Start Reisetipps Screen-Scraping: Vorsicht bei Flugbuchung

Screen-Scraping: Vorsicht bei Flugbuchung

2096
0
Vorsicht vor Screen-Scraping bei Buchung von Reisen im Internet
Vorsicht vor Screen-Scraping bei Buchung von Flugreisen im Internet. Es werden Daten abgesaugt (Foto: Pixels)

Urlaubsplanung am Laptop ist beliebt und bequem. Reise-Plattformen bieten eine gute Übersicht von Reisen verschiedener Anbieter und fungieren als Reise-Vermittler. Doch oft wird online verschleiert, wer der tatsächliche Vertragspartner ist. Denn einige Online-Vermittler setzen die sogenannte Screen-Scraping- oder Crawling-Technik ein: Ein Computerprogramm greift auf eine Datenbank eines Dritten zu und stellt deren Inhalte als eigene dar. 

„Dieses Vorgehen der Reise-Plattformen ist oft zulässig“, sagt Juristin Verena Pronebner des österreichischen Mobilitätsklubs ÖAMTC. „Viele Airlines gestatten eine solche Nutzung ihrer Online-Inhalte aber nur bestimmten Partner-Plattformen.“

Das Problem bei der Online-Buchung: Einige Plattformen halten sich nicht daran und nutzen die Daten der Airlines ohne vertragliche Grundlage. Meist merkt der Reisende die Technik nicht und geht davon aus, direkt bei der Airline oder einem bevollmächtigten Vertreter zu buchen.

„Oft ist unklar, wer der Vertragspartner für den Kunden ist – die Reiseplattform oder die Airline selbst“, erklärt die Expertin des Mobilitätsclubs.

Die Folge ist, dass man sich am Flughafen für den Datenabgleich erneut für den Flug registrieren muss – und zwar mit ausreichend zeitlichem Vorlauf. Die Kunden werden von der Airline zwar vorab darauf hingewiesen, dass sie 90 Minuten vor Abflug am Flughafen sein sollen.

Pronebner: „Aber wir befürchten, dass auch dieser Zeitpuffer bei den derzeitigen Kontrollen zu knapp bemessen ist, sodass man im schlimmsten Fall wegen eines verspäteten Check-Ins nicht befördert wird.“

Wurde über einen Vermittler gebucht, ist im Falle einer Flugstornierung eine Kostenerstattung oft nur schwer oder gar nicht möglich – das hat die Erfahrung der ÖAMTC-Rechtsberatung im vergangenen Jahr deutlich gezeigt.

„Gemäß EU-Recht ist die Airline verpflichtet, nach einer von ihr veranlassten Stornierung den Ticketpreis voll zurückzuerstatten – und dies binnen sieben Tagen“, sagt Pronebner. „Ist jedoch ein Vermittler im Spiel, liegen der Fluglinie oft keine oder falsche Daten vom Kunden vor.“

Wer demnächst eine Flugreise buchen möchte, sollte also unbedingt darauf achten, wo er bucht und wer genau sein Vertragspartner ist. Weitere Tipps, um Screen-Scraping und späteren Ärger zu vermeiden: 

* Direkt buchen: „Am sichersten ist es, direkt bei der Airline, über deren Website oder App, oder auch im Reisebüro zu buchen“; empfiehlt die ÖAMTC-Juristin

* Nachhaken: Hat man über eine Online-Plattform gebucht und man ist sich nicht sicher, ob Screen-Scraping-Software im Spiel war, sollte man unbedingt sicherstellen, dass die Buchung zustande gekommen ist – und gegebenenfalls rechtzeitig nachfragen.

* Zeit einplanen: Bei Buchung über eine Online-Plattform sollte man auf Nummer sicher gehen und mit großem Zeitpuffer am Flughafen sein. So ist man nicht nur für den Fall einer neuen Registrierung gewappnet, sondern kann auch ohne Hektik den Sicherheitscheck durchlaufen und sämtliche Corona-Auflagen rechtzeitig erfüllen.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte seine Reise oder Flüge am besten in einem Reisebüros buchen.

Das ist auch noch interessant!

Wie sicher sind Reisebuchungen im Internet?
Wie Sie unerwünschtes Tracking verhindern!
No Show: Austrian Airlines muss Ersatzflug zahlen
Gutscheine statt Geld retour für Reisestorno
Warum und wie stornieren Businessreisende?

Sie möchten mehr über Reisetipps erfahren? Sie interessieren sich für Online-Buchungen? Hier klicken und Sie bleiben mit dem TB-Newsletter up to date!