
Die Europäische Union bemüht sich in enger Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden der EU-Länder und anderer Staaten sowie internationaler Luftverkehrsorganisationen darum, die Sicherheitsstandards weltweit anzuheben. Allerdings bleiben die Betriebsbedingungen einiger Fluggesellschaften hinter dem notwendigen, international anerkannten Sicherheitsniveau zurück.
Zur weiteren Verbesserung der Sicherheit hat die Europäische Kommission in enger Abstimmung mit den Luftverkehrssicherheitsbehörden sämtlicher EU-Länder beschlossen, bestimmten Luftfahrtunternehmen den Betrieb im europäischen Luftraum zu verbieten, weil sie als unsicher betrachtet werden oder keiner ausreichenden Kontrolle durch die Behörden ihres Landes unterliegen.

TRAVELbusiness-Hinweis: Die erste Liste (Anhang A) umfasst alle Fluggesellschaften, für die in Europa Betriebsverbot besteht. Die zweite Liste (Anhang B) umfasst Fluggesellschaften, für die in Europa ein bedingtes Betriebsverbot besteht. Beide Listen werden regelmäßig aktualisiert und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.







































