Start Airlines Flugverspätung? So bekommen Sie ihr Geld!

Flugverspätung? So bekommen Sie ihr Geld!

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Eine Flugverspätung ist für jeden Reisenden ein Ärgernis. Aber das muss nicht sein: In bestimmten Fällen haben Passagiere ein Recht auf eine finanzielle Entschädigung (Foto: Quinn Kampschroer, Pixabay)
Eine Flugverspätung ist für jeden Reisenden ein Ärgernis. Aber das muss nicht sein: In bestimmten Fällen haben Passagiere ein Recht auf eine finanzielle Entschädigung (Foto: Quinn Kampschroer, Pixabay)

Anschlussflug durch Flugverspätung verpasst? Ob Geschäftsreisender oder Urlauber, Vielflieger oder Cityhopper, nahezu jeder hat das schon einmal erlebt. Auf der Reiseroute landet der erste Flug bereits mit Verspätung, man möchte anschließend direkt auf den nächsten Flug umsteigen – doch was passiert stattdessen: Das Flugzeug ist weg, der Ärger bleibt.

Auch wenn von der Airline ein neuer Flug angeboten wird, überwiegen Frust und Empörung über die Verspätung und den verpassten Erstflug. Leider kommt sowas öfter vor als gedacht. Für viele Passagiere ist in einer solchen Situation der letzte Rettungsanker nur noch die EU-Fluggastrechteverordnung, die durch vergangene Urteile des Europäischen Gerichtshofes mehrmals gestärkt wurde.

Sehr oft werden Mitarbeiter von Fluglinien angewiesen, Passagiere mit ihren berechtigten finanziellen Ansprüchen gegenüber abzuwimmeln. Aus dieser Not heraus und mit dem Ziel, Passagiere wieder auf eine Augenhöhe mit den Fluggesellschaften zu bringen, wurde das Verbraucherportal Flightright gegründet.

Der Marktführer ist bereits seit 2010 im Bereich der online-basierten Rechtsdienstleistung tätig und setzt dabei die laut EU-Recht geltenden Fluggastrechte gegenüber Airlines durch. In diesem Zuge unterstützt das Verbraucherportal seine Kunden dabei, Schadensersatz und Reiserecht bei Flugausfall, Flugverspätung oder Nichtbeförderung zu erlangen.

Für viele Geschäftsreisende ist eine Flugverspätung mehr als ärgerlich und kostet den Arbeitgeber Geld (Foto: Pixabay)
Für Geschäftsreisende ist eine Flugverspätung ärgerlich und kostet den Arbeitgeber viel Geld (Foto: Pixabay)

Darauf hat man Recht bei verpasstem Anschlussflug

Die europäische Fluggastrechte-Verordnung EU-261/2004 ist nun seit gut 15 Jahren in Kraft getreten und noch immer kennen nur wenige Flugpassagiere ihre Rechte und machen bei Flugverspätungen entsprechende Entschädigungen geltend.

So ergab eine Studie, dass von den befragten Reisenden rund zwei Drittel ihre Rechte als Flugpassagiere nicht kennen.

Dagegen sieht das Recht bei verpassten Anschlussflügen aufgrund einer Flugverspätung des vorherigen Fluges eine umfassende Entschädigung für die Passagiere vor, wenn diese Ihr Endziel erst mit mindestens drei Stunden Verspätung erreichen.

Pro Passagier beträgt der Schadensersatz dann zwischen 250 € und 600 € – je nach Flugdistanz. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Flug Bestandteil einer Dienstreise oder Pauschalreise war. Die Entschädigungen sind dabei wie folgt gestaffelt:

• 250 EUR: Bei Kurzstrecke bis zu 1.500 Flugkilometern.
• 400 EUR: Bei Mittelstrecke bis zu 3.500 Flugkilometern.
• 600 EUR: Bei Langstrecke von über 3.500 Flugkilometern.

Diese Entschädigung kann sogar bis zu drei Jahre rückwirkend eingefordert werden. Wichtig ist jedoch, dass der Zubringerflug der europäischen Fluggastrechteverordnung unterliegt. Dazu muss entweder der Start oder die Landung auf einem Flughafen innerhalb der EU erfolgen.

Wie lange darf Wartezeit bei Flugverspätung dauern?

Nach einer Wartezeit von mindestens zwei Stunden muss die Airline zudem dafür sorgen, dass entsprechend Getränke und Snacks zur Versorgung der Passagiere bereitgestellt werden.

Das ewige Warten bei einer Flugverspätung bringt so manchen Reisenden auf die Palme  (Foto: Pixabay)
Das ewige Warten bei einer Flugverspätung bringt so manchen Reisenden auf die Palme (Foto: Pixabay)

Wenn sich der Anschlussflug bis auf den nächsten Tag verschiebt, muss die Airline eine adäquate Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellen.
Was kann ich bei einer Flugverspätung tun?

Wer trotz verkürzter Umsteigezeit und sonstigen Bemühungen der Airline trotzdem seinen Anschlussflug verpasst, der sollte zunächst einmal Ruhe bewahren. Zunächst sollten die Durchsagen am Flughafen abgewartet werden und im Anschluss sollte man sich den Grund der Verspätung von der Airline unbedingt schriftlich bestätigen lassen.

Denn wenn die Airline dafür verantwortlich ist, dass der Zubringerflug zu spät für den nächsten Flug gelandet ist, dann haben sie recht auf Schadensersatz.

Wann gibt es kein Geld bei Flugverspätung?

Es gibt jedoch auch Fälle, bei denen auch die Airline keine Schuld trifft. Hier wird von außergewöhnlichen Zuständen gesprochen. In diesem Fall besteht keine Chance auf Kostenrückerstattung. Diese außergewöhnlichen Umstände sind beispielsweise:

Streik des Flugpersonals.
Sperrungen des Luftraums bzw. Flughafens wegen Terrorwarnungen.
Sperrungen wegen sonstiger Gefahren, die den Flugverkehr empfindlich stören (z. B. Unwetter).
Vögel im Triebwerk.

Gerne wird von Fluggesellschaften auch das Auftreten von technischen Problemen als außergewöhnliche Umstände genannt. Laut einem Urteil des EuGH dürfen sich Fluggesellschaften beim Auftreten von technischen Problemen nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen.


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