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Mit diesen Airlines sollten Sie lieber nicht fliegen!

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Gefährliche Airlines
Mehr als 300 Airlines dürfen in der Europäischen Union nicht landen oder fliegen. Zu groß ist das Sicherheitsrisiko (Illustration: Wiki Commons, AiNo)
Die Europäische Kommission hat die europäische Liste von Fluggesellschaften, für die in der Europäischen Union Flugverbote oder Betriebsbeschränkungen gelten (EU-Flugsicherheitsliste), wieder aktualisiert. Alle Fluggesellschaften aus Libyen stehen jetzt auf der EU-Flugsicherheitsliste und dürfen nicht mehr in den europäischen Luftraum fliegen. Zu groß ist das Sicherheitsrisiko.

EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc: „Die jüngsten Ereignisse in Libyen haben zu einer Situation geführt, in der die Zivilluftfahrtbehörde des Landes nicht mehr in der Lage ist, ihren internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Sicherheit im libyschen Luftfahrtsektor nachzukommen. Für mich hat in der Luftfahrt die Sicherheit der Fluggäste oberste Priorität, die nicht verhandelbar ist.“

Mit der aktualisierten EU-Flugsicherheitsliste wird 308 in den folgenden 21 Staaten zugelassenen Luftfahrtunternehmen der Betrieb im Luftraum der EU vollständig untersagt:

Afghanistan, Angola, Benin, Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea, Gabun (mit Ausnahme von drei Fluggesellschaften, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Indonesien (ausgenommen fünf Fluggesellschaften), Kasachstan (mit Ausnahme einer Fluggesellschaft, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Kirgisistan, Liberia, Libyen, Mosambik, Nepal, Philippinen (mit Ausnahme von zwei Fluggesellschaften), Sierra Leone, São Tomé und Príncipe, Sudan und Sambia.

In der Liste sind auch zwei Fluggesellschaften einzeln aufgeführt: Blue Wing Airlines (Suriname) und Meridian Airways (Ghana), so dass insgesamt 310 Luftfahrtunternehmen betroffen sind.

Außerdem enthält die Liste zehn Luftfahrtunternehmen, für die Betriebsbeschränkungen gelten und die nur mit bestimmten Flugzeugtypen in die Europäische Union fliegen dürfen:

Air Astana (Kasachstan), Afrijet, Gabon Airlines und SN2AG (Gabun), Air Koryo (Demokratische Volksrepublik Korea), Airlift International (Ghana), Air Service Comores (Komoren), Iran Air (Iran), TAAG Angolan Airlines (Angola) und Air Madagascar (Madagaskar).

Bei der EU-Flugsicherheitsliste handelt es sich um eine Liste der Fluggesellschaften, bei denen davon auszugehen ist, dass sie selbst nicht in der Lage sind, die internationalen Flugsicherheitsnormen einzuhalten, oder dass deren zuständige Zivilluftfahrtbehörden die erforderliche Sicherheitsaufsicht nicht gewährleisten können, wie sie in den internationalen Flugsicherheitsvorschriften vorgesehen ist.

Den Fluggesellschaften, die auf der EU-Flugsicherheitsliste stehen, ist der Flugbetrieb in der EU ganz untersagt. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die unter sehr strengen Auflagen in der EU fliegen dürfen. Die EU-Flugsicherheitsliste dient auch als Instrument zur Warnung der Flugreisenden, wenn sie in anderen Teilen der Welt unterwegs sind.

Der Luftverkehr in Europa bietet 5,1 Millionen direkte und indirekte Arbeitsplätze. Er trägt jeden Tag mit einer Milliarde Euro zum europäischen Bruttoinlandsprodukt bei und ermöglicht Handel und Tourismus.

Mit mehr als 800 Millionen Fluggästen, die 450 Flughäfen benutzen, und mit 150 Linienfluggesellschaften ist die Europäische Union ein wichtiger Akteur in der Luftfahrt und macht allein ein Drittel des Weltmarktes aus.

Außerdem sind in Europa einige der weltweit größten Fluggesellschaften und Flughäfen zu Hause. Europa ist führend beim Bau von Luftfahrzeugen und Triebwerken sowie in der Forschung und Technik im Bereich des Flugverkehrsmanagements.

Seit 1992 hat sich die Zahl der Flüge innerhalb der EU mehr als verdoppelt. Die Zahl der Flüge, die von mehr als zwei Fluggesellschaften durchgeführt werden, hat sich vervierfacht. Da ist es nicht überraschend, dass die Fluggäste zufrieden sind, denn in dieser Zeit hat ihre Zahl um 300 Prozent zugenommen.