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Probleme mit Fluggepäck: Wo ist der Koffer?

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Wenn Fluggepäck und Koffer verloren gehen: Eine Frau im Mantel mit Stiefeln zieht einen Trollen hinter sich her
Immer Ärger mit verspätetem Fluggepäck oder verloren gegangenem Koffer (Bild: Gastavo Fring, Pexels)

Jedes Jahr gehen weltweit Millionen Gepäckstücke auf Flugreisen verloren, kommen Fluggepäck und Koffer verspätet an oder werden beschädigt. Für Reisende ist das nicht nur ärgerlich, sondern auch mit Unsicherheit verbunden: Was tun, wenn das Fluggepäck oder der Koffer nicht ankommt?.

„Wer am Gepäckband vergeblich auf seinen Koffer wartet, sollte den Vorfall noch am Flughafen am Schalter des Gepäckdienstes melden. Dafür wird in der Regel ein sogenannter Property Irregularity Report (PIR) ausgefüllt. Eine Kopie dieses Formulars – oder die digitale Bestätigung – sollte man unbedingt selbst aufbewahren, da sie für die weitere Abwicklung wichtig werden könnte“, erklärt Nikolaus Authried aus der ÖAMTC-Rechtsberatung.

Ansprüche sichern, wenn Koffer verloren gehen

Geht aufgegebenes Fluggepäck verloren, kommt es verspätet an oder wird der Koffer beschädigt, muss dies der Fluggesellschaft zusätzlich schriftlich gemeldet werden, wenn man Ansprüche geltend machen will.

Dabei gelten klare Fristen: Beschädigungen sind unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des Gepäcks zu melden. Bei verspätetem Gepäck gilt eine Frist von 21 Tagen ab Zustellung. 

Nach Ablauf von 21 Tagen (ab dem Tag der geplanten Übergabe) gilt ein Gepäckstück als verloren. Für diesen Fall ist keine weitere Frist vorgesehen. Jedenfalls wichtig ist, jeden Verlust so rasch wie möglich bei der Fluglinie zu melden. 

Für verlorenes oder beschädigtes Reisegepäck haften Fluggesellschaften derzeit bis zu einem Höchstbetrag von rund 1.600 Euro.

Wertvolles gehört nicht ins Fluggepäck oder in Koffer

„Werden besonders wertvolle Gegenstände oder hochwertige Kleidungsstücke im aufgegebenen Gepäck transportiert, sollte eine Reisgepäckversicherung abgeschlossen oder der höhere Gepäckwert beim Check-In – gegebenenfalls gegen Aufpreis – deklariert werden“, rät der ÖAMTC-Rechtsberater.

Kommt das Gepäck verspätet an, stellen manche Fluggesellschaften ein sogenanntes „Overnight-Kit“ mit den wichtigsten Hygieneartikeln zur Verfügung. Meist muss man jedoch die notwendigen Ersatzkäufe zuerst selbst besorgen und auslegen und erhält das Geld für notwendige Ausgaben dann von der Airline refundiert.

„Die Kosten für die Ersatzkäufe werden in der Regel recht rasch rückerstattet. Wichtig ist, dass sich Reisende vernünftigerweise nur das Notwendigste zu nachvollziehbaren Preisen kaufen. Was notwendig ist, hängt auch vom Reisezweck ab. Selbstverständlich kann man Nachtwäsche, Hygieneartikel, Unterwäsche und frische Kleidung für die Tage ohne das eigene Gepäck kaufen. Die Belege für die Käufe müssen für die Rückerstattung vorgelegt werden“, betont Authried. 

Bestimmungen für Fluggepäck und Koffer prüfen

Generell ist es wichtig, sich bereits vor der Flug-Buchung mit dem Flugepäck zu beschäftigen: Welcher Tarif beinhaltet nur Handgepäck? Welche Freigepäckmenge ist erlaubt? Und – falls man teure Sachen mit auf Reisen nimmt – brauche ich eine extra Versicherung? Mit einem Gepäck- und Stornoschutz können sich Reisende zusätzlich gegen Gepäckverlust sowie gegen Kosten absichern, wenn eine Reise unerwartet storniert werden muss.

Weitere Informationen rund um Gepäckbestimmungen und Flugreisen gibt es unter www.oeamtc.at/reise. Bei rechtlichen Fragen oder Problemen mit der Fluggesellschaft bietet die ÖAMTC-Rechtsberatung kostenlose Unterstützung. In reiserechtlichen Notfällen stehen die Jurist:innen des Mobilitätsclubs betroffenen Mitgliedern auch außerhalb der Bürozeiten (in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen) mit Rat und Tat zur Seite – unter der Nummer des Schutzbrief-Notrufs [+43 (0)1 25 120 00].


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