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Reiseziele, die Sie vorläufig meiden sollten

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Gefährliche Reiseziele: Für 21 Länder gibt es aufgrund der vorherrschenden Gesundheitssituation – bedingt durch das Coronavirus – eine Reisewarnung (Foto: Alexandra Koch, Pixabay)
Gefährliche Reiseziele: Für 21 Länder gibt es aufgrund der vorherrschenden Gesundheitssituation – bedingt durch das Coronavirus – eine Reisewarnung (Foto: Alexandra Koch, Pixabay)

Die Grenzen werden geöffnet, aber immer noch sind nicht alle Reiseziele reisefit. Welche Länder sicher sind oder nicht, legt das Außenministerium fest. In der Regel spricht es Reisewarnungen nur in besonderen Krisensituationen aus (z.B. kriegs- oder bürgerkriegsähnliche Situation in einem Land sowie Epidemien), wenn eine generelle Gefährdung für Leib und Leben besteht.

Die Einschätzung der Sicherheitssituation eines Landes im Hinblick auf eine Reisewarnung beruht nicht auf der Bewertung einzelner tragischer Ereignisse, sondern der Gesamtsituation in einer Region bzw. einem Staat auf Grund der dem Außenministerium vorliegenden Informationen.

Dabei spielt auch eine wichtige Rolle, wie ein Staat mit der Terrorgefahr umgeht. Wesentlich dabei ist, ob Vorkehrungen zur Verhinderung weiterer Anschläge, eine internationale Zusammenarbeit und eine grundsätzliche Betreuung Betroffener vorgesehen sind. Eine partielle Reisewarnung wird nur für eine bestimmte Region ausgesprochen und gilt nicht für das ganze Land.

Für diese Reiseziele gilt noch eine Reisewarnung

Aufgrund der globalen Ausbreitung des Coronavirus stehen derzeit folgende 21 Reiseziele auf der „Schwarzen Liste“ des österreichischen Außenministeriums:

Belarus; Brasilien; Ecuador; Indien; Indonesien; Iran; Mexiko; Nigeria; Pakistan; Peru; Philippinen; Portugal; Russland; Schweden; Senegal; Spanien; Südafrika; Türkei; Ukraine; USA; Vereinigtes Königreich. Zudem gilt eine partielle Reisewarnung für die italienische Provinz Lombardei sowie die chinesische Provinz Hubei.

Eine partielle Reisewarnung wurde nach wie vor für folgende Länder ausgesprochen Ägypten, Algerien, Äthiopien, Burkina Faso, China, Italien, Kamerun, Kenia, Kongo – Demokratische Republik, Libanon, Marokko, Palästina, Sudan, Thailand, Tschad, Tunesien und Venezuela.

Laut der türkischen Tageszeitung Hürriyet ist die Quarantänepflicht bzw. Selbstisolation nach der Einreise in die Türkei auch für Ausländer seit 11. Juni 2020 aufgehoben worden. Das hat auch Abdullah Eren, Vorsitzender des Amts für Türken im Ausland und verwandte Gemeinschaften (YTB) auf der Webseite des Amts offiziell verkündet.

Im Klartext heißt das, dass die Ein- und Ausreisebeschränkungen für türkische Staatsbürger ebenso wie für Ausländer zurückgenommen worden sind. Mit einer Ausnahme, die für die Landesgrenze zum Iran gilt. Wer auf dem Landweg vom Iran in die Türkei einreisen will, muss sich weiterhin der Quarantäne unterziehen. Urlauber aus Europa, die in die Türkei fliegen, betrifft dies nicht.

Bei der Einreise aus Europa werden die Passagiere einem Gesundheitscheck unterzogen, bei dem bei Feststellung verdächtiger Symptome wie etwa Fieber ein Coronavirus-Test durchgeführt wird. Bei einem positiven Ergebnis wird der Reisende in ein Krankenhaus gebracht.


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