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In Tirol arbeiten, wo andere Urlaub machen

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Tirol braucht im Sommer und Winter Saisonarbeitskräfte
Tirol sucht nach Saisonarbeitskräften: Wer will dort arbeiten, wo anderen urlauben? (Photo: Birgit, Pixabay)

Griaß di und willkommen in Tirol! Wer hierher kommt, erlebt ein faszinierendes Land, dessen majestätische Bergwelt jeden verzaubert. Mehr als 500 Gipfel überschreiten die 3.000-Meter-Grenze, über 600 verschiedene Gletscher bedecken die hochgelegenen Berglandschaften am Alpenhauptkamm, grüne oder schneebedeckte Almen mit bäuerlichen Hütten laden im Sommer oder Winter zur Einkehr in idyllischer Atmosphäre ein. Ja, Tirol berührt die Seele, ermöglicht viele Aktivitäten und spiegelt sich in den Einheimischen, die hier leben und jeden Gast und Erholungsuchenden willkommen heißen.

Vor allem in der Wintersaison ist Tirol ein Mekka für Touristen aus aller Welt. Und alljährlich müssen deshalb immer wieder freie Stellen in Tirol mit Arbeitskräften besetzt werden. Viele dieser Verträge sind sogenannte Saisonarbeitsverträge. Damit wird grundsätzlich ein befristetes Arbeitsverhältnis bezeichnet, das auf einen bestimmten zeitlichen Rahmen eines Jahres beschränkt ist. 

Vor allem weil in der Wintersaison von einem hohen Arbeitsaufkommen auszugehen ist, greifen die Betriebe in Tirol gerne auf Saisonarbeiter zurück, um so ihren Personalbedarf zu decken und den Gästen den besten Service zu bieten. Nach der Saison läuft der Vertrag aus, ohne dass es einer schriftlichen Beendigung bedarf. 

Saisonarbeit in Tirol: Arbeitskräfte sind Sommer und Winter willkommen (Photo: Alexander Huber, Pixabay)

Worauf sollten Saisonarbeitskräfte achten?

Die Saisonarbeit stellt eine aufregende und zugleich gewinnbringende Möglichkeit dar, um etwas von der Welt zu sehen und dabei Geld zu verdienen. Doch welche wichtigen Punkte sollten Saisonarbeiter beachten? 

Die Einreise.  Für die Einreise nach Österreich wird kein Visum benötigt, sofern eine Staatsangehörigkeit der EU- oder EWR-Staaten vorliegt oder der Saisonarbeiter über einen Erstwohnsitz in der Schweiz verfügt. Um einer beruflichen Tätigkeit wie einer befristeten Saisonarbeit nachzugehen, ist zudem keine Bewilligung notwendig. 

Wer aus Kroatien oder einem Drittstaat einreist, benötigt ein Visum und die sogenannte Beschäftigungsbewilligung. Mehr Informationen über die Einreise bietet überdies die Österreichische Arbeiterkammer

Die Anmeldung. Wichtig ist weiterhin, dass sich Saisonarbeiter bei dem zuständigen Meldeamt vorstellen, um ihren Wohnsitz in Österreich anzugeben. Dies ist auch dann von Belang, wenn eine Mitarbeiterwohnung durch den Arbeitgeber bereitgestellt wird. 

Nach der erfolgreichen Anmeldung stellt das Amt eine Meldebestätigung aus. Bei der Abreise, in der Regel nach Saisonabschluss, muss der Wohnsitz wieder abgemeldet werden. 

Alle Saisonarbeitskräfte bekommen erhalten einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag (Photo: Max, Pixabay)

Der Arbeitsvertrag. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag sollte alle Vereinbarungen enthalten, die zuvor mündlich getroffen wurden. Aus diesem Grund sollten Saisonarbeiter ihren Vertrag genau prüfen. In der Regel stellen Arbeitgeber im Rahmen der Saisonarbeit befristete Arbeitsverträge aus. Diese erfordern, wie bereits erwähnt, keine Kündigung, sondern laufen zu der vereinbarten Zeit aus. 

In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten, dass befristete Verträge nicht gekündigt werden dürfen. Die Ausnahme stellen im Arbeitsvertrag schriftlich festgehaltene Sonderregelungen dar. 

Gehalt, Versicherung und Steuerabgaben. Bei dem monatlichen Gehalt handelt es sich um ein Bruttogehalt. Dieses wird folglich inklusive der Steuern und Abgaben ausgezahlt. Das bedeutet, dass die Lohnsteuer sowie die Sozialversicherung automatisch von dem Gehalt abgezogen werden. Trinkgeld ist steuerfrei.

Je nach Arbeitsvertrag können auch Kostenfaktoren wie die Kost und Logis vom Gehalt einbehalten werden. Aus diesem Grund sollten Interessenten noch vor der Unterzeichnung des Vertrages erfragen, ob Zusatzkosten entstehen. 

Zudem steht Saisonarbeitern in einer Jahresanstellung ein 13. und 14. Gehalt sowie ein anteilsmäßiger Urlaub zu. Weiterhin ist eine Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse notwendig, die eine E-Card für Österreicher und Ausländer ausstellt. So wird gewährleistet, dass alle Saisonarbeiter kranken-, unfall- und pensionsversichert sind. 

Die Mobilität. Wer über keinen Hauptwohnsitz in Österreich verfügt, kann während der Saisonarbeit auf sein eigenes Auto zurückgreifen, um mobil zu sein. Allerdings darf das ausländische Kennzeichen nur maximal ein Jahr lang genutzt werden. Besteht ein Hauptwohnsitz in Österreich, muss das Auto auch hier zugelassen werden. Die Ummeldung muss innerhalb eines Monats erfolgen. 

Fazit. Die Saisonarbeit umfasst eine Anstellung auf Zeit, der ein befristeter Vertrag zugrunde liegt. Für die Einreise ist kein Visum erforderlich, wenn man aus einem EU-Land, einem EWR-Land oder der Schweiz einreist. Darüber hinaus ist der Wohnsitz bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt (Gemeindeamt) anzumelden.

Saisonarbeiter sollten zudem darauf achten, dass der Arbeitsvertrag alle mündlich vereinbarten Absprachen enthält.  Weiterhin sind in Österreich Steuern zu zahlen. Ein ausländisches Kennzeichnen darf maximal ein Jahr lang verwendet werden. 

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