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Samen im Reisekoffer? Darauf ist zu achten!

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Pflanzensamen im Gepäck? Lieber nicht! Ohne Pflanzengesundheitszeugnis ist im Fall einer Zollkontrolle mit einem Bußgeld zu rechnen (Foto: BMF, Ringhofer)
Saatgut im Gepäck? Ohne Pflanzengesundheitszeugnis ist beim Zoll ein Bußgeld fällig (Foto: BMF, Ringhofer)

Die prächtige Flora im Urlaubsland ist bezaubernd und verlockend. Die eine oder andere Blume würde sich perfekt auf dem Fensterbrett im Wohnzimmer machen. Da ist die Versuchung groß, einfach ein paar Samen in den Koffer zu packen und mit nach Hause zu nehmen. Aber manche Touristen kommen auch aus anderen Gründen auf die Idee, sich im Ausland mit gewissen Pflanzensamen einzudecken. Und das kann böse enden.

Denn in vielen Ländern ist der Verkauf von Cannabis-Samen erlaubt, während es in Deutschland nicht möglich ist. Allerdings lauern hier jede Menge rechtliche Stolperfallen. Wer nicht aufpasst, muss bei der Zollkontrolle seine Souvenirs wieder abgeben und vielleicht sogar eine Strafe zahlen.

Wie sind die Samen-Regelungen im EU-Raum?

Wer innerhalb der EU verreist, muss sich zunächst keine großen Gedanken machen. Denn innerhalb des Schengenraums gibt es keine besonderen Einschränkungen. Auch Saatgut aus der Schweiz oder aus Liechtenstein darf nach Deutschland eingeführt werden.

Anders verhält es sich, wenn man aus Nicht-EU-Staaten oder aus Überseeterritorien wie den Kanaren einreist. Dann benötigt man ein Pflanzengesundheitszeugnis. Dieses Dokument wird durch Behörden im Ursprungsland der Samen ausgestellt und bescheinigt, dass das Pflanzenmaterial frei von Schädlingen ist und auch nicht gegen andere Regelungen im Einfuhrland verstößt.

Leider ist es ziemlich aufwendig, sich ein so ein Zeugnis zu beschaffen. Der Vorgang lohnt sich nur für Sammler oder Züchter. Wer kein Pflanzengesundheitszeugnis vorweisen kann, muss im Fall einer Zollkontrolle mit einem Bußgeld rechnen. Außerdem werden die Samen konfisziert und vernichtet.

Internationale Bestimmungen sind ganz anders

Aber auch wer Samen in ein Land außerhalb der EU mitnehmen möchte, muss aufpassen. Denn viele andere Länder haben vergleichbare Bestimmungen. In der Regel muss das Saatgut beim Zoll angemeldet werden, damit es auf Schädlinge kontrolliert werden kann.

Länder wie die USA verlangen ebenfalls ein Pflanzengesundheitszeugnis. Der australische Zoll verlangt, dass Samen in einer Handelsverpackung transportiert werden, die den Inhalt genau ausweist. Zudem gibt es in vielen Ländern eine Liste mit Pflanzen, die überhaupt nicht importiert werden dürfen. Das ist aber noch nicht alles.

Einige Länder verbieten auch die Ausfuhr bestimmter Pflanzensamen. Das gilt insbesondere für bedrohte Arten. Wer gegen solche Regelungen verstößt, handelt sich möglicherweise schon vor dem Abflug Probleme ein. Und auch der deutsche Zoll versteht bei bedrohten Arten keinen Spaß.

Cannabis-Samen sind für viele Reisende ein beliebtes Mitbringsel aus den Niederlanden (Foto: Pixabay)
Cannabis-Samen sind für viele Reisende ein beliebtes Mitbringsel aus den Niederlanden (Foto: Pixabay)

Cannabis-Samen auszuführen ist riskant

Besonders problematisch sind Cannabis-Samen im Reiseverkehr. Wer etwa in Kalifornien urlaubt, könnte dort auf die Idee kommen, feminisierte Hanfsamen zu kaufen. Schließlich sind sie dort günstig und von hoher Qualität, während in Deutschland minderwertige Ware auf dem Schwarzmarkt verkauft wird.

Wer mit den Samen im Gepäck zurückfliegt, würde sich schon strafbar machen, wenn er auf dem Rückweg in Missouri umsteigt. Deshalb ist davon unbedingt abzuraten, Cannabis-Saatgut im Gepäck mitzuführen. Schließlich ist es in der EU problemlos möglich, bei Onlinehändlern wie Zamnesia feminisierte Cannabissamen zu bestellen. In Zeiten des Internets ist es längst nicht mehr nötig, reguläre Samen aus zweifelhaften Quellen zu beziehen. Es gibt also überhaupt keinen Grund, rechtliche Probleme zu riskieren, indem man die Samen aus dem Urlaub mitbringt. In Zeiten des Internets ist es längst nicht mehr nötig, reguläre Samen aus zweifelhaften Quellen zu beziehen. Es gibt also überhaupt keinen Grund, rechtliche Probleme zu riskieren, indem man die Samen aus dem Urlaub mitbringt.

Alles in allem lohnt es sich kaum, Pflanzensamen im Gepäck zu transportieren. Die rechtlichen Hürden dafür sind hoch und bei Verstößen werden empfindliche Bußgelder fällig. Eine Ausnahme gilt innerhalb der EU: Hier ist es kein Problem, Samen über die Grenzen zu transportieren.

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