Start News Fluggepäck verspätet? Airline muss nicht alles zahlen!

Fluggepäck verspätet? Airline muss nicht alles zahlen!

2692
2
Flug verspätet, Koffer verspätet: Was zahl die Airline?
Was muss eine Airline bei Verspätung des Fluggepäcks dem betroffenen Passagier zahlen? (Foto: Pixabay)

Klares Urteil für Geschäftsreisende und Urlauber! Kommt das Fluggepäck verspätet an, muss eine Airline dem Passagier keine luxuriöse Shoppingtour bezahlen, sagt ein Gericht. Das Gepäck des Klägers, eines Geschäftsreisenden, traf im konkreten Fall mit einem Tag Verspätung am Zielort in Malta ein.

Er kaufte deshalb Kleidung und Kosmetika im Gesamtwert von 1.286 Euro und stellte dies der Fluggesellschaft in Rechnung. Die Airline zahlte ihm allerdings nur Schadensersatz in Höhe von 300 Euro.

Daher verklagte der Mann die Fluggesellschaft. Er rechtfertigte die hohen Ausgaben für Kleidung und Kosmetika mit einem wichtigen Geschäftstermin. Er trage ausschließlich luxuriöse Garderobe und könne zudem wegen einer Allergie Hotel-Kosmetika nicht benutzen.

Die Klage hatte keinen Erfolg. Der von der Airline gezahlte Schadensersatz von 300 Euro sei ausreichend. Erforderlich seien nur die notwendigen Dinge für eine Übernachtung gewesen. Der Kläger sei von der Airline informiert worden, dass sein Gepäck am nächsten Tag eintreffen werde.

Wenn der Kläger ausschließlich Luxusprodukte bevorzuge, so sei dies sein persönliches Vergnügen. Mit der Zahlung von 300 Euro habe die Fluggesellschaft die erforderlichen Kosten einer Ersatzbeschaffung komplett getragen, erklären die Rechtsexperten (Amtsgericht Frankfurt/Main; Az: 30 C 570/17 (68)).

Das interessiert Geschäftsreisende auch noch!

Wann gibt es Geld bei Flugverspätungen?
Entschädigungszahlung bei Flugangst