Start Reisetipps Bahnreisende haben auch Fahrgastrechte!

Bahnreisende haben auch Fahrgastrechte!

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Reisen mit RailEurope: Dichtes Gedränge von Reisenden am Bahnsteig zwischen zwei stehenden Zügen
RailEurope bietet umweltfreundliche Reiseoptionen mit der Bahn an (Bild: Michael Gaida, Pixabay)

Die Gründe für eine Zugverspätung können vielfältig sein. Aber dank der EU haben Bahnreisende bei Verspätungen weitreichende Rechte. Diese gelten nicht nur bei Fahrten von einem EU-Land in ein anderes, sondern auch, wenn Bahnreisende innerhalb Deutschlands unterwegs sind.

Kommt zum Beispiel der Zug mit 60 bis 119 Minuten Verspätung am Ziel an, können Reisende bei einer einfachen Fahrt (nur Hin- oder Rückfahrt) 25 Prozent des Fahrpreises zurückverlangen. Ab 120 Minuten sogar 50 Prozent.

Haben Bahnreisende ein Ticket gekauft, das für die Hin- und Rückfahrt gilt, legt die Bahn für die Berechnung der Erstattung den halben Fahrpreis zugrunde. Konkretes Beispiel: Das Bahnticket für die Hin- und Rückfahrt kostet 150 Euro. Dann rechnet die Bahn, je nach Dauer der Verspätung, mit 25 oder 50 Prozent von 75 Euro.

Seit dem 7. Juni 2023 muss das Eisenbahnunternehmen aber keine Entschädigung zahlen, wenn die Verspätung durch folgende Gründe entstanden ist: Höhere Gewalt (z. B. extreme Wetterbedingungen); Verschulden des Fahrgasts, Verhalten Dritter (wenn beispielsweise Personen die Gleisanlage betreten oder Sabotage-Akte). 

Das Eisenbahnunternehmen kann sich allerdings nur darauf berufen, wenn das Ereignis trotz aller Sorgfalt unvermeidbar war. Aber: Streiks des Bahnpersonals fallen nicht unter den Begriff der höheren Gewalt. Folgeschäden aus der Verspätung wie z. B. einen verpassten Anschlussflug oder eine erloschene Hotelreservierung werden nicht übernommen.

Wann gibt’s Geld bei Verspätung über 60 Minuten?

  • Kostenlose Speisen und Getränke. Kommt es zu einer Verspätung von mehr als 60 Minuten, muss das Bahn-Unternehmen Bahnreisende mit Speisen und Getränken versorgen (falls im Zug oder im Bahnhof verfügbar oder in vernünftiger Form lieferbar).
     
  • Kostenlose Umbuchung. Bahnreisende haben die Möglichkeit, sich auf einen späteren Zug umbuchen zu lassen. Seit dem 7. Juni 2023 darf das Bahnunternehmen Sie auch auf den Zug eines anderen Bahnunternehmens umbuchen. Die Umbuchung ist kostenlos.
  • Bahnreisende können aber auch die Weiterreise selbst organisieren und dem Bahnunternehmen die Kosten hierfür in Rechnung stellen. Allerdings nur, wenn sich das Bahnunternehmen damit einverstanden erklärt hat oder Fahrgäste das Bahnunternehmen nicht innerhalb von 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrt des Zuges auf einen anderen Zug oder auf ein anderes Verkehrsmittel umgebucht hat. In dem Fall können Reisende die Fahrt auch mit dem Bus fortsetzen.
  • Sollte der Zug, auf den Sie umgebucht worden sind mit einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten am Ziel-Bahnhof ankommen, können Sie 25 Prozent des Fahrpreises als Entschädigung verlangen. Ab 120 Minuten Verspätung sogar 50 Prozent.
      
  • Macht es für Bahnreisende keinen Sinn mehr die Reise anzutreten, weil sie zum Beispiel durch die Verspätung einen wichtigen Termin verpassen, können sie den vollständigen Fahrpreis von der Bahn zurückverlangen.
     
  • Möchten man die Reise aufgrund der Verspätung nicht fortsetzen, können Passagiere die Bahnreise abbrechen und sich kostenlos zum Start-Bahnhof zurückbringen lassen. Ihnen steht dann der Betrag für die nicht gefahrene Teilstrecke zu.
     
  • Haben Reisende aufgrund der Verspätung keine Möglichkeit weiterzureisen, muss die Bahn ihnen eine Übernachtung in einem Hotel sowie die Hin- und Rückfahrt zum Hotel bezahlen, sofern sich das seitens der Bahn-Gesellschaft organisieren lässt. Wenn die Verspätung durch höhere Gewalt  oder das Verhalten Dritter verursacht wurde und eine Hotelübernachtung erforderlich ist, kann die Bahn diese auf drei Nächte begrenzen.
  • Ist bereits vor Beginn der Fahrt abzusehen, dass Sie den Ziel-Bahnhof erst mit einer Verspätung von mehr als 60 Minuten erreichen, können Sie auf die Fahrt verzichten und den Preis für das Bahn-Ticket zurückverlangen. Aber nur, wenn die Reise für Sie sinnlos geworden ist.
  • Sie können sich kostenlos auf eine spätere Zugverbindung umbuchen lassen. Seit dem 7. Juni 2023 darf das Bahnunternehmen Reisende auch auf den Zug eines anderen Bahnunternehmens umbuchen. Die Umbuchung ist kostenlos.

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