Start Reisetipps Reisekataloge und die geschönte Wahrheit

Reisekataloge und die geschönte Wahrheit

2020
0
Reisekataloge versprechen oft das Blaue vom Himmel: Zwei Stühle und Blick aufs Meer
Reisekataloge versprechen in ihren Texten oft das Blaue vom Himmel (Foto: Alex Staudinger, Pexels)

Strandnah – ist das nun wirklich direkt am Meer oder doch nicht? TRAVELbusiness hat die Reisekataloge – gedruckt und online – großer Veranstalter unter die Lupe genommen. Und dabei festgestellt: Die Schönfärberei in den Texten der Kataloge ist oft verwirrend, irritierend und ziemlich fantasievoll.

Das Frühjahr ist die beste Zeit für die Urlaubsplanung, man blättert neugierig die reich bebilderten Reisekataloge durch, sucht das „perfekte“ Reiseziel. Doch beim Studium der bunten Kataloge sollten Konsumenten beachten, dass sich die Veranstalter einer eigenen Angebotssprache und Beschreibungspoesie befleißigen, durch die viele Produkte „schöngefärbt“ werden.

Wenn man die Sprache der Veranstalter bewusst liest und durchschaut, kann erstens das Kataloglesen unterhaltsam sein und zweitens einem Urlaub ohne unliebsameÜberraschungen nicht mehr viel entgegenstehen. Hier einige „Übersetzung“ von schöngefärbten Begriffen und was sie tatsächlich aussagen:

  • Direktflug. Das bedeutet nicht einen Nonstop-Flug, im Gegenteil: Ein oder mehrere Zwischenlandungen sind durchaus in Kauf zu nehmen.
  • Transferzeit zum Flughafen 15 Minuten. Kein Zweifel, da handelt es sich um ein Hotel mit beträchtlichem Fluglärm.
  • Zentrale Lage des Hotels. Diese Aussage steht für viel Verkehrslärm. Urlauber sollten beim Kofferpacken auf Oropax nicht vergessen.
  • Mietwagen empfehlenswert. Das heißt so viel wie weit ab vom Geschehen. Kostet Zeit und Geld.
  • Hotel bei Gästen aus Österreich und Deutschland beliebt. Vorsicht! Das bedeutet, dass dort das landestypische Ambiente fehlt.
  • Familiäre Atmosphäre. Meist handelt es sich um ein abgewohntes Haus mit viel Kinderlärm.
  • Idyllisches Hotel ins ruhiger Lage. Anders gesagt: Das Hotel ist total abgelegen und weit und breit nichts los.
  • Meerseite. Ist nicht identisch mit Meerblick, denn dabei können noch viele Häuser den Blick aufs Meer verbauen.
  • Hotel direkt am Meer. Das kann zwar bedeuten, dass es dort Wasser bei keinen Strand gibt.
  • Strandnah. Schönfärberei für nicht direkt am Meer und erfordert einen Fußmarsch oder Transport.
  • Nur 15 Minuten zum Strand. Das klingt doch wirklich gut, verschweigt aber das erforderliche Verkehrsmittel. 15 Minuten Gehzeit sind git, aber 15 Minuten Fahrzeit mit Bus oder Auto kann schon sehr weit weg vom Hotel sein.
  • Naturstrand. Oh wie schön, aber tatsächlich heißt es, dass der Strandabschnitt nicht gesäubert wird.
  • Feiner Korallenstrand. Wie schön. Aber da sollte man doch lieber die Badeschuhe mitnehmen.Es könnten ja überall scharfkantige Korallenreste herumliegen.
  • Beheizbarer Swimmingpool. Das ist etwa Feines. Aber Vorsicht: So eine Formulierung deutet daraufhin, dass der Pool nicht immer beheizt ist.
  • Lebhaft und ideal für den aktiven Urlaub. Das kann nur eins bedeuten: Hier geht es Tag und Nacht lautstark zu.
  • Gelegentliche Unterhaltungsprogramme. Mit anderen Worten gesagt: Hier herrscht tote Hose, hier ist wenig los.
  • Aufstrebender Ferienort. Ist mit besonders vielen Baustellen und Hotelneubauten gleichzusetzen.
  • Touristisch gut erschlossen. Das ergibt eine ordentliche Ballung von Bettenburgen, Lärm und Massenauflauf.
  • Neu erbaute Anlage. Da ist noch nicht alles tipptopp, da sind sicherlich die Grünanlagen noch nicht fertig.
  • Kontinentales Frühstück. Das ist etwas für schwache Esser, eine abgespeckt Version des normalen Hotelfrühstücks.

Die Formulierungen der Katalogsprache unterliegen bei der Beschreibung der buchbaren Reise auch der BGB-Informationspflichten-Verordnung, nach der lesbare und präzise Angaben zur buchbaren Leistung erfolgen müssen. Dies betrifft vor allem den genauen Preis, die Unterkunft, die Verpflegung, die Reiseroute und die Transportmittel (Flug, Bahn, Bus, etc.) sowie deren Beförderungsklasse.

Die Aussagen der Reisekatalog sind in der Regel Grundlage des Inhalts des Reisevertrages und der Reisebestätigung. Folglich muss der Reiseveranstalter dafür auch einstehen. Wenn nicht, dann gibt es Zoff.

Alles klar? Dann steht ja dem geplanten Traumurlaub nichts mehr im Weg. Wenn Sie aber enttäuscht aus dem Urlaub zurückkommen, weil es einige oder auch viele Mängel am Urlaubsort oder Hotel gegeben hat, dann haben Sie – Hand aufs Herz – alles Gedruckte zu sehr für bare Münze genommen, was Ihnen die Reisekataloge in den Beschreibungen vorgegaukelt haben. Ja, die Katalogsprache gehört halt zum Marketing. Auch wenn vieles vor Ort dann ganz anders ist, wird es anders beschrieben.

Mehr zum Thema

Wie das Hotelerlebnis neu definiert wird!
Ist der Reisekatalog bereits ein Auslaufmodell?
Vom Glück des Reisens und der Magie des Ankommens
Kleines Begriffslexikon für Online-Reisebuchungen
Schon das ideale Hotel für Urlaub gefunden?

Sie möchten mehr über Reisetipps erfahren? Sie wollen über Buchungen informiert werden? Hier klicken und Sie bleiben up to date!