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Russland: Mehr Macht für den Geheimdienst

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Die Angst vor dem Terror in Russland wird immer größer. Deshalb soll der russische Geheimdienst FSB mehr Vollmachten und Befugnisse bekommen. Unter anderem sollen elektronische Zahlungen über das russische Internet überwacht und die Kontrolle des Internets intensiviert werden. Das sind die Kerninhalte dreier Gesetzesentwürfe, die der Staatsduma von Abgeordneten aller vier Fraktionen zur Abstimmung vorgelegt wurden.

Die Mitarbeiter des Geheimdienstes FSB (Föderaler Sicherheitsdienst) können vor allem bei begründetem Verdacht, Fahrzeuge sowie Personen und deren mitgeführten Sachen kontrollieren. Derzeit ist dieses Recht den Polizisten vorbehalten, während die FSB-Mitarbeiter hierzu nur im Bereich von Anti-Terror-Operationen berechtigt sind.

Das Strafgesetzbuch wird gleichfalls geändert: Die Strafen werden erhöht und neue Straftatbestände im Bereich des Terrorismus geschaffen. Weiterhin werden neue strafverschärfende Umstände hinzugefügt.

Sergej Gontscharow, Präsident der internationalen Veteranenvereinigung der Antiterror-Einheit Alpha, ist von der Notwendigkeit überzeugt, den Mitarbeitern des Inlandsgeheimdienstes FSB Personenkontrollen zu erlauben: „Ich halte es für richtig, den FSB-Mitarbeitern die Durchführung von Personen- und Fahrzeugkontrollen zu gestatten.“

Der russische Journalist und Leiter des Lehrstuhls für Journalismus der Russischen Staatlichen Geistwissenschaftlichen Universität sowie Mitglied der Gesellschaftskammer der Russischen Föderation kritisiert die Ausweitung der Vollmachten der FSB-Mitarbeiter und befürchtet, dass es vermehrt zu schweren Rechtsverletzungen führen werde: „Da sind Korruption Tür und Tor geöffnet. Wenn jemand nicht kontrolliert werden möchte, wird er einfach darauf drängen, dass man ihn gegen ein gewisses Entgelt in Ruhe lässt. Die Leute werden dann nur noch mehr Angst haben – vor den Terroristen und vor den Mitarbeitern der Sicherheitskräfte.“

Auch elektronische Überweisungen, bei denen der Absender anonym bleibt, sollen verstärkt kontrolliert werden. Derzeit kann jeder anonym pro Monat bis zu 880 Euro auf elektronische Geldbörsen überweisen, wobei eine einzelne Überweisung höchsten 330 Euro betragen darf. Die Verwendung ausländischer elektronischer Geldbörsen, also solcher, die außerhalb Russlands oder durch ein ausländisches Finanzinstitut eröffnet wurden, soll ganz verboten werden, berichtet die Internet-Plattform „Russland Heute“.

Eine weitere Verschärfung des Internet-Verkehrs ist ebenso vorgesehen. Natürliche und juristische Personen sollen der staatlichen Behörde Roskomnadsor den Start aller Projekte melden, die es Internetnutzern ermöglichen, Daten zu verbreiten oder untereinander auszutauschen. Nach Aussage eines Initiators des Gesetzesentwurfs, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Komitees für Informationspolitik Leonid Lewin, gehören zu diesen Projekten alle Medien, E-Mail-Dienste, sozialen Netzwerke und Tauschbörsen.

Ausländische Anbieter, die Informationsressourcen innerhalb Russlands zur Verfügung stellen, werden laut Gesetzentwurf ebenfalls verpflichtet, ihre Daten bezüglich des Empfangs, der Weitergabe, der Übermittlung und der Bearbeitung verschiedener elektronischer Daten zu speichern und diese Informationen den Ordnungsbehörden auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Quelle: Russland Heute.

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