Das Unesco-Welterbekomitee hat auf seiner 37. Tagung in Phnom Penh, Kambodscha, insgesamt 19 Stätten neu in die Liste des Welterbes aufgenommen, darunter aus Deutschland den Bergpark Wilhelmshöhe in Kassel, aus Namibia die Namib-Wüste, aus Portugal das Universitätsviertel von Coimbra und aus Japan den heiligen Berg Fuji. Damit stehen nun weltweit 981 Stätten auf der UNESCO-Welterbeliste: 759 Kulturerbestätten und 193 Naturerbestätten, 29 Stätten zählen sowohl zum Kultur- als auch zum Naturerbe.
Erstmals sind Fidschi mit der historischen Hafenstadt Levuka, Katar mit den archäologischen Stätten von Al Zubarah und Lesotho mit dem Nationalpark Sehlabathebe als Erweiterung der grenzüberschreitenden Welterbestätte Maloti-Drakensberg in der Liste vertreten. In diesem Jahr lagen dem Welterbekomitee über 30 Nominierungen vor.
Sieben Welterbestätten hat das Komitee als „besonders gefährdet“ eingestuft. Syriens Kulturerbe ist durch den Bürgerkrieg bedroht. Das Komitee entschied, alle sechs Welterbestätten des Landes auf die „Liste des gefährdeten Welterbes“ zu setzen. Betroffen sind die Altstädte von Damaskus, Bosra und Aleppo, die Ruinen von Palmyra, die Burg Krak des Chevaliers und die antiken Dörfer in Nordsyrien.
Ebenfalls bedroht ist das Korallenatoll East Rennell auf den Salomonen, wo die massive Abholzung von Waldflächen zu schweren Schäden des Ökoystems geführt hat. Eine Stätte konnte von der Liste des bedrohten Welterbes gestrichen werden: Bam und seine Kulturlandschaft gilt nicht mehr als gefährdet.
Das Welterbekomitee kam zu der Überzeugung, dass die Zitadelle von Bam, die 2003 bei einem Erdbeben schwer beschädigt wurde, ausreichend stabilisiert sei und ein verbessertes Management die Erhaltung des Kulturerbes sicherstelle. Auf der Liste des gefährdeten Welterbes stehen jetzt insgesamt 44 Stätten.
Die UNESCO-Welterbekonvention ist seit mehr als 40 Jahren das international bedeutendste Instrument, das von der Völkergemeinschaft zum Schutz des Kultur- und Naturerbes beschlossen wurde. Seit 1972 haben 190 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet, wovon 160 auf der Welterbeliste repräsentiert sind.
Kriterien für die Anerkennung als UNESCO-Welterbe sind unter anderem der außergewöhnliche universelle Wert der Stätte sowie ein Managementplan, der den Erhalt für zukünftige Generationen sicherstellt.
Die 14 neuen Kulturerbestätten:
China: Kulturlandschaft der Hani: Reisterrassen von Honghe in der Provinz Yunnan
 Deutschland: Bergpark Wilhelmshöhe
 Fidschi: Historische Hafenstadt Levuka
 Indien: Bergfestungen von Rajasthan
 Iran: Golestan-Palast in Teheran
 Italien: Villen und Gärten der Medici in der Toskana
 Japan: Fudschijama
 Kanada: Red Bay – Historisches Zentrum des baskischen Walfangs
 Katar: Archäologische Stätten von Al Zubarah
 Korea, Demokratische Volksrepublik (Nordkorea): Historische Stätten von Kaesŏng
 Niger: Historisches Zentrum von Agadez
 Polen/Ukraine: Holzkirchen in den Karpaten
 Portugal: Universität Coimbra
 Ukraine: Antike Stadt, Taurische Chersones und ihre Chora
Die fünf neuen Naturerbestätten:
China: Tian Shan-Gebirge in Xinjiang
 Italien: Ätna
 Mexiko: Biosphärenreservat El Pinacate y Gran Desierto de Altar
 Namibia: Namib-Wüste
 Tadschikistan: Nationalpark Tajik im Pamirgebirge
Drei Welterbestätten wurden erweitert:
Kenia: die Naturerbestätte „Nationalpark Mount Kenya“ wurde um das Naturschutzgebiet Lewa erweitert.
 Lesotho: der Nationalpark Sehlabathebe wurde als grenzüberschreitende Erweiterung der Welterbestätte „Maloti-Drakensberg“ anerkannt, zu der seit 2000 der Naturpark uKhahlamba Drakensberg in Südafrika zählt.
 Polen: zum Kulturerbe zählt neben dem Salzbergwerk in Wieliczka nun auch das Salzbergwerk in Bochnia.
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