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Ist Thomas Cook das erste Brexit-Opfer?

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Der Pleitegeier hat den Reisekonzern Thomas Cook zu Fall gebracht (Foto: Hans Braxmeier auf Pixabay)
Der Pleitegeier hat den Reisekonzern Thomas Cook zu Fall gebracht (Foto: Hans Braxmeier auf Pixabay)

Ist das ein Alarmsignal für den nahenden Brexit? Der britische Tourismuskonzern Thomas Cook ist seit Montag insolvent. Man habe keine Alternative gehabt, als mit sofortiger Wirkung das Konkursverfahren einzuleiten, teilte der älteste Touristikkonzern der Welt in der Nacht auf Montag mit.

Unmittelbar vom Zusammenbruch betroffen sind weltweit etwa 600.000 Urlauber – davon 10.000 Österreicher – und 21.000 Mitarbeiter. Urlauber mit Abreisetermin 23. oder 24. September können ihre Reise nicht antreten, da sie weder von Airline noch Hotel als Gast akzeptiert werden. Jeglicher Verkauf von Reisen ist gestoppt.

Dem Vernehmen nach konnte der Reiseveranstalter trotz intensiver Bemühungen und Verhandlungen mit Banken, Gläubigern und der britischen Regierung nicht mehr gerettet werden.

Der Flugbetrieb wurde in Großbritannien mit sofortiger Wirkung eingestellt, teilte die britische Luftfahrtbehörde CAA Montag mit. Konzernchef Peter Fankhauser bedauerte das Scheitern der Gespräche und sprach in der Erklärung von einem „tieftraurigen Tag“ für den Konzern.

Die Insolvenz von Thomas Cook zeigt deutlich, wie wichtig für die betroffenen Urlauber die Insolvenzabsicherung gemäß Pauschalreiseverordnung 2018 ist. Wie sensibel die Urlauber auf Gerüchte betreffend Bonität des Veranstalters reagieren, zeigt die Causa Thomas Cook.

Bereits im ersten Halbjahr 2019 hatten die Konsumenten auf die Gerüchte um eine drohende Insolvenz von Thomas Cook reagiert und damit für deutliche Umsatzeinbrüche beim Reiseveranstalter gesorgt, die letztlich wohl auch mitauslösend für die Insolvenz waren.

Der Nachweis einer Insolvenzabsicherung mit unbeschränkter Haftung für Anzahlungen und nicht erbrachte Leistungen wird in Zukunft damit genauso zur Kaufentscheidung der KundenInnen beitragen, wie die angebotenen touristischen Leistungen selbst.

Als einziger Anbieter bietet die TVA in Österreich die umfassende Insolvenzabsicherung mit betragsmäßig unbeschränkter Haftung an. Neben der Anzahlung für die Reise sind auch nicht erbrachte Reiseleistungen und vor allem die weltweite Rückholung versichert.

So schlitterte Thomas Cook in die Pleite

Der in Australien geborene Firmengründer Thomas Cook organisiert 1841 erstmals für 500 Reisende in England eine Zugfahrt von Leicester nach Loughborough zu einer Zusammenkunft der Abstinenzbewegung. Die zwölf Meilen lange Strecke ist die erste Tour, die Cook auf den Weg bringt und damit der Ursprung der über 178 Jahre langen Firmengeschichte.

Seit 2011 ging es bergab mit Thomas Cook. Zunächst räumte der Konzern ein, von seinen Banken mehr Geld zu brauchen, um über den Winter zu kommen. 20 Millionen Pfund wurden als Überbrückung vereinbart. Zudem verschaffte sich der Reiseveranstalter mehr Luft durch den Verkauf einer spanischen Hotelkette.

Vier Jahre später gibt die Thomas Cook Group bekannt, mit dem chinesischen Investor Fosun einen strategischen Partner gefunden zu haben. Seitdem ist Fosun mit 18 Prozent der größte Aktionär.

Für den global agierenden Reisekonzern hat das Jahr 2019 nicht gut begonnen. Thomas Cook musste dreimal innerhalb weniger Monate seine Gewinnziele eindampfen. Als Gründe nannte der Vorstand den kommenden Brexit, den Preiskampf und die steigenden Kosten.

Im August 2019 schnürte Thomas Cook mit dem Großaktionär Fosun ein Rettungspaket von umgerechnet fast einer Milliarde Euro. Es sah vor, dass die Chinesen 450 Millionen Pfund frisches Kapital bereitstellen und drei Viertel des Reisegeschäfts sowie ein Viertel der Airline-Gruppe übernehmen. Die wichtigsten Banken und Anleihegläubiger sollen ebenfalls 450 Millionen Pfund einbringen.

Im September fordern jedoch die Banken 200 Millionen Pfund mehr an Sicherheiten, um durch die schwächere Wintersaison zu kommen. Thomas Cook verhandelte am 22. September 2019 mit Banken, Gläubigern und der Regierung in London, um die Pleite abzuwenden. Vergeblich. Am 23. September 2019 gibt der Reisekonzern Thomas Cook auf und stellt die Geschäfte ein. Die britische Flugbehörde streicht daraufhin alle Flüge. Der Ferienflieger Condor beantragt bei der Bundesregierung einen Überbrückungskredit.

Was können Urlauber jetzt tun?

Thomas Cook hat in Österreich eine Zweigniederlassung (Thomas Cook Austria AG – Marke: Neckermann), die auch gemäß der Reisebürosicherungsverordnung – laut Gewerberegisterauskunft (GISA) – gegen Insolvenz abgesichert ist. Sollte es zu Problemen kommen, kann man sich an den Abwickler: AWP P&C S.A. in 1120 Wien, Pottendorfer Strasse 23-25, +43 1 52503-0 wenden.

Bei Pauschalreisen (zB Flug und Hotel gemeinsam gebucht) bzw bei verbundenen Reiseleistungen hat man Anspruch darauf, ohne Kosten sicher wieder in die Heimat zurückbefördert zu werden.

Man hat aber auch Anspruch darauf, dass man etwaige Zahlungen an örtliche Hoteliers, die einem nicht abreisen lassen ohne nochmals zu bezahlen (EuGH vom 14.5.1998 Rs C 364/96 VKI gegen Österr. Kreditversicherungs AG), vom Versicherer refundiert bekommt. Wichtig: Man muss seine Ansprüche binnen acht Wochen ab Eintritt der Insolvenz beim Abwickler anmelden!

Der Verbraucherschutzverein (VSV) bietet kostenlos Informationen für alle von der Pleite des Reisekonzerns Thomas Cook betroffenen Urlauber und einen Newsletter mit vielen Tipps an.

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