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Souvenirs, die Sie teuer zu stehen kommen!

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Zu den Souvenirs, die nicht in die Heimat mitgenommen werden dürfen, zählen auch unter Muscheln und Schnecken, die geschützte Arten sein können (Foto: Valentimka auf Pixabay)
Zu den Souvenirs, die nicht in die Heimat mitgenommen werden dürfen, zählen auch unter Muscheln und Schnecken, die geschützte Arten sein können (Foto: Valentimka auf Pixabay)

Wer viel reist oder auf Urlaub geht, bringt gern Souvenirs mit. Das kann aber bei der Rückkehr teuer werden. Denn beim Kauf sollte man vor allem wissen, was mit in die Heimat genommen werden darf und was nicht.

„Reisende sollten sich erkundigen, für welche Produkte des Reiselandes man eine Bewilligung benötigt und für welche ein Ausfuhrverbot besteht“, rät Maria Renner, Touristik-Expertin beim ÖAMTC. Denn: „Kauft man Souvenirs, die vom Aussterben bedrohte Tier- bzw. Pflanzenarten enthalten, macht man sich strafbar.“

Die Konsequenzen können drastisch sein: „Eine illegale Einfuhr kann Strafen bis zu 40.000 Euro und Freiheitsentzug bis zu zwei Jahren bedeuten“, warnt die Expertin des Mobilitätsclubs. Im Zweifelsfall lieber auf den Kauf verzichten. Außerdem warnt sie vor Strandfunden: Auch unter Muscheln und Schnecken können geschützte Arten sein.

Der Handel mit Produkten aus bedrohten Tier- und Pflanzenarten wird über das Artenschutzabkommen CITES kontrolliert und wo nötig eingeschränkt bzw. verboten.

Für die Einfuhr geschützter, erlaubter Souvenirs benötigt man eine gültige CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftslandes sowie eine Einfuhrgenehmigung für die Rückkehr nach Österreich.

Vorsicht vor Souvenirs aus Kroatien und Thailand

Beliebte Souvenirs, für die man eine Bewilligung benötigt, sind u.a. Schmuck aus verschiedenen Korallenarten, Produkte aus Reptilienhaut wie Gürtel oder Handtaschen sowie Objekte aus Wildvogel-Federn.

Ja nicht Orchideen aus Thailand als Souvenir in die EU mitbringen. Dazu benötigt man ein Pflanzengesundheitszeugnis (Foto: <a href="https://pixabay.com/de/users/annca-1564471/?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=3778816">annca</a> auf <a href="https://pixabay.com/de/?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=3778816">Pixabay</a>
Ja nicht Orchideen aus Thailand als Souvenir in die EU mitbringen. Dazu benötigen Reisende unbedingt ein gültiges „Pflanzengesundheitszeugnis“ aus dem Ausfuhrland (Foto: Annca auf Pixabay

Auch bei Kunst und Antiquitäten ist Vorsicht geboten – diese dürfen in den meisten Ländern nur mit spezieller Genehmigung mitgenommen werden. So auch im nahen Ausland: „In Kroatien ist die Ausfuhr von Kultur- und Kunstgegenständen sowie von Trüffeln ohne Genehmigung verboten“, weiß die Touristzik-Expertin. „Und auch in Griechenland ist die Ausfuhr von Antiquitäten ohne Genehmigung des griechischen Kulturministeriums untersagt.“

Ein beliebtes Souvenir aus südostasiatischen Ländern wie Thailand sind Orchideen. Doch für die Mitnahme von Orchideen und vielen anderen lebenden Pflanzen nach Europa benötigt man ein Pflanzengesundheitszeugnis, das vom Ausfuhrland ausgestellt werden muss – so soll die Einschleppung von Schädlingen und Krankheiten verhindert werden.

Finger weg von Hörnern, Zähnen und Fellen

Als Souvenir verboten sind beispielsweise Musikinstrumente aus Schildkrötenpanzer sowie Schnitzereien aus Zähnen bzw. Hörnern von Elefant oder Nashorn und Walknochen.

Auch vom Kauf von Produkten aus Wildkatzenfell sowie Taschen mit Leoparden- und Tigerfell sollte man Abstand nehmen. „Strafbar macht man sich, wenn man Shahtoosh-Tücher aus der Wolle der gefährdeten Tibet-Antilope erwirbt“, sagt Expertin Maria Renner. „Als Alternative bietet sich Pashmina aus Kaschmir an.“

Zollfreigrenze bei Flugreisen ist maximal 430 Euro

Vorsicht ist auch bei der Einfuhr erlaubter Mitbringsel geboten – nämlich im Hinblick auf die Zollfreigrenzen.

„Bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern dürfen Waren für den persönlichen Gebrauch im Wert von maximal 430 Euro bei Flugreisenden bzw. maximal 300 Euro bei anderen Reisenden zollfrei eingeführt werden.

Für Reisende unter 15 Jahren gilt generell eine Freigrenze von 150 Euro“, warnt die Expertin des Mobilitätsclubs. Prinzipiell sollte man für alle Einkäufe Rechnungen haben – sonst wird der Warenwert vom Zoll geschätzt. Und das wird dann ganz schön teuer.

Wer auf Nummer sicher gehen will, kann sich die Zoll-Gratis-Apps des deutschen und österreichischen Finanzministerium herunterladen.


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