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Gilt „grüner Impfpass“ für alle EU-Länder?

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Öffnet der grüne Impfpass wieder die Genzen innerhalb der EU? (Foto: Jan Vašek, Pixabay)
Öffnet der digitale grüne Impfpass der EU wieder die Genzen innerhalb von Europa? (Foto: Jan Vašek, Pixabay)

Die EU-Kommission will einen grünen Impfpass bis 1. Juni einführen. Damit soll die Freizügigkeit des Reisens innerhalb der EU während der COVID-19-Pandemie erleichtert werden. Der digitale Impfpass dient damit als Nachweis dafür, dass der Inhaber gegen COVID-19 geimpft wurde, ein negatives Testergebnis erhalten hat oder von COVID-19 genesen ist.

Der grüne Impfpass wird kostenlos in digitaler Form oder in Papierform bereitgestellt. Er enthält einen QR-Code, um die Sicherheit und Authentizität des Zertifikats zu gewährleisten. Die EU-Kommission wird gleichzeitig ein Zugangsportal einrichten, um so sicherzustellen, dass alle Zertifikate in der gesamten EU überprüft werden können, und die Mitgliedstaaten bei der technischen Implementierung von Zertifikaten unterstützen.

Die einzelnen Mitgliedstaaten können entscheiden, von welchen Beschränkungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit Reisende ausgenommen werden können, müssen diese Ausnahmen jedoch in gleicher Weise auf Reisende anwenden, die Inhaber eines digitalen grünen Zertifikats sind.

Dazu die Vizepräsidentin der EU-Kommission Věra Jourová: „Das digitale grüne Zertifikat bietet eine EU-weite Lösung, die sicherstellen soll, dass die Bürger in der EU von einem harmonisierten digitalen Instrument zur Förderung der Freizügigkeit in der EU profitieren.“

EU-Justizkommissar Didier Reynders: „Das digitale grüne Zertifikat ist keine Vorbedingung für die Freizügigkeit und wird zu keinerlei Diskriminierung führen. Es bietet auch die Chance, globale Standards zu beeinflussen und auf der Grundlage unserer europäischen Werte wie Datenschutz mit gutem Beispiel voranzugehen.“

Begrenzte Reisefreiheit mit grünem Impfpass

Alle Personen – ob geimpft oder nicht – sollten bei Reisen in der EU vom digitalen grünen Zertifikat profitieren. Um eine Diskriminierung nicht geimpfter Personen zu verhindern, schlägt die Kommission vor, nicht nur interoperable Impfzertifikate, sondern auch COVID-19-Testzertifikate sowie Zertifikate für Personen, die von COVID-19 genesen sind, auszustellen.

Wenn Mitgliedstaaten Impfnachweise anerkennen, um auf bestimmte Einschränkungen aus Gründen der öffentlichen Gesundheit wie Testpflicht oder Quarantäne zu verzichten, müssten sie unter denselben Bedingungen Impfzertifikate anerkennen, die im Rahmen des digitalen grünen Zertifikats ausgestellt wurden.

Wenn ein Mitgliedstaat Inhaber eines digitalen grünen Zertifikats weiterhin zu Quarantäne oder Tests verpflichtet, muss er dies der Kommission und allen anderen Mitgliedstaaten mitteilen und die Gründe dafür darlegen.

Das digitale grüne Zertifikat soll in allen EU-Mitgliedstaaten gelten und auch in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz. Das digitale grüne Zertifikat sollte allen EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit ausgestellt werden. Es sollte auch Drittstaatsangehörigen mit Wohnsitz in der EU und Besuchern, die das Recht haben, in andere Mitgliedstaaten zu reisen, ausgestellt werden.

Welche Türen der Nachweis öffnen soll, ist aber in den EU-Staaten noch nicht Konsens. Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich gegen Erleichterungen für Geimpfte ausgesprochen, solange noch wenige Menschen Chancen auf die schützende Impfung haben. Griechenland und andere Urlaubsländer in der Europäischen Union dringen hingegen darauf, Reiseerleichterungen mit einem solchen Dokument zu verbinden.

Sind die Daten im grünen Zertifikat auch geschützt?

Die Zertifikate sollen einen begrenzten Satz von Informationen wie Name, Geburtsdatum, Ausstellungsdatum, relevante Informationen über Impfstoffe/Tests/Genesung und eine eindeutige Kennung enthalten. Diese Daten können nur überprüft werden, um die Echtheit und Gültigkeit der Zertifikate zu bestätigen und zu überprüfen.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen die im Netzwerk für elektronische Gesundheitsdienste vereinbarten technischen Standards umsetzen, um die rechtzeitige Implementierung des grünen digitalen Zertifikats, die Inter-Operabilität und die uneingeschränkte Einhaltung des Schutzes personenbezogener Daten sicherzustellen. Ziel ist es, die technischen Arbeiten und den Vorschlag in den kommenden Monaten abzuschließen.

Die Einführung des digitalen grünen Zertifikats ist eine vorübergehende Maßnahme. Sie wird ausgesetzt, sobald die Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Ende der internationalen COVID-19-Gesundheitsnotlage erklärt hat. Der digitale europäische Impfausweis soll bis 1. Juni fertig sein. Er könnte somit Reisen in den Sommerferien ermöglichen.


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