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Jetzt streiken Lufthansa-Piloten: Droht ein Chaos?

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Für Mittwoch, den 2. April 2014, hat die Vereinigung Cockpit die Piloten von Lufthansa, Lufthansa Cargo und Germanwings zu einem bundesweiten, dreitägigen Streik aufgerufen. Hunderte Flugannullierungen und extreme Flugverspätungen werden erwartet. Die Leidtragenden sind wieder einmal die Passagiere – Geschäftsreisende und Touristen.
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Andreas Sernetz, Gründer und Geschäftsführer des Verbraucherschutzportals www.Fairplane.net, nennt die wichtigsten Rechte der Passagiere. „Passagiere mit gültigem Ticket haben ein Recht auf Beförderung. Fällt ein Flug aus, muss sich die Airline um eine kurzfristige Ersatzbeförderung bis zum Zielflughafen kümmern.“

„Dabei ist die Fluglinie verpflichtet, alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen. Dies schließt auch Tickets für andere Airlines ein. Wir raten Passagieren, sich bei der betreffenden Fluggesellschaft frühzeitig um ein entsprechendes Ticket zu bemühen. Auch Betreuungsleistungen in Form von Speisen und Getränken stehen Passagieren zu – genauso wie die Übernahme von Übernachtungskosten, wenn sich die zu erwartende Abflugzeit auf den nächsten Tag verschiebt“, sagt Sernetz.

Gibt es einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen seitens der Airline? Sernetz: „Nein, Passagiere haben bei einem Streik keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Zwar haben Fluggäste seit 2005 grundsätzlich bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden, einer Annullierung oder einer Überbuchung ihres Fluges ein Recht auf Ausgleichsleistungen in Höhe von bis zu 600 Euro. Laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom August 2012 können sich die Fluggesellschaften bei einem Streik jedoch auf außergewöhnliche Umstände berufen und sind somit von der Ausgleichspflicht befreit.“

Es gibt lediglich eine Ausnahme: Wenn der Streik einen Zubringer-Flug betrifft, kann er nicht die Nichtbeförderung in späteren Maschinen rechtfertigen, entschied der Europäische Gerichtshof. Das bedeutet: Wenn eine Airline davon ausgeht, dass Fluggäste aufgrund einer streikbedingten Verspätung ihres Zubringerflugs den Anschlussflug verpassen und die gebuchten Plätze anderweitig vergibt, stehen den ursprünglichen Passagieren Ausgleichszahlungen zu, wenn sie das Gate entgegen der Erwartung der Airline pünktlich erreichen.

Darüber hinaus haben Passagiere bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden das Recht, kostenfrei vom Flug zurückzutreten. Dabei muss der volle Flugpreis zurückerstattet werden, es dürfen keinerlei Stornogebühren anfallen.

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