Schikane oder neue Sicherheitsmaßnahme? Im ESTA-Formular für die US-Einreise werden Ausländer nun auch nach deren Social-Media-Accounts und Profilnamen in den sozialen Netzwerken gefragt. Datenschützer sind entsetzt. Die Angabe ist freiwillig, aber Bürgerrechtler befürchten negative Konsequenzen und sehen darin eine weitere Einschränkung der Freiheitsrechte.
Bereits im Sommer 2016 war diese Maßnahme angekündigt worden, nun wird sie umgesetzt: Wer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz in die USA einreist, wird beim Ausfüllen des ESTA-Formulars gebeten seine Social-Media-Accounts (Facebook, Twitter, Google+, Instagram, LinkedIn und YouTube) anzugeben.
Die Frage nach Benutzernamen von Konten auf sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter und Youtube ist seit wenigen Wochen Teil des elektronischen Reisegenehmigungssystems ESTA, berichtete die US-Plattform Politico.
Mit der neuerlichen Verschärfung des Visa-Verfahrens sollen kriminelle Aktivitäten und Verbindungen, etwa zu terroristischen Gruppen, nachverfolgt bzw. aufgedeckt werden. Die Angabe der Social-Media-Accounts ist derzeit noch freiwillig. Wer seine Benutzernamen nicht preisgibt, soll trotzdem einreisen dürfen, sofern keine anderen Gründe dagegen sprechen.
Bürgerrechtler befürchten jedoch, dass sich viele USA-Reisende gedrängt fühlen könnten, ihre Social-Media-Accounts zu nennen. Aus gutem Grund: Die Daten werden an die US-Geheimdienste weitergeleitet. Das wiederum fördert die massenhafte Überwachung und schränkt die Meinungsfreiheitein. Zudem sei eine Diskriminierung insbesondere von arabischen und muslimischen Gruppen zu befürchten, meint das Portal Politico.