Für Geschäftsreisende und Touristen, die nach Kanada wollen, lautet ab Oktober die Regel: Keine eTA – keine Einreise. Die bisherige Übergangsfrist, auch ohne eTA ins Land des Ahornblatts einreisen zu dürfen, endet am 30. September. Wer den eTA-Antrag stellen möchte, kann dies ganz einfach selbst erledigen. Destination Canada informiert Geschäftsreisende und Touristen, worauf dabei besonders geachtet werden sollte:
eTA muss vor Kanada-Reise beantragt werden
Der eTA-Antrag ist eine einfache Online-Formalität, die in der Regel innerhalb weniger Tage abgeschlossen ist. Die Einreisegenehmigung sollte rechtzeitig vorab beantragt werden, und ist erforderlich für alle Reisenden, für die keine Visumpflicht besteht. Dazu zählen auch deutsche und österreichische Staatsbürger.
Vorsicht bei Drittanbietern
Der Onlineantrag wird bei der Einwanderungsbehörde (Department of Citizenship and Immigration Canada) gestellt, die Gebühr beträgt sieben Kanadische Dollar (zurzeit etwas weniger als fünf Euro). Der Antrag kann auch über Drittanbieter eingereicht werden.
Destination Canada warnt allerdings vor Firmen, die eine erheblich höhere Gebühr verlangen und weist darauf hin, dass diese Extra-Gebühren nicht von der Einwanderungsbehörde erhoben werden.
Einreisegenehmigung für Kanada gilt fünf Jahre
Die Einreisegenehmigung gilt ab dem Ausstellungsdatum fünf Jahre lang, sofern nicht vor Ende dieses Zeitraums das bei der Beantragung angegebene Reisedokument ungültig wird oder die Einreisegenehmigung widerrufen beziehungsweise eine neue Genehmigung ausgestellt wird. Die Einreisegenehmigung ist an den Reisepass gekoppelt.
Sonderfälle zur eTA-Genehmigung
Die eTA wird nicht erteilt, wenn Alkoholverstöße im Straßenverkehr vorliegen. Selbst nach Ablauf des Fahrverbotes des strafverhängenden Landes gilt eine Bewährungszeit von fünf Jahren, bevor ein eTA-Antrag gestellt werden kann.
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