
Ohne Tourismus stottert die Wirtschaft, wir die Krise noch ärger. Das zeigt sich gerade jetzt, wo der Tourismus einer der Wirtschaftsbereiche ist, die mit am stärksten von der Coronavirus-Pandemie betroffen sind.
Der Tourismus macht zwischen 10 und 11 Prozent der Wirtschaftsleistung der Europäischen Union aus. Sein Anteil an der Beschäftigung beträgt 12 Prozent, d.h. er sichert 27 Millionen direkte und indirekte Arbeitsplätze.
Es gibt im Tourismus in der EU fast drei Millionen Unternehmen. 90 Prozent von ihnen sind kleine und mittlere Unternehmen, sehr viele davon sehr kleine Unternehmen.
Weltweit wird laut der Welttourismus-Organisation (UNWTO) erwartet, dass die Coronavirus-Pandemie zu einem Rückgang um 20 bis 30 Prozent im internationalen Tourismus in diesem Jahr führen wird.
Die EU-Kommission schätzt die Einnahmeverluste auf europäischer Ebene auf 50 Prozent für Hotels und Restaurants, 70 Prozent für Reiseveranstalter und Reisebüros und 90 Prozent für Kreuzfahrten und Fluggesellschaften.
Um die Folgen der Corona-Krise zu bewältigen, unterstützt die EU alle betroffenen Unternehmen, von den kleinen bis zu den großen. So hat die Kommission bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um dem Sektor seit Beginn der Pandemie zu helfen und verfolgt dabei einen doppelten Ansatz:
Nachhaltiger Tourismus statt Massentourismus

Mit dieser Reform soll die EU eine neue Weltreferenz für einen verantwortungsbewussten, nachhaltigen und innovativen Tourismus schaffen, als Gegenstück zu den Auswüchsen des Massentourismus. Dazu wurden Maßnahmen horizontaler und sektorspezifischer Art ergriffen:
Wie profitiert die Luftfahrt von den EU-Maßnahmen?
Zu den spezifischen EU-Maßnahmen für die Tourismus- und Reisebranche gehört die vorübergehende Aussetzung der Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen/Slots auf EU-Flughäfen. Mit dieser Maßnahme wird sichergestellt, dass die Fluggesellschaften die Slots nicht verlieren, wenn sie weniger als 80 Prozent der Slots nutzen.
Außerdem werden mit dieser Entscheidung die Emissionen gesenkt, indem so genannte „Geisterflüge“ vermieden werden, bei denen Fluggesellschaften fast leere Flugzeuge fliegen, nur um ihre Slots nicht zu verlieren.
Bereits am 26. März forderte die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten auf, den Luftfracht-Betrieb während der Coronavirus-Krise zu unterstützen. Der neue Leitfaden empfiehlt operative und organisatorische Schritte, um wesentliche Verkehrsströme, auch zur Beförderung medizinischer Hilfsgüter und von Personal, aufrechtzuerhalten.
Bleiben die Umweltverpflichtungen für die Luftfahrt?
Die EU-Maßnahmen in der Coronakrise entbinden die im Luftfahrtsektor tätigen Unternehmen nicht von der Verantwortung, ihren Umweltverpflichtungen nachzukommen.
Die Europäische Kommission hat sich verpflichtet, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, ein Ziel, zu dem alle Wirtschaftssektoren einschließlich der Luftfahrt beitragen müssen. Die Kommission wird noch 2020 eine Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität vorlegen.
Unternehmen, die in allen Sektoren tätig sind, einschließlich derjenigen, die staatliche Beihilfen erhalten, sollten ihren Beitrag zur europäischen Agenda für grünes Wachstum leisten.
Ob staatliche Beihilfen mit den EU-Klimaziele verknüpft bleiben, ist Sache der Mitgliedstaaten. Sie können entscheiden, ob sie staatliche Beihilfen gewähren wollen, und Maßnahmen im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften und ihren politischen Zielen zu konzipieren, wie z. B. die grüne und digitale Umgestaltung ihrer Wirtschaft.
Wie steht’s mit den staatlichen Beihilfen?
Die am 3. April geänderte Rahmengesetzgebung ermöglicht es den EU-Mitgliedstaaten, die volle Flexibilität, die in den Beihilfevorschriften vorgesehen ist, zu nutzen, um die Wirtschaft in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen, auch für besonders betroffene Branchen wie den Luftfahrtsektor.

Der Rahmen ermöglicht es den Regierungen, sicherzustellen, dass Unternehmen aller Art weiterhin ausreichend Liquidität zur Verfügung steht, um die Kontinuität der Wirtschaftstätigkeit zu wahren. Damit werden viele andere Möglichkeiten ergänzt, die den Mitgliedstaaten bereits zur Verfügung stehen.
So hat die Europäische Kommission am 27. April ein Darlehen in Höhe von 550 Millionen Euro für die Fluggesellschaft Condor genehmigt. Für dieses Darlehenbürgt der deutsche Staat. Mit der Maßnahme soll der Luftfahrtgesellschaft ein Ausgleich für einen Teil der durch die Coronakrise erlittenen Einbußen gewährt werden.
Deutschlands größte Fluggesellschaft kommt ohne großzügige finanzielle Hilfen nicht aus. Konzernchef Carsten Spohr plant zudem einen drastischen Stellenabbau.
Die Lufthansa Group benötigt rund zehn Milliarden Euro, um den Betrieb aufrecht erhalten zu können. Lufthansa selbst verfügt über eine Rücklage von fünf Milliarden – weitaus mehr als die meisten anderen Fluggesellschaften. An die 10.000 Lufthansa-Mitarbeiter sollen abgebaut werden.
Auch die Lufthansa-Tochter Austrian Airlines will von der österreichischen Regierung eine Staatshilfe in Höhe von bis zu 800 Millionen Euro. Die Regierung verlangt dafür eine Standort-Garantie und keinen Abbau von Arbeitsplätzen.
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