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Wie Sie als Flugpassagier zu ihrem Recht kommen

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Fluggastrechte: Von E. Lindinger und Th. Labacher
Das Sachbuch Fluggastrechte ist ein Vademecum für alle, die wissen wollen, welche Recht sie als Passagier haben (Foto: Manz)

Im Zuge der Streiks bei der Lufthansa und in europäischen Krisenstaaten ist das Thema Fluggastrechte wieder verstärkt in die öffentliche Aufmerksamkeit gerückt. Zuletzt hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Reisende bei einer Flugverspätung von bis zu drei Stunden rechtlichen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung von bis zu 600 Euro haben.

Das Praxishandbuch „Fluggastrechte“ aus dem Verlag Manz bietet einen kompakten Einstieg in das für Flugreisende zentrale Rechtsgebiet der Fluggastrechte.

Hier ein Überblick über einige Themen aus dem Buch Fluggastrechte: mit dem EU-Fluggastrechte-Index und diverse Leistungsstörungen:

  • Annullierung,
  • Verspätung,
  • Nichtbeförderung,
  • Schadenersatz bei Tod oder Körperverletzung,
  • Beschädigung, Verlust oder Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck.
  • Der Index Fluggastrechte bietet eine übersichtliche Auswertung der Rechtsprechung zu mehr als 150 Stichwörtern von „Abfertigung“ bis „Zwischenstopp“ in Form einer tabellarischen, alphabetisch geordneten Übersicht und Texte der wichtigsten Rechtsgrundlagen.

    Außerdem haben die beiden Autoren ihrem Sachbuch Checklisten und Musterbriefe beigefügt, damit betroffene Passagiere so schneller zu ihrem Recht zu kommen.

    Weitere Sachbücher zum Thema Fluggagstrechte

  • Sabrina Müller: Fluggastrechte bei Leistungsstörungen des Luftbeförderungsvertrages nach nationalem, europäischem und internationalem Recht
  • Ludwig Hausmann: Europäische Fluggastrechte im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung und großer Verspätung von Flügen/li>
  • Sandra Spitzer: Passagierrechte nach der Fluggastrechte-VO
  • Ansgar Staudinger und Stephan Keiler: Fluggastrechte-Verordnung
  • Jens P. Janköster: Fluggastrechte im internationalen Luftverkehr (Verspätung von Fluggästen, Überbuchung und Annullierung von Flügen)