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Verkehrsstrafen in Kroatien drastisch erhöht

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Die Verkehrsstrafen in Kroatien wurden mit 1. August drastisch erhöht – es droht sogar ein Freiheitsentzug (Foto: Pixabay)
Verkehrsstrafen in Kroatien wurden mit 1. August drastisch erhöht – es droht sogar Gefängnis (Foto: Pixabay)

Seit dem 1. August 2019 hat Kroatien die Verkehrsstrafen für viele Delikte im Straßenverkehr stark verschärft. Touristen und Geschäftsreisende, die in Kroatien mit dem Auto unterwegs sind, müssen bei Verstößen mit empfindlichen Geldstrafen rechnen und sogar mit Gefängnis.

„Es drohen auch empfindliche Strafen von bis zu 20.000 Kuna, das sind umgerechnet rund 2.700 Euro oder sogar eine Freiheitsstrafe in einem kroatischen Gefängnis“, warnt Verena Pronebner, Juristin des Mobilitätsclubs ÖAMTC. Im Wiederholungsfall kann das Fahrzeug beschlagnahmt und ein vorläufiges Fahrverbot vor Ort verhängt werden.

Gefährlicher Verkehr auf Kroatiens Straßen

Der kroatische Gesetzgeber hat die Verschärfung des Straßenverkehrssicherheitsgesetzes mit der hohen Anzahl schwerster und z.T. tödlicher Unfälle begründet. Die Zahl der tödlichen Unfälle in Kroatien pro eine Million Einwohner ist knapp doppelt so hoch wie in Deutschland und liegt 2018 mit 77 Todesopfern weit über dem EU-Durchschnitt (49) und deutlich höher als in Österreich (45).

Hier ein Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog über die erhöhten Strafsätze mit den umgerechneten Werten:

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts:
Mehr als 50 km/h 1.350 bis 2.700 Euro oder Freiheitsstrafe bis zu 60 Tagen
30 bis 50 km/h: 405 bis 950 Euro
20 bis 30 km/h: 135 Euro

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts:
Mehr als 50 km/h: 675 bis 2.030 Euro
30 bis 50 km/h: 270 Euro
10 bis 30 km/h: 68 Euro

Rotlichtverstoß & Nichthalten an Fußgängerüberweg:
405 bis 950 Euro (bisher ab 270 Euro)

Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss:
405 bis 2.700 Euro oder Freiheitsstrafe bis zu 60 Tagen (bisher ab 95 Euro)

Handyverstoß & Verstoß Helmpflicht Motorrad:
135 Euro (bisher ab 65 Euro)

Strafzettel ignoriert – Problem bei Wiedereinreise

„Offene Strafen aus dem EU-Ausland, so auch aus Kroatien, können in Österreich oder Deutschland zwangsweise eingetrieben werden. Daher sollten ausländische Strafzettel keinesfalls ignoriert werden“, warnt die Juristin des Mobilitätsclubs. „Auch bei der Wiedereinreise nach Kroatien ist die Einforderung der Strafe möglich.“

ÖAMTC-Mitglieder, die einen kroatischen Strafzettel erhalten, können sich kostenlos an die Rechtsberatung des Clubs wenden, Infos unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.

Wer einen Bußgeld-/Strafbescheid aus Kroatien erhält, sollte sich juristisch beraten lassen, ob die Einlegung eines Rechtsmittels gegen den Bescheid aus Kroatien sinnvoll ist. Als Mitglied des ADAC Mitglied können Autofahrer sich im Rahmen ihrer Mitgliedschaft an die Clubjuristen wenden.

Wichtig zu wissen: Wer kein Rechtsmittel einlegt und auch nicht die Verkehrsstrafen bezahlen will, wird der kroatische Bescheid rechtskräftig und damit in Deutschland oder Österreich vollstreckbar.

Sämtliche Verkehrsbestimmungen und viele weitere Infos zu Kroatien und allen Ländern weltweit findet man in der Länder-Info des Mobilitätsclubs.


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