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Darf Snus im Flieger mitgenommen werden?

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Snus im Handgepäck? Mann mit Koffer am Flughafen, blickt auf Anzeigetafel
Wer rauchfrei rauchen will, nimmt einige Päckchen Snus auf die Flugreise (Foto: Danila Hamsterman, Unsplash)

Viele Sommerurlauber beginnen bereits ihre Reise zu planen. Und weil Ferien der Entspannung dienen sollen, stellen sich beim Packen oft einige Fragen, um bei der Einreise keine Probleme zu haben: Was darf ich wirklich mitnehmen? Ist es zum Beispiel für rauchfrei Rauchende erlaubt, Snus (Snooze) im Handgepäck zu transportieren? In welchen Ländern sind die beliebten „Chewing Bags“ erlaubt?

Was die Legalität des Konsums von E-Zigaretten und Vape in den einzelnen Reiseländern angeht, so gibt es darauf keine pauschale Antwort. Der Grund: Die Bestimmungen variieren von Land zu Land. Wer beispielsweise in Indonesien, Qatar, den Vereinigten Arabischen Emiraten oder Thailand urlauben will, der sollte vorsichtig sein. Denn in diesen Ländern ist der Genuss von E-Zigaretten verboten.

Als eine ideale Lösung bieten sich Tabakbeutelchen, sprich Snus, an. Aber wer diese auf die Reise mitnehmen möchte, der muss einiges beachten. Nicht nur die Frage „Wo kann man Snus kaufen?“ steht im Raum, sondern es gilt auch, die jeweiligen Ländervorschriften zu beachten.

Zum einen darf man nicht zu viele Tabakbeutelchen mitnehmen werden, weil in vielen Ländern nur eine gewissen Menge erlauben. Es gibt auch Länder, wo die Einfuhr grundsätzlich verboten ist. In diesem Zusammenhang stellt sich daher die Frage: Ist es erlaubt, Tabakbeutelchen im Flugzeug mitzunehmen?

Snooze am Flughafen – erlaubt oder doch nicht?

Nicht nur Urlauber, auch Vielflieger gönnen sich gern einmal den besonderen Genuss. Und weil Snus völlig rauchfrei ist, verletzt der Konsument auch das Rauchverbot im Flugzeug nicht. Wichtig ist: Der Tabak sollte nie zu lange im Gaumen bleiben.

Zugleich gilt es, auf die Handhabung mit dem Zoll zu achten. Zollfrei durften bis Juli 2017 50 Gramm Snus transportiert werden. Dann wurde die Menge auf maximal 25 Gramm begrenzt. Maximal sind 1,5 Kilogramm erlaubt, doch dann gilt es aufzuzahlen, um diese Menge an Board zu bringen. Dabei spielt es keine Rolle, ob loser Snus oder Portionsbeutel.

Anzumerken ist, dass den Beamten am Flughafen Snus und die damit verbundenen Gesetze bekannt sind. Snus ist in der Europäischen Union noch verboten. Ausgenommen sind die Schweiz und Schweden. Das bedeutet nicht, dass Snus nicht im Flugzeug mitgeführt werden darf – allerdings nur für den persönlichen Bedarf. Die Höhe des Nikotingehalts spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist, dass der Tabak nie zu lange im Mundraum verbleiben sollte. In der Regel wird das Snus für eine Zeitspanne von 15 bis 60 Minuten im Mund gekaut. 

Snugs: Andere Länder, andere Regeln

Aufgrund der Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen ist das gewerbliche Inverkehrbringen von Snus in der gesamten Europäischen Union mit Ausnahme von Schweden verboten.

Obwohl das Snusverbot seit 1992 besteht, war Schweden nicht gezwungen, sich diese Beschränkung aufzuerlegen. Als sie in die EU eintraten, erhielten sie eine Ausnahme von diesem Verbot und können daher weiterhin Snus verwenden.

Snus war schon immer ein beliebtes Produkt in Norwegen und zum Glück für norwegische Verbraucher ist Norwegen nicht Teil der EU, sodass sie nach Herzenslust weiter „snusen“ können.

Nicht in allen Ländern ist die Mitnahme von Snus, Chewing Bags, erhalubt (Foto: Lars Nissen, Pixabay)

Für Deutschland war das Verbot in der Tabakverordnung festgeschrieben und findet sich seit 2016 gleichlautend im neuen Tabakerzeugnisgesetz. Der Erwerb von Snus ist erst ab einem Mindestalter von 18 Jahren legal. In Österreich wurde das Verbot im Tabakgesetz festgeschrieben. Eine Klage eines Herstellers und eines deutschen Tabakwarenvertriebs vor dem Europäischen Gerichtshof auf Aufhebung des Verbotes hatte keinen Erfolg.

In der Schweiz war Snus bis zum 27. Mai 2019 er Tabakverordnung nicht handel- oder einführbar. Das Schweizer Bundesgericht entschied dann allerdings, dass diese Regelung hinfällig ist, da das Verbot „willkürlich und verfassungswidrig“ sei.

Daher ist es wichtig, dass vor Reiseantritt Erkundigungen eingezogen werden, was genau im geplanten Reiseland erlaubt ist. In der Regel ist von einer Menge zwischen 250 und 600 Gramm auszugehen.

In Finnland ist es seit 22 Jahren illegal, Snus zu verkaufen und herzustellen. Es ist aber immer noch legal, Snus ins Land zu bringen. Ein Kilo ist in Ordnung und dann muss der Snus für Ihren eigenen Gebrauch sein.

Ob die Dosen im Handgepäck oder im Koffer transportiert werden, darüber besteht keinerlei Vorschrift. Die Beutelchen gelten nicht als sonderlich schädlich.

Da die Frage der Mitnahme im Flugzeug geklärt ist, stellt sich eine andere Frage: Darf Snus während der Flugzeit konsumiert werden? Auch hier gibt es keine pauschale Antwort. Daher ist es ratsam, vor Antritt der Reise die Airline zu kontaktieren oder beim Einchecken das Flugpersonal zu fragen.

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