
Reiseerinnerungen zum Verschenken oder Behalten. Als Erinnerung an den Urlaub nehmen viele ein Mitbringsel mit nach Hause. Doch Vorsicht: Beim Kauf von Andenken und Souvenirs sollten Touristen genau schauen und vor allem wissen, was mit in die Heimat genommen werden dürfen und was verboten ist. Ansonsten drohen teils hohe Strafen.
Das diesjährige Reisemonitoring hat gezeigt: Was und ob überhaupt etwas mitgebracht wird, variiert je nach Altersklasse. „Jeder Fünfte bringt gar keine Souvenirs mit – auffällig oft sind das die über 60-Jährigen. Die anderen 80 Prozent der Reisenden kauft hingegen Andenken und schenkt sie an Freund:innen und Familie“, weiß ÖAMTC-Reiseexpertin Dagmar Redel.
Nicht alle Mitbringsel sind erlaubt
Die beliebtesten Mitbringsel sind Magnete, gefolgt von lokalen Delikatessen und Postkarten. Im Gegensatz dazu werden Kunstwerke, Geschirr sowie Schmuck am wenigsten aus dem Urlaub mitgenommen.
17 Prozent der Reisenden sammeln laut Umfrage gerne selbst Muscheln, Sand und Steine vom Strand und nehmen diese als Andenken mit.
Nicht nur bei Fernreisen und exotischen Produkten, selbst bei Reisen innerhalb Europas heißt es aber Augen auf bei der Souvenir-Wahl. Auch in den meisten beliebten Urlaubszielen gelten länderspezifische Verbote, die man kennen und beachten sollte.
Kroatien: So verlockend Muscheln, Steine und Sand auch sind – es ist Vorsicht geboten. „In Kroatien gibt es geschützte Muschelarten bzw. Meeresschnecken“, so die Reiseexpertin. „Eine Ausfuhr ist also illegal und kann hohe Strafen zur Folge haben.“ Außerdem darf unverarbeiteter Trüffel nur mit entsprechender Ausfuhrgenehmigung mitgenommen werden.
Italien: Auch an italienischen Stränden darf man sich nicht einfach bedienen. Dem italienischen Fremdenverkehrsamt (ENIT) zufolge ist es nämlich laut dortigem Schifffahrtsgesetz (Codice di Navigazione) verboten, Sand und Muscheln als Mitbringsel mitzunehmen. Je nach Region können die Strafen mehrere Hunderte bis Tausende Euro kosten – auf Sardinien z. B. bis zu 3.000 Euro.

Griechenland: Hier ist die Mitnahme von Ausgrabungsfunden tabu. „Archäologische Gegenstände dürfen nicht ohne Erlaubnis aus Griechenland mitgenommen werden. Das gilt auch für selbst gesammelte Steine bei archäologischen Stätten“, so Redel.
Frankreich: Auch da gibt es Gesetze, die die Unversehrtheit der Stände und Küsten schützen und so Urlaubssouvenirs wie Sand, Muscheln und Steine verbieten.
„Zudem sind Blumen und Pflanzen, die nur an bestimmten Orten – wie z. B. an der Küste – wachsen, geschützt. Hier sind die Strafen besonders drastisch, nämlich bis zu 150.000 Euro. Dasselbe gilt auch für Blumen und Pflanzen in den Bergen, ganz besonders in den französischen Nationalparks und Naturschutzgebieten“, weiß Expertin Redel.
Spanien: Natürliche Materialien wie Muscheln, (Vulkan)Steine und Fossilien dürfen von Touristen nicht aus Spanien ausgeführt werden. In Fuerteventura gibt es eine natürliche Besonderheit, den „Popcorn-Strand“ – diese Algenfossilien sind bei Urlaubern sehr beliebt.
„Um das Naturphänomen zu schützen und zu verhindern, dass Touristen die Fossilien mitnehmen, gibt es vor Ort bereits einige Info-Kampagnen. Vor allem aber wird am Flughafen von Fuerteventura streng kontrolliert, ob ein verbotene Mitbringsel im Koffer versteckt sind“, sagt die Reisexpertin.

Generell gilt: Kauft man z. B. Mitbringsel, die vom Aussterben bedrohte Tier- bzw. Pflanzenarten enthalten, macht man sich strafbar. „Eine illegale Einfuhr von Souvenirs und Mitbringsel kann Strafen bis zu 80.000 Euro und Freiheitsentzug bis zu fünf Jahre bedeuten“, warnt Redel Souvenirjäger.
Und es gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Urlaubsdestinationen findet man in der ÖAMTC-Länderinfo jeweils im Abschnitt „Reisegepäck“.
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