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Storno von Reisen wegen Coronavirus

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Storno von Reisen und Flügen: Was ist kostenlos möglich? (Foto: Jan Vašek, Pixabay)
Storno von Reisen und Flügen: Was ist möglich? Welche Rechte haben Konsumenten? (Foto: Jan Vašek, Pixabay)

Die rapide Ausbreitung des Coronavirus macht derzeit viele Reisepläne zunichte. Für Reisende, die in den kommenden Tagen, Wochen und Monaten einen Urlaub oder Flüge gebucht haben, stellt sich die Frage, ob sie diese antreten sollen und unter welchen Bedingungen ein kostenloses Storno möglich ist.

Die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für eine kostenlose Stornierung sind aber oft unklar und nur sehr schwer zu verstehen. Deshalb hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums (BMSGPK) eine Gratis-Hotline eingerichtet, die ab sofort Konsumenten zu reiserechtlichen Fragen berät. Die Hotline ist von Montag bis Sonntag, von 9 bis 15 Uhr, unter der Nummer 0800 201 211 erreichbar.

„Wer eine Pauschalreise gebucht hat und nicht nur Flug oder Hotel allein für sich genommen, der ist in Problemfällen in der Regel besser abgesichert. Dass es hier rechtlich gesehen große Unterschiede gibt, ist vielen Konsumenten nicht bewusst“, informiert Georg Mentschl, zuständig für die Projektleitung der VKI-Hotline.

Außerdem ist oft unklar, wer im Fall des Falles der richtige Ansprechpartner ist. Das können je nach Buchungsart der Reiseveranstalter oder direkt die Fluglinie oder das Hotel sein. Darüber hinaus spielen bei einem Reiserücktritt Zeitpunkt und auch andere Umstände, wie etwa eine Reisewarnung oder die mediale Berichterstattung über die Lage vor Ort, eine Rolle.

Der Verein für Konsumenteninformation klärt im Rahmen der Hotline daher darüber auf, welche Optionen Verbrauchern zur Verfügung stehen, wenn sie von einer Reise aufgrund der Corona-Krise (kostenlos) zurücktreten wollen bzw. wie sie auf etwaige Storno-Bedingungen reagieren sollen.

Dazu Österreichs Gesundheitsminister Rudolf Anschober: „Die meisten Urlauber werden die schönste Zeit im Jahr ohne Probleme verbringen können. Sollten Sie aber dennoch überlegen, aufgrund der Corona-Virus-Situation eine bereits gebuchte Reise nicht antreten zu wollen, stehen Ihnen die Expertinnen und Experten des VKI mit Rat und Tat zur Seite. Unsere Erfahrungen zeigen, dass die meisten Reiseveranstalter in Sachen Corona bei Umbuchungen oder Storno kulant sind.“

Austrian Airlines mit neuer Kulanzregelung

Austrian Airlines bietet Passagieren ab sofort kostenfreie Umbuchungsmöglichkeiten. Mit der neuen Kulanzregelung berücksichtigt der österreichische Homecarrier die aktuellen Entwicklungen rund um die Verbreitung des Coronavirus und die damit verbundenen Unsicherheiten der Fluggäste. Die Regelungen gelten für bestehende und zukünftige Buchungen auf dem weltweiten Streckennetz.

Umbuchungsmöglichkeiten bei zukünftigen Buchungen: Bis 31. März bietet Austrian Airlines eine einmalige kostenfreie Umbuchung aller neu gebuchten Flüge unabhängig vom gebuchten Tarif an. Diese Regelung gilt ab sofort für Tickets auf dem gesamten weltweiten Streckennetz der Fluggesellschaft. Durch diese Kulanzregelung können Austrian Airlines Fluggäste ihren neu gebuchten Flug auf ein alternatives Datum bis zum 31. Dezember 2020 ohne Gebühr umbuchen.

Umbuchungsmöglichkeiten bei bereits bestehenden Buchungen: Bestehende Buchungen, die bis zum 5. März 2020 getätigt wurden und Flüge mit einem Abflugdatum bis zum 30. April 2020 beinhalten, können ab sofort ebenfalls einmalig kostenfrei umgebucht werden. Passagiere können entsprechende Tickets ohne Umbuchungsgebühr auf ein neues Datum bis 31. Dezember 2020 umbuchen. Diese Kulanzregelung gilt für alle Tickets im genannten Zeitraum auf dem weltweiten Streckennetz von Austrian Airlines, unabhängig vom jeweiligen Buchungstarif.

Abflug- und Zielflughafen müssen bei den neuen Umbuchungsregelungen, die auch für die Lufthansa Group Airlines Lufthansa, Swiss, Brussels Airlines und Air Dolomiti gelten, identisch sein, die Destination kann nicht geändert werden. Sollte der ursprünglich gebuchte Tarif beim neu gewählten Reisedatum nicht mehr verfügbar sein, fällt ein entsprechender Differenzbetrag auf den nächstmöglichen Tarif an. Die Umbuchung muss vor dem eigentlichen Flugdatum erfolgen. Eine nachträgliche Umbuchung ist nicht möglich.

Unabhängig von der neuen Kulanzregelung gilt: Passagiere, deren Flug aufgrund des Coronavirus gestrichen wurde, können kostenfrei umbuchen oder erhalten auf Wunsch eine Erstattung. Um die neuen Kulanzregelungen in Anspruch zu nehmen, können sich Passagiere an den Austrian Airlines Kundendienst unter +43 5 1766 1000 wenden.


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