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Wie Interpol Passdiebe und Passfälscher jagt

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Mit I-Checkit fahndet die Interpol nach gefälschten und gestohlenen Pässen (Bild: Interpol)
Mit I-Checkit fahndet die Interpol nach gefälschten und gestohlenen Pässen und Personalausweisen (Bild: Interpol)

Digitalisierung als effiziente Waffe im Kampf gegen Passfälscher und Passdiebe. Die SLTD-Datenbank (Stolen and Lost Travel Documents) von Interpol wird immer größer: Sie enthält Informationen zu Reise- und Identitätsdokumenten, die als gestohlen, verloren, widerrufen, ungültig oder gestohlen gemeldet wurden.

Diese Datenbank hilft den Sicherheitsbehörden, Terroristen und Kriminelle aufzuspüren, die häufig gefälschte Reisedokumente verwenden, um Grenzen „legal“ zu überqueren.

Strafverfolgungsbeamte auf der ganzen Welt können mit der SLTD-Datenbank der Interpol in Sekundenschnelle die Gültigkeit eines Reise- oder Identitätsdokuments überprüfen.

Die SLTD-Datenbank enthält alle Informationen zu Reise- und Ausweisdokumenten, die als gestohlen, verloren oder ungültig bekannt sind. Derzeit verfügt Interpol über rund 138 Millionen Datensätze aus über 170 Ländern.

So jagt die Interpol Passfälscher und Diebe

Die Interpol-Datenbank SLTD wurde allein in 2023 insgesamt 3,6 Milliarden Mal von Beamten weltweit durchsucht, was zu 232.423 positiven Übereinstimmungen oder „Treffern“ (Hits) an Grenzübergängen zu Boden, in der Luft und zu Wasser führte.

Diese Datenbank wird von allen Polizeikräften weltweit genutzt, um so die Gültigkeit von Ausweisen und Reisedokumenten in Echtzeit zu überprüfen. 

Länder übermitteln Datensätze über verlorene, gestohlene, widerrufene, ungültige oder gestohlene leere Reiseausweise in die Datenbank.

Nur das Land, das ein Dokument ausgestellt hat, kann es der Datenbank hinzufügen, und dies kann vom Interpol National Central Bureau oder anderen autorisierten Strafverfolgungsbehörden durchgeführt werden.

Strafverfolgungsbeamte an nationalen Zentralbüros und an vorderster Front – wie Flughäfen und Grenzübergänge – können die Pässe von Personen, die international reisen, mit den Vorlagen in der SLTD-Datenbank abgleichen und überprüfen.

Wie I-Checkit Reisebüros und Airlines hilft

Auf diese Weise können sie sofort feststellen, ob das Dokument als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, damit sie dann die erforderlichen Maßnahmen ergreifen können. Der Zugriff auf die Datenbank erfolgt über das sichere globale Polizeikommunikationssystem von Interpol, das als I-24/7 bekannt ist.

Mit I-Checkit fahndet die Interpol nach gefälschten und gestohlenen Pässen. Von der Verwendung eines einmal als verloren bzw. gestohlen gemeldeten Reisepasses im Falle der Wiederauffindung wird abgeraten (Bild: Interpol)

Um Kriminelle rasche zu identifizieren und daran zu hindern, verlorene oder gestohlene Reisedokumente zu verwenden, lange bevor sie am Flughafen oder an der Grenze ankommen, hat Interpol das Dazenbanksystem I-Checkit entwickelt.

Dieses System ermöglicht vertrauenswürdigen Partnern im privaten Sektor, Reisedokumente zur Überprüfung in der SLTD-Datenbank einzureichen, wenn Reisende ein Flugticket oder auch eine Reise buchen.

Ein positiver „Hit“ wird in Sekundenschnelle an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet, um anschließend alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

Aktuell sind 138 Millionen abhanden gekommene Reisedokumente im Fahndungscomputer von Interpol. Darunter sind auch mehr als 30.000 syrische Pässe, von denen 4000 als Blanko-Pässe geführt werden.

Der Islamische Staat hatte beim Vorrücken im Irak, Libyen und Syrien zahlreiche Ausweisdokumente und zum Fälschen notwendige Prägegeräte sowie Stempel erbeutet. Sicherheitsbehörden vermuten, dass in den letzten Jahren bis zu 250.000 Reisepässen von den IS-Terroristen nach Gutdünken ausgestellt worden sind.

Wenn der Pass gestohlen oder verloren wurde

Interpol: Österreichischer Reisepass mit dunkelrotem Einband sowie in goldener Farbe eingedruckten Hinweisen
Österreichischer Reisepas

Ein gestohlener oder verlorener Reisepass stellt viele Reisende vor große Probleme. Von der Verwendung eines einmal als verloren bzw. gestohlen gemeldeten Reisepasses im Falle der Wiederauffindung wird dringend abgeraten.

Gestohlen oder verloren gemeldete Reisedokumente werden zur Fahndung ausgeschrieben und auch im Falle eines Widerrufes der Ausschreibung kann es zu Schwierigkeiten (z.B. Einreiseverweigerungen) kommen.

In den meisten Ländern wird in der Regel ein gültiger Reisepass (im EU-Raum reicht ein gültiger Personalausweis aus) oder bei Verlust ein sogenannter „Notpass“, eventuell in Verbindung mit einer Verlust- oder Diebstahlsanzeige, benötigt, um am Flughafen bzw. Fähren etc. einchecken bzw. die Ausreise antreten zu können. In dringenden Fällen haben Botschaften oder Generalkonsulate im Ausland die Befugnis, für die Heimreise sogenannte Notreisepässe auszustellen.


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