Exotische Fluggesellschaften bergen ein großes Risiko, das viele Passagiere nicht kennen. Deshalb veröffentlich die EU regelmäßig eine „Schwarze Liste“ mit den Namen jener Airlines, für die es in der EU ein Betriebsverbot gibt (Foto: Pixabay)
Exotische Fluggesellschaften bergen ein großes Risiko, das viele Passagiere nicht kennen. Deshalb veröffentlich die EU regelmäßig eine „Schwarze Liste“ mit jenen Airlines, für die es in der EU ein Betriebsverbot gibt (Foto: Pixabay)Sie möchten mit einer exotischen Fluggesellschaft auf Geschäfts- oder Privatreise gehen? Das sollten Sie lieber lassen. Denn für viele Airlines aus Asien und Afrika gibt es in der Europäischen Union ein Betriebsverbot. Europa kann dank der wirksamen Umsetzung hoher Standards bei der Sicherheit der Luftfahrt weltweit eine der besten Bilanzen vorweisen.
Die Europäische Union bemüht sich in enger Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden der EU-Länder und anderer Staaten sowie internationaler Luftverkehrsorganisationen darum, die Sicherheitsstandards weltweit anzuheben. Allerdings bleiben die Betriebsbedingungen einiger Fluggesellschaften hinter dem notwendigen, international anerkannten Sicherheitsniveau zurück.
Zur weiteren Verbesserung der Sicherheit hat die Europäische Kommission in enger Abstimmung mit den Luftverkehrssicherheitsbehörden sämtlicher EU-Länder beschlossen, bestimmten Luftfahrtunternehmen den Betrieb im europäischen Luftraum zu verbieten, weil sie als unsicher betrachtet werden oder keiner ausreichenden Kontrolle durch die Behörden ihres Landes unterliegen.
Airlines, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen, enden oft mit einer Katastrophe (Foto: Pixabay) Um nachzusehen, welche Fluggesellschaften mit einem Betriebsverbot belegt wurden, können Sie die vollständige Schwarze Liste hier herunterladen (Stand 16.06.2016).
TRAVELbusiness-Hinweis: Die erste Liste (Anhang A) umfasst alle Fluggesellschaften, für die in Europa Betriebsverbot besteht. Die zweite Liste (Anhang B) umfasst Fluggesellschaften, für die in Europa ein bedingtes Betriebsverbot besteht. Beide Listen werden regelmäßig aktualisiert und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.