Zehn Touristen kamen Dienstag bei einem schweren Terror-Anschlag eines IS-Selbstmörders in der Altstadt von Istanbul ums Leben. Die meisten Todesopfer des Anschlags sind Deutsche. Mehr als 15 Personen wurden zum Teil schwer verletzt.
Nach Angaben aus Regierungskreisen in Ankara kamen neun der zehn Todesopfer aus Deutschland. Die deutsche Regierung bestätigte die Zahlen zu den deutschen Opfern bisher nicht. Allerdings hatte Berlin bereits zuvor die Befürchtung geäußert, dass auch Deutsche bei dem Anschlag getötet wurden.
„Wir sind in großer Sorge, dass auch deutsche Staatsbürger unter den Opfern und Verletzten sein könnten und wahrscheinlich sein werden“, sagte Merkel nach einem Gespräch mit Algeriens Premierminister Abdelmalek Sellal in Berlin.
Deutsche Reisegruppe als Abschlagsziel vermutet
Die Betroffenen seien Mitglieder einer deutschen Reisegruppe, so Merkel. Zuvor hatte bereits die türkische Zeitung Cumhuriyet unter Berufung auf einen Reporter am Anschlagsort berichtet, der Selbstmordattentäter habe sich in einer deutschen Touristengruppe in die Luft gesprengt.
Bei dem Anschlag in dem bei Touristen beliebten Altstadtviertel Sultanahmet in der Millionenmetropole Istanbul starben mindestens zehn Menschen, mindestens 15 wurden verletzt.
Zum Terroranschlag in Istanbul kam es an einem Platz, wo sich insbesondere Touristen aufhalten. Das ist Ausdruck dessen, dass sich die Auseinandersetzungen in der Türkei – seien es innenpolitische Fragen, die Kurden, der IS – in den letzten Monaten deutlich radikalisiert haben und daher – überraschend – nun mit erhöhter Terrorgefahr zu rechnen ist.
So können Touristen von der gebuchten Reise zurücktreten
Rund um Bombenanschläge in der Türkei hat der Oberste Gerichtshof (OGH) folgende Grundregeln für einen kostenlosen Rücktritt vom Reisevertrag aufgestellt:
Es gibt kein Rücktrittsrecht, wenn sich nur ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht, irgendwo auf der Welt zufällig in einen Anschlag verwickelt zu werden. Das würde ein Durchschnittsverbraucher selbst tragen.
Dagegen gibt es ein kostenloses Rücktrittsrecht (wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage), wenn die Gefahr – auch im Lichte seriöser Medienberichte – so hoch erscheint, dass ein durchschnittlicher Reisender die Reise nicht antreten würde. Bei Terrorakten gegen Touristen und fortgesetzten Terrordrohungen kann man von einer solchen Gefahr ausgehen.
Eine offizielle „Reisewarnung“ des Außenministeriums“ ist ein klares Indiz für eine solche Gefahr und rechtfertigt den kostenlosen Reiserücktritt jedenfalls.
Der Umkehrschluss – kein Reiserücktritt wenn keine Reisewarnung vorliegt – wurde vom OGH ausdrücklich verneint. Es reicht aus, wenn diese Gefahr im Lichte seriöser Medienberichte als gegeben erscheint – auch ohne Reisewarnung kann man dann kostenlos zurücktreten.
Der OGH verlangt aber, dass Reisende, deren Abreise noch weiter in der Zukunft liegt, zunächst abwarten, wie sich die Sicherheitslage entwickelt.
Auch billigt der OGH dem Reiseveranstalter zu, dass er einem Wunsch nach kostenlosem Rücktritt ein Angebot auf eine zumutbare (und kostenlose) Umbuchung entgegenhält. Gibt es nicht gute Gründe, die Umbuchung abzulehnen (schriftlich dokumentieren!), dann muss man diese akzeptieren. Will man das nicht, zahlt man Stornogebühr. Mehr Informationen erhalten Reisende beim Verein für Konsumenteninformation (VKI).
In der Türkei herrscht hohes Sicherheitsrisiko
In den vergangenen Monaten sind in der Türkei mehrere Anschläge mit insgesamt 170 Toten verübt worden. Diese wurden sowohl der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) als auch der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) angelastet.
Im Osten und Südosten kam es in den vergangenen Jahren und Monaten immer wieder zu bewaffneten Zusammenstößen zwischen der PKK und Sicherheitskräften mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten.
In den Provinzen Kilis, Diyarbakır, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Tunceli, Şırnak, Hakkari, Van, Gaziantep, Şanlıurfa und Ağrı besteht hohes Sicherheitsrisiko. Von Reisen in diese Provinzen wird wegen innenpolitischer Spannungen bzw. aufgrund der kriegerischen Auseinandersetzungen in den Nachbarstaaten Irak und Syrien dringend abgeraten.
Gebiete in den Provinzen Diyarbakır, Hakkari, Şırnak, Siirt und Elazığ können befristet zu Sicherheitszonen erklärt werden. Das Betreten und Fotografieren von Sicherheitszonen und Sperrgebieten (die nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind) ist verboten. Diesen Bestimmungen der türkischen Behörden und Sicherheitskräfte ist unbedingt Folge zu leisten.
Aufgrund der Gefährdung durch Bombenanschläge, Artillerieeinschläge und verirrte Projektile aus Feuergefechten sowie der möglichen Gefahr einer Entführung durch terroristische Organisationen wird von einem Aufenthalt von weniger als 20 km Abstand zur syrischen und/oder irakischen Grenze abgeraten.
Erhöhtes Sicherheitsrisiko im Rest des Landes
Die bekannten Urlaubsdestinationen an der türkischen Mittelmeer – sowie der ägäischen Küste mit Zielflughafen Antalya, Dalaman, Izmir, Bodrum – sind von der Grenze zu Syrien und zum Irak über 500 km entfernt und daher von den dortigen kriegerischen Auseinandersetzungen nicht betroffen.
In der Vergangenheit fanden Anschläge, die auch Todesopfer forderten, im Osten und Südosten aber auch in Ankara (zuletzt am 10.10.2015), Istanbul und anderen großen Städten sowie in Tourismuszentren des Landes statt.
Sicherheitsvorkehrungen auf hohem Niveau signalisieren die angespannte Sicherheitslage im gesamten Land. Mit einer erhöhten Anschlagsgefahr in Großstädten und touristischen Zentren muss weiterhin gerechnet werden.
Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist besondere Vorsicht walten zu lassen. Die Nähe zu sensiblen Regierungs- und Militäreinrichtungen ist zu meiden bzw. auf das unbedingt erforderliche Maß einzuschränken.
Bei Reisen nach Istanbul und in andere Großstädte wird auf ein erhöhtes Sicherheitsrisiko – vor allem auf das Risiko von Diebstählen und Raubüberfällen – hingewiesen. Autotouristen in Istanbul wird empfohlen, ihren PKW immer an einem bewachten Parkplatz oder in einer Garage abzustellen.
Es besteht Ausweispflicht, jedoch wird empfohlen, lediglich eine Kopie des Reisepasses sowie eine Visitenkarte des Hotels beim Ausgehen mitzuführen und den Reisepass im Hotel zu hinterlegen.
Des Weiteren wird geraten, wenig Bargeld und keine wertvollen Schmuckgegenstände mit sich zu führen sowie Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit nach Möglichkeit zu vermeiden. Vorsicht ist für allein reisende Frauen geboten.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit erhöhtem oder hohem Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
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