Bella Italia kann für Autofahrer ganz schön teuer werden. Italien zählt zu den beliebtesten Urlaubsdestinationen der Österreicher. Kultur, Strand und Dolce Vita locken jedes Jahr – und so auch heuer – hunderttausende Urlauber in die italienischen Ferienregionen. Wer heuer mit dem Auto nach Italien reist, sollte allerdings besonders vorsichtig sein. In der Rechtsabteilung des Autofahrerklubs ARBÖ mehren sich die Anrufe, wonach Autolenker für – teils mehrere Jahre zurückliegende – Vergehen horrend hohe Strafbescheide bekommen.
So bekam ein Klubmitglied vor wenigen Wochen Post von einem Inkassobüro in Italien. Demnach soll der Lenker im Jahr 2016, also vor fünf Jahren, einen Teil der italienischen Autobahn befahren haben, ohne dafür Maut entrichtet zu haben. Der betroffene Oberösterreicher erinnert sich, dass damals die Mautstelle nicht besetzt und der Schranken geöffnet war. Daher fuhr der Österreicher weiter, was nun zu dem Strafbescheid geführt hat.
Für den Klub-Rechtsexperten Martin Echsel eine derartige Vorgehensweise wenig kundenfreundlich: „Ein offener Schranken bei einer Mautstation ist keine Einladung, reaktionslos durchzufahren. Fünf Jahre danach eine Strafe zu schicken ist trotzdem nicht fair, weil der Sachverhalt nach dieser Zeit nicht mehr leicht nachzuvollziehen ist.“
Der Rechtsexperten empfiehlt Italienurlaubern: „Sollte die Station unbesetzt sein oder unabsichtlich die Telepass-Spur gewählt worden sein, ist umgehend mit der Mautgesellschaft Kontakt aufzunehmen.“
Ein weiterer Fall erreichte den ARBÖ vor Kurzem – abermals spielte sich der Vorfall in Italien ab. Ein Steirer ist unabsichtlich in eine Fahrverbotszone eingefahren und bekam kurz darauf einen Strafbescheid. Da bei Bezahlung innerhalb von fünf Werktagen nur ein Drittel der Strafe zu bezahlen war, hat der Autofahrer am vierten Tag einbezahlt.
Das Geld langte acht Tage nach der Zustellung des Strafbescheides ein, worauf der Steirer abermals Post aus Italien bekam: Der verminderte Betrag sei zu spät, also nicht innerhalb von fünf Tagen, am Konto eingelangt, die restlichen rund 120 Euro sind daher auch noch zu berappen.
Anwalt Evchsel: „Auch in diesem Fall ist das Vorgehen der italienischen Behörden wenig sensibel. In diesem Fall empfehlen wir, Einspruch zu erheben und die zusätzlichen Kosten nicht zu bezahlen.“
Italien-Urlauber, die mit dem Auto unterwegs sind, sollten daher besonders vorsichtig sein sowie im Falle einer unklaren Situation ein Gedankenprotokoll erstellen. Auch Handyfotos (zum Beispiel im Falle einer nicht besetzten Mautstation) können zu einem späteren Zeitpunkt hilfreich sein, um die Unschuld zu beweisen.
Anwalt Martin Achsel: „Vorsicht ist besser als Nachsicht. Denn niemand möchte den Urlaub mit einem ungerechtfertigten Strafbescheid in Erinnerung behalten.“
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