufforderung zur Maut-Nachzahlung im Postkasten landet oder eine Inkasso-Firma an der Tür klingelt – mit teuren Grüßen aus Bella Italia.
Die Rechtsberatung der Autofahrerorganisationen ÖAMTC und ADAC erhalten zurzeit viele Anfragen der Mitglieder zu Forderungsschreiben aus Italien. Meist geht es um Maut-Nachforderungen, die bisweilen sehr lange, teilweise bis ins Jahr 2015, zurückreichen.
„Wir raten in den meisten Fällen trotzdem zur Zahlung, da in Italien solche Forderungen erst nach zehn Jahren verjähren“, klärt die ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner Maut-Sünder auf.
Die meisten italienischen Autobahnen sind gebührenpflichtig. Schnellstraßen kosten keine Maut. Die Autobahnmaut berechnet sich nach der gefahrenen Strecke und wird an Mautstationen fällig, eine Vignette ist nicht erforderlich. Manchmal wird die Maut wie in der Gegend um Mailand auch pauschal berechnet. Für einige grenzüberschreitende Autoverladungen und Tunnels sind Gebühren zu zahlen. Die Zufahrt zu den verkehrsbeschränkten Zonen (ZTL) in den Innenstädten von Mailand, Bologna und Palermo ist kostenpflichtig. Für die Telepass-Spuren ist ein Sendegerät nötig.
Wie kommt es zu Nachforderungen?
Bekommt man ein Schreiben aus Italien zugeschickt, sollte man zuerst prüfen, ob die Forderung plausibel ist – also ob der angegebene Zeitpunkt mit dem Italienurlaub übereinstimmt. Dann versucht man den Grund des Schreibens herauszufinden.
Wird zum Beispiel eine Geschwindigkeitsübertretung vorgeworfen oder die verbotene Einfahrt in eine verkehrsberuhigte Zone (zona a traffico limitato), dann handelt es sich um eine Polizeistrafe und man muss rasch handeln. Diese muss binnen 360 Tagen zugestellt werden und meist hat man die Möglichkeit, einen reduzierten Strafbetrag innerhalb von fünf Tagen zu bezahlen.
Die derzeit häufigen Maut-Nachforderungen wegen Nicht-Bezahlens der streckenabhängigen Autobahngebühr werden häufig von einem Inkassobüro verschickt. Die Beträge liegen zwischen zehn und 130 Euro.
Viele Urlauber glauben, dass sie die Maut bezahlt hätten, weil sich der Schranken geöffnet hat und eine freie Durchfahrt möglich war. Allerdings öffnen sich die Schranken und lassen die Autofahrer passieren, auch wenn kein Maut-Betrag abgebucht oder die falsche Spur (z. B. für Telepass-Inhaber:innen) benutzt wurde. Dadurch soll Stau auf der Autobahn verhindert werden.
„Auch die Eintreibung über Inkassobüros ist in Italien möglich und üblich“, so die ÖAMTC-Juristin. „Kann man also nicht beweisen, dass die Mautgebühr vor Jahren bezahlt wurde, muss man die Zahlung leider jetzt nachholen“, so Verena Pronebner.
Maut-Quittungen keinesfalls wegwerfen
Um nicht Jahre später von einer Forderung überrumpelt zu werden und eine Bezahlung nachweisen zu können, sollten Quittungen aufbewahrt werden. Weiß man nach Erhalt der Zahlungsaufforderung nicht weiter oder ist damit überfordert, können sich Club-Mitglieder kostenlos an die Rechtsberatung wenden.
Auf den Italienurlaub sollte man sich gut vorbereiten, sodass man möglichst vor unliebsamen Überraschungen gefeit ist. Über anfallende Mautkosten wie auch italienische Fahrverbotszonen gibt der Routenplaner Auskunft.
Wo es Citymaut und Umweltzonen gibt
Italien straft ausländische Autofahrer streng
Verkehrsstrafen in Kroatien drastisch erhöht
Wenn Autoreisen im Ausland teuer werden
Frankreich: Spritpreise um 18 Cent gesenkt
Sie möchten mehr über Italien erfahren? Sie interessieren sich für Autoreisen? Hier klicken und Sie bleiben mit unserem Newsletter stets up to date!