
Neue Reisewarnung für Urlauber und Geschäftsreisende! Die noch amtierende deutsche Regierung hat angesichts der dramatisch ansteigenden Coronavirus-Infektionszahlen eine neue Reisewarnung für Österreich und Kroatien ausgesprochen. Das Auswärtige Amt in Berlin warnt auf seiner Website ”vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kroatien und Österreich“. Der Grund: Beide EU-Mitgliedsländer sind derzeit von COVID-19-Pandemie sehr stark betroffen.
Nationale Gesundheitskatastrophe in Österreich
Das bei Deutschen und Niederländern beliebte Urlaubsland Österreich ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Österreich, mit Ausnahme der Gemeinden Mittelberg und Jungholz und dem Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee, ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Seit dem 8. November 2021 gilt in Österreich in weiten Teilen des öffentlichen Lebens die 2G-Regel: Der Zugang zu Gastronomie, Hotels, Kulturveranstaltungen, körpernahen Dienstleistungen wie Friseure und allen Veranstaltungen mit über 25 Personen ist nur noch für Geimpfte und Genesene möglich. In Bezirken mit hohen Inzidenzzahlen werden zudem Ausreisekontrollen durchgeführt.
An allen öffentlichen Orten – in Innen- und Außenbereichen – ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. An öffentlichen Orten, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Kundenbereichen von Betriebsstätten (z.B. Handel, sonstige Dienstleistungen) sowie in Museen ist in geschlossenen Räumen das Tragen eines einer FFP-2-Maske verpflichtend.
Angesichts der dramatisch angestiegenen Infektionszahlen wird in Österreich über eine generelle Impfpflicht diskutiert. Virologen und Intensivmediziner würden diese begrüßen, doch die Regierungskoalition von ÖVP und Grüne hält sich in dieser Frage noch bedeckt.
Reisewarnung für Kroatien trifft den Tourismus
Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Seit 24. Oktober ist Kroatien als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die kroatische Regierung sowie das ECDC. In den letzten Tagen wurden in Kroatien bis zu 10.000 Covid-19-Fälle registriert, in Urlaubsland Österreich, das um seinen Wintertourismus bangen, sogar rund 15.000 Infektionen in 24 Stunden. Die Intensivstationen in den Krankenhäusern sind voll, in manchen Spitälern werden Triagen vorbereitet.
Neben Österreich gehören zu den Hochrisikogebieten in Südeuropa Kroatien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Montenegro, Nordmazedonien, Rumänien, Serbien und Slowenien.
Reisende aus Deutschland sowie dem EU/EWR- und Schengenraum können ohne Vorlage eines Impfzertifikats, einer Genesungsbestätigung oder eines Tests nach Kroatien einreisen, wenn sie über ein digitales COVID-Zertifikat der EU verfügen.
Kinder unter zwölf Jahren, die mit einem Elternteil/Erziehungsberechtigten reisen, sind ebenfalls von der Vorlage eines negativen Testergebnisses oder der Selbstisolierung befreit, wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten ein gültiges digitales EU-COVID-Zertifikat bzw. einen negativen PCR oder einen Antigen-Schnelltest vorweisen können oder über eine Impf- oder Genesungsbescheinigung verfügen.
Über die Voraussetzungen für eine Einreise aus Ländern des EU/EWR- bzw. des Schengenraums ohne digitales COVID-Zertifikat der EU informiert das kroatische Innenministerium.
Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien registriert.
Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Die geltenden Test- und Quarantänevorschriften für Reisen nach Kroatien werden vom kroatischen Innenministerium auch in deutscher Sprache veröffentlicht. Verstöße gegen die Test- und Quarantäneauflagen werden mit einem hohen Ordnungsgeld geahndet.
Der Transit durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind. Sofern der Transit binnen 12 Stunden stattfindet, löst er keine Test- und Quarantäneauflagen aus.
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