

Außerdem veröffentlicht die Kommission ihre Stellungnahme zur „Stopp Brüssel!“-Bürgerbefragung der ungarischen Regierung veröffentlichen. Darin stellt die Kommission die von der ungarischen Regierung verbreiteten Beschuldigungen und falschen Tatsachenbehauptungen richtig.
Bezüglich anhaltender Bedenken im Hinblick auf die Asylpolitik sowie den Gesetzentwurf über die Auslandsfinanzierung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) setzt die Kommission weiter auf den Dialog mit Ungarn.
Die eingehende rechtliche Bewertung des ungarischen Hochschulgesetzes vom 4. April brachte die Kommission zu dem Schluss, dass das Gesetz mehrfach gegen EU-Recht verstößt:
Es verletzt die Grundfreiheiten im Binnenmarkt, verstößt gegen den in der EU-Grundrechtecharta verankerten Grundsatz der akademischen Freiheit, Recht auf Bildung und unternehmerische Freiheit und verletzt die rechtlichen Verpflichtungen der EU unter internationalem Handelsrecht.
Ungarn hat nun einen Monat Zeit, auf die rechtlichen Bedenken der Kommission zu reagieren.
Die Kommission folgt in ihrer Entscheidung der Debatte der Kommission vom 12. April über die jüngsten Entwicklungen in Ungarn. Das Kollegium der Kommissare war darin übereingekommen, alle vorhandenen rechtlichen Mittel zu nutzen, um die gemeinsamen europäischen Werte aufrecht zu erhalten, und in einen breiten politischen Dialog mit den ungarischen Behörden, den anderen Mitgliedstaaten und dem europäischen Parlament zu treten.














































