
Das fliegende Auge, das gestochen scharfe Bider von oben liefert. ist im Trend: Drohnen stehen ganz oben auf der Wunschliste von Kindern und Erwachsene. Viele Möchtegernpiloten nehmen ihr fliegendes Spielzeug auch in den Urlaub mit, um eindrucksvolle Erinnerungsbilder oder Videos zu machen.
In Deutschland sind mehr als 500.000 Drohnen im Umlauf. In Österreich gibt es bereits mehr als 100.000 Drohnen und ihre Zahl wird immer größer. Dabei übersteigt die Zahl der privat genutzten Drohnen die Zahl der kommerziell genutzten Drohnen um gut das 8-fache.
Aus gutem Grund: Sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich sind die Einsatzmöglichkeiten der unbemannten Luftfahrzeuge vielfältig. Die professionellen Anwender nutzen die Drohnen für Vermessung, Kartierung, Inspektion, Film- und Fotoaufnahmen etc.
Mit Drohnen im Ausland fotografieren? Da gibt es einiges zu beachten. In Österreich dürfen nur Spielzeugdrohnen ohne Bewilligung bis maximal 30 Meter Höhe fliegen. Als Spielzeug gelten Drohnen, wenn sie beim Gebrauch maximal 79 Joule (§ 24d Luftfahrtgesetz) Aufprallenergie entwickeln. Bei der Berechnungsformel kommt es auf das Gewicht, die Höhe und die Geschwindigkeit an.Hier die wichtigsten Tipps von Austro Control.
Wann Drohnen plötzlich bei Gericht landen
In Österreich gibt es klare Regeln für den Betrieb von Drohnen. Unabhängig von Größe, Einsatzzweck oder Fluggeschwindigkeit gilt stets der Grundsatz, dass keine Personen oder Sachen gefährdet werden dürfen. Bei Annäherung von bemannten Luftfahrzeugen wie Flugzeugen oder Helikoptern ist die Drohne unverzüglich zu landen. In der Nähe von Flughäfen, militärischen Einrichtungen und vielen Naturschutzgebieten herrscht generelles Flugverbot. Wo sich diese Flugverbotszonen bzw. Einschränkungen befinden, erfährt man z. B. auf der ÖAMTC-Webseite.
Bei Verletzung des Luftfahrtgesetzes drohen Strafen bis 22.000 Euro, zusätzlich können sich Anrainer mit einer Besitzstörungsklage gegen ungebetenen Besuch von oben wehren. Außerdem dürfen fremde Personen nie absichtlich gegen deren Willen gefilmt oder fotografiert werden.
Man sollte sich auf alle Fälle vor dem Kauf intensiv überlegen, wofür man die Drohne verwenden will und welche rechtlichen Voraussetzungen für den geplanten Einsatzzweck gelten. Der Mobilitätsklub ÖAMTC bietet dazu Flugtrainings an den Standorten der Fahrtechnik an, wo man sich in Theorie und Praxis mit den Fluggeräten und den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut machen kann.
Außerdem muss man sich darüber im Klaren sein, dass neben den Kosten für die Anschaffung der Drohne für Betriebsbewilligung und Versicherung zusätzlich noch fast 400 Euro pro Jahr anfallen können.
Der Markt für Drohnen im finanziellen Aufwind
Der Boom der „fliegenden Augen“ schafft inzwischen immer mehr neue Arbeitsplätze: In Deutschland gibt es knapp 400 Drohnen-Unternehmen, die im Schnitt zwölf Mitarbeiter und mehr haben. Rund 10.000 Frauen und Männer in Deutschland beschäftigen sich in ihrem Beruf schwerpunktmäßig mit Drohnen. Seit 2012 wurden 170 Millionen US-Dollar in deutsche Unternehmen investiert, die sich auf Drohnen und Flugtaxis spezialisiert haben.
Der deutsche Drohnenmarkt ist gegenwärtig 574 Millionen Euro groß. Dabei entfallen 404 Millionen Euro auf den kommerziellen und 169 Millionen Euro auf den privaten Drohnenmarkt.
Im Ranking der größten kommerziellen Drohnenmärkte belegt Deutschland nach den USA, China und Frankreich den vierten Platz. Dies relativiert sich aber, wenn man nicht die absolute Größe des Marktes zugrunde legt, sondern die Größe des Marktes pro Arbeitnehmer – dann liegt Deutschland auf Platz 17.

Der deutsche Drohnenmarkt wächst weiter: Die Zahl der einsatzbereiten Drohnen in Deutschland wird sich bis 2030 auf rund 850.000 erhöhen. Während das Wachstum im Bereich der privaten Nutzung abflacht, nimmt die Zahl der kommerziell genutzten Drohnen auf 126.000 zu. Zurzeit wird in Deutschland nur eine von 24 Drohnen kommerziell betrieben, 2030 wird es eine von sechs Drohnen sein.
Der deutsche Drohnenmarkt wird bis 2030 von 574 Millionen Euro auf fast 3 Milliarden Euro anwachsen, was einer jährlichen durchschnittlichen Wachstumsrate von 14 Prozent entspricht. Das Wachstum wird vor allem durch den kommerziellen Markt getrieben.
Neben Hobbyfliegern gibt es mittlerweile Tausende Deutsche, die Copter beruflich nutzen: Schornsteinfeger und Feuerwehrleute, Bauern und Bauunternehmer, Ingenieure und Insektenvernichter. In Australien patrouillieren Baywatch-Copter sogar am Strand, um nach Haien Ausschau zu halten und im Ernstfall einen Rettungsring abzuwerfen. Und Drohnensurfer lassen sich von unbemannten Flugobjekten durch die Wellen schleppen.
Mit Drohnenführerschein fliegt es sich sicherer
Mit dem Drohnenführerschein ist sichergestellt, dass sich Drohnenpiloten ihrer Verantwortung beim Steuern ihres unbemannten Luftfahrzeuges bewusst sind. Innerhalb der EU müssen Piloten einer Drohne keine weiteren Betreiberregistrierungen durchführen, weil die 16-stellige Registrierungsnummer in allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt wird – genau wie die absolvierten Kompetenznachweise. Alle Dokumente müssen jedoch in physischer oder in elektronischer Form mitgeführt werden.
Was aber vor dem ersten Flug mit einer Drohne in einem anderen Land jedenfalls überprüft werden sollte, sind die jeweiligen nationalen Anforderungen an die Versicherungshöhe- und bedingungen. Diese wurden nicht europäisch einheitlich festgelegt, sondern es obliegt nach wie vor den jeweiligen Staaten, wie der Versicherungsschutz auszusehen hat.
Ähnlich verhält es sich mit Flugverbotszonen beziehungsweise Flugbeschränkungsgebieten. Hier empfiehlt es sich immer, schon vor Abreise die Seite der entsprechenden Luftfahrtbehörde zu besuchen, um sich über geografische Beschränkungen zu informieren und sich daraus ergebende eventuelle Bewilligungen und Zustimmungen schon rechtzeitig einholen zu können.
Einen guten Überblick dazu bietet die EASA Website. Dort kann man sich rasch über die geografischen Zonen und die notwendigen Vorgaben für einen Flug mit einer Drohne in allen Mitgliedsstaaten informieren. Empfohlen wird, falls es Unklarheiten zu den geplanten Flügen gibt, mit der zuständigen Luftfahrtbehörde Kontakt aufzunehmen und alle Punkte zu besprechen, damit im Zweifelsfall keine Strafen verhängt werden können!
Drohne Test 2023: Die 30 besten Drohnen
Drohnen-Videos helfen bei Hotelsuche
Flugtaxis beflügeln den Individualverkehr
Sie möchten über Reisetipps informiert werden? Sie wollen mehr über Luftfahrt erfahren? Hier klicken und Sie bleiben mit unserem Newsletter up to date!