
Bekommen Urlauber jetzt nur Gutscheine für die stornierte Urlaubsreise? Seit Wochen fordert der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) eine Regelung mit Gutscheinen, wie sie verstärkt in den letzten Tagen von den verschiedenen EU-Staaten etwa in Frankreich, Belgien, Italien und Polen umgesetzt wird. Auch in Deutschland wird darüber mit der Bundesregierung intensiv verhandelt.
In Ländern, wo die Regelung mit Gutscheine schon gilt, erhalten Kunden, deren Reisen bedingt durch die Corona-Pandemie storniert wurde, einen Gutschein, der nach Ende der Krise bis zu einem bestimmten Zeitraum, z.B. Ende des Jahres 2021, eingelöst werden kann.
„Österreich sollte hier dringend nachziehen“, fordert Dr. Josef Peterleithner, Präsident des ÖRV. Wie in den anderen Ländern sollen diese Gutscheine auch staatlich abgesichert sein.
Nachdem der ÖRV unter anderem diese Forderung in Österreich auch an den Bundeskanzler und an mehrere Minister gestellt hat, wurde vom Wirtschaftsministerium und vom Tourismusministerium mittlerweile prinzipiell Unterstützung zugesagt.
Auch der europäische Verband der Reisebüros führte in den vergangenen Tagen mehrere Gespräche mit der Generaldirektion für Mobilität und Verkehr, wo insbesondere die Gutscheinpraxis der Airlines thematisiert wurde. Neben dem vollen und flexiblen Einsatz dieser Gutscheine war auch die staatliche Absicherung eine wesentliche Forderung.
Gleichzeitig läuft in diesen Tagen eine Abstimmung auf EU-Ebene, ob die Pauschalreiserichtlinie im Schnellverfahren geändert wird.
Seit dem Ausbruch der Corona-Krise sind die Reisebüros rund um die Uhr beschäftigt, Stornierungen und Rückerstattungen abzuwickeln. Gleichzeitig sind die Umsätze mangels Neubuchungen auf Null gesunken. Eine rechtliche Absicherung der Gutscheinlösung würde zumindest dazu beitragen, die Konfliktsituationen in den Reisebüros wegen der Rückerstattungen zu entspannen und gleichzeitig dazu beitragen, die Liquidität zu sichern.
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