Das sollten Sie bei der nächsten beruflichen oder privaten Reise beachten! Das Robert Koch-Institut (RKI) hat seit 9. Januar weitere 46 Staaten zu Hochrisikogebieten erklärt. Insgesamt sind es 140 Länder – darunter seit 14. Januar wieder einmal auch das beliebte Reiseland Österreich.
Dazu gehören u.a. beliebte Reiseziele wie Schweden, Luxemburg, Island, Estland, Israel, Kapverden, Vereinigte Arabische Emirate, Australien, Bahamas, Bahrain, Fiji, Katar, Kenia sowie die Karibik-Destinationen Jamaika, Aruba, Curacao, Guadeloupe, Martinique und Grenada. Als einziges Land wurde die Ukraine von der Liste der Hochrisikogebiete gestrichen.
Laut dem RKI sind vor allem viele Länder in Afrika und Lateinamerika von besonders hohem Infektionsrisiko betroffen. Für alle Destinationen in den Hochrisikogebieten gilt automatisch eine Warnung des deutschen Auswärtigen Amts vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.
Ungeimpfte Reiserückkehrer aus den Destinationen der zu Hochrisikogebieten erklärten Staaten müssen künftig bei der Einreise nach Deutschland in Quarantäne. Alle Reisenden, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, müssen bei Einreise einen negativen Testnachweis, einen Impf- oder Genesenennachweis bei der Einreise vorlegen. Für Pendler gelten besondere Regeln.
Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens kann es erforderlich sein, dass kurzfristig neue Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete ausgewiesen werden.
Die Einstufung als Risikogebiet durch das RKI erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Zu Hochrisikogebieten können Regionen mit besonders hohen Fallzahlen sein, z.B. beim Vergleich der Höhe des Mehrfachen der mittleren 7-Tage-Inzidenz je 100.000 Einwohnern in der Bundesrepublik Deutschland. Indiz ist regelmäßig eine 7-Tage-Inzidenz von deutlich über 100.
Das österreichische Außenministerium spricht in der Regel Reisewarnungen nur in besonderen Krisensituationen aus (z.B. kriegs- oder bürgerkriegsähnliche Situation in einem Land sowie Epidemien), wenn eine generelle Gefährdung für Leib und Leben besteht.
Die Einschätzung der Sicherheitssituation eines Landes im Hinblick auf eine Reisewarnung beruht nicht auf der Bewertung einzelner tragischer Ereignisse, sondern der Gesamtsituation in einer Region bzw. einem Staat auf Grund der dem Außenministerium vorliegenden Informationen.
Dabei spielt auch eine wichtige Rolle, wie ein Staat mit der Terrorgefahr umgeht. Wesentlich dabei ist, ob Vorkehrungen zur Verhinderung weiterer Anschläge, eine internationale Zusammenarbeit und eine grundsätzliche Betreuung Betroffener vorgesehen sind. Eine partielle Reisewarnung wird nur für eine bestimmte Region ausgesprochen und gilt nicht für das ganze Land.
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